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Lukas - Kapitel 21

Das Scherflein der Witwe

1 Als er aber aufblickte, sah er, wie die Reichen ihre Gaben in den Gotteskasten legten. 2 Er sah aber auch eine auf ihren Verdienst angewiesene Witwe, die legte dort zwei Scherflein ein; 3 und er sprach: Wahrlich, ich sage euch, diese arme Witwe hat mehr als alle eingelegt! (2. Korinther 8.12) 4 Denn diese alle haben von ihrem Überfluße zu den Gaben beigetragen; sie aber hat aus ihrer Armut heraus alles eingelegt, was sie zum Lebensunterhalt besaß.

Jesus sagt die Zerstörung des Tempels voraus

5 Und als etliche von dem Tempel sagten, daß er mit schönen Steinen und Weihgeschenken geschmückt sei, sprach er: 6 Was ihr da sehet, es werden Tage kommen, wo kein Stein auf dem andern bleiben wird, der nicht zerstört würde! (Lukas 19.44) 7 Sie fragten ihn aber und sprachen: Meister, wann wird denn das geschehen, und welches wird das Zeichen sein, wann es geschehen soll?

Ankündigung von Verführung und Verfolgung

8 Er sprach: Sehet zu, daß ihr nicht irregeführt werdet! Denn viele werden kommen unter meinem Namen und sagen: Ich bin es! und: Die Zeit ist nahe! Laufet ihnen nicht nach! 9 Wenn ihr aber von Kriegen und Unruhen hören werdet, so erschrecket nicht; denn das muß zuvor geschehen; aber das Ende kommt nicht so bald. 10 Dann sprach er zu ihnen: Ein Volk wird sich über das andere erheben und ein Reich über das andere; 11 und große Erdbeben werden sein hin und wieder, Seuchen und Hungersnöte; und Schrecknisse und große Zeichen vom Himmel werden sich einstellen. 12 Vor diesem allem aber werden sie Hand an euch legen und euch verfolgen und in Synagogen und Gefängnisse überliefern und vor Könige und Fürsten führen um meines Namens willen. (Matthäus 10.18-22) (Matthäus 10.30) 13 Das wird euch aber Gelegenheit zum Zeugnis geben. 14 So nehmet euch nun zu Herzen, daß ihr eure Verteidigung nicht vorher überlegen sollt; (Lukas 12.11) 15 denn ich will euch Mund und Weisheit geben, welcher alle eure Widersacher nicht sollen widersprechen noch widerstehen können. (Apostelgeschichte 6.10) 16 Ihr werdet aber auch von Eltern und Brüdern und Verwandten und Freunden überantwortet werden, und man wird etliche von euch töten, 17 und ihr werdet von allen gehaßt sein um meines Namens willen. 18 Und kein Haar von eurem Haupte wird verloren gehen. (Lukas 12.7) 19 Durch eure Geduld gewinnet eure Seelen! (Hebräer 10.36)

Die Ankündigung der Zerstörung Jerusalems

20 Wenn ihr aber Jerusalem von Kriegsheeren belagert sehet, alsdann erkennet, daß ihre Verwüstung nahe ist. 21 Alsdann fliehe, wer in Judäa ist, auf die Berge; und wer in der Stadt ist, der entweiche daraus; und wer auf dem Lande ist, gehe nicht hinein. 22 Denn das sind Tage der Rache, damit alles erfüllt werde, was geschrieben steht. (Jeremia 5.29) 23 Wehe aber den Schwangern und den Säugenden in jenen Tagen, denn es wird große Not im Lande sein und ein Zorn über dieses Volk! 24 Und sie werden fallen durch die Schärfe des Schwerts und gefangen weggeführt werden unter alle Völker; und Jerusalem wird zertreten werden von den Heiden, bis die Zeiten der Heiden erfüllt sind. (Jesaja 63.18) (Römer 11.25) (Offenbarung 11.2)

Das Kommen des Menschensohnes in Kraft und Herrlichkeit

25 Und es werden Zeichen geschehen an Sonne und Mond und Sternen, und auf Erden Angst der Völker vor Ratlosigkeit bei dem Tosen des Meeres und der Wogen, (Offenbarung 6.12-13) 26 da die Menschen in Ohnmacht sinken werden vor Furcht und Erwartung dessen, was über den Erdkreis kommen soll; denn die Kräfte des Himmels werden in Bewegung geraten. 27 Und dann werden sie des Menschen Sohn kommen sehen in einer Wolke mit großer Kraft und Herrlichkeit. (Daniel 7.13) 28 Wenn aber dieses zu geschehen anfängt, so richtet euch auf und erhebet eure Häupter, weil eure Erlösung naht. (Philipper 4.4-5) 29 Und er sagte ihnen ein Gleichnis: Sehet den Feigenbaum und alle Bäume! 30 Wenn ihr sie schon ausschlagen sehet, so merket ihr von selbst, daß der Sommer jetzt nahe ist. 31 Also auch, wenn ihr sehet, daß dieses geschieht, so merket ihr, daß das Reich Gottes nahe ist. 32 Wahrlich, ich sage euch, dieses Geschlecht wird nicht vergehen, bis alles geschehen sein wird. 33 Himmel und Erde werden vergehen, aber meine Worte werden nicht vergehen.

Ermahnung zur Wachsamkeit

34 Habt aber acht auf euch selbst, daß eure Herzen nicht beschwert werden durch Rausch und Trunkenheit und Nahrungssorgen und jener Tag unversehens über euch komme! (Markus 4.19) 35 Denn wie ein Fallstrick wird er über alle kommen, die auf dem ganzen Erdboden wohnen. (1. Thessalonicher 5.3) 36 Darum wachet jederzeit und bittet, daß ihr gewürdigt werdet, zu entfliehen diesem allem, was geschehen soll, und zu stehen vor des Menschen Sohn! (Markus 13.33) 37 Er war aber tagsüber im Tempel und lehrte, des Nachts aber ging er hinaus und übernachtete an dem Berge, welcher Ölberg heißt. 38 Und alles Volk kam früh zu ihm in den Tempel, um ihn zu hören.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.