zurückEinzelansichtvor

Lukas - Kapitel 14

Jesus heilt einen Wassersüchtigen am Sabbat

1 Und es begab sich, als er am Sabbat in das Haus eines Obersten der Pharisäer ging, um zu speisen, da beobachteten sie ihn. (Lukas 6.6) (Lukas 11.37) 2 Und siehe, da war ein wassersüchtiger Mensch vor ihm. 3 Und Jesus hob an und sprach zu den Schriftgelehrten und Pharisäern: Ist es erlaubt, am Sabbat zu heilen, oder nicht? 4 Sie aber schwiegen. Da rührte er ihn an und machte ihn gesund und entließ ihn. 5 Und er sprach zu ihnen: Wer von euch, wenn ihm sein Ochse oder Esel in den Brunnen fällt, wird ihn nicht alsbald herausziehen am Sabbattag? (Matthäus 12.11) (Lukas 13.5) 6 Und sie vermochten ihm nichts dagegen zu antworten.

Demut und wahre Wohltätigkeit

7 Er sagte aber zu den Gästen ein Gleichnis, da er bemerkte, wie sie die ersten Plätze auswählten, und sprach zu ihnen: (Matthäus 23.6) 8 Wenn du von jemand zur Hochzeit geladen bist, so setze dich nicht obenan, damit nicht etwa ein Vornehmerer als du von ihm geladen sei 9 und nun der, der dich und ihn geladen hat, komme und zu dir sage: Mache diesem Platz! und du dann beschämt den letzten Platz einnehmen müssest. 10 Sondern wenn du geladen bist, so gehe hin und setze dich auf den letzten Platz, damit der, welcher dich eingeladen hat, wenn er kommt, zu dir spreche: Freund, rücke hinauf! Dann wirst du Ehre haben vor denen, die mit dir zu Tische sitzen. 11 Denn wer sich selbst erhöht, der wird erniedrigt werden; und wer sich selbst erniedrigt, der wird erhöht werden. (Matthäus 23.12) (Lukas 18.14) (Jakobus 1.4) (Jakobus 4.6) 12 Er sagte aber auch zu dem, der ihn geladen hatte: Wenn du ein Mittags oder Abendmahl machst, so lade nicht deine Freunde, noch deine Brüder, noch deine Verwandten, noch reiche Nachbarn ein, damit nicht etwa auch sie dich wieder einladen und dir Vergeltung werde; 13 sondern wenn du ein Gastmahl machst, so lade Arme, Krüppel, Lahme, Blinde ein, (5. Mose 14.29) 14 so wirst du selig sein; denn weil sie es dir nicht vergelten können, wird es dir vergolten werden in der Auferstehung der Gerechten. (Johannes 5.29)

Das Gleichnis vom großen Gastmahl

15 Als nun einer, der mit ihm zu Tische saß, solches hörte, sprach er zu ihm: Selig ist, wer das Brot ißt im Reiche Gottes! (Lukas 13.29) 16 Er aber sprach zu ihm: Ein Mensch machte ein großes Mahl und lud viele dazu. 17 Und er sandte seinen Knecht zur Stunde des Mahles, den Geladenen zu sagen: Kommet, denn es ist schon alles bereit! 18 Und sie fingen alle einstimmig an, sich zu entschuldigen. Der erste sprach zu ihm: Ich habe einen Acker gekauft und bin genötigt, hinauszugehen und ihn zu besehen; ich bitte dich, entschuldige mich! 19 Und ein anderer sprach: Ich habe fünf Joch Ochsen gekauft und gehe hin, sie zu prüfen; ich bitte dich, entschuldige mich! 20 Wieder ein anderer sprach: Ich habe eine Frau genommen, darum kann ich nicht kommen! (1. Korinther 7.33) 21 Und der Knecht kam wieder und berichtete das seinem Herrn. Da wurde der Hausherr zornig und sprach zu seinem Knechte: Geh eilends hinaus auf die Gassen und Plätze der Stadt und führe die Armen und Krüppel und Lahmen und Blinden herein! 22 Und der Knecht sprach: Herr, es ist geschehen, wie du befohlen hast; es ist aber noch Raum da! 23 Und der Herr sprach zu dem Knecht: Geh hinaus an die Landstraßen und Zäune und nötige sie hereinzukommen, damit mein Haus voll werde! 24 Denn ich sage euch, daß keiner jener Männer, die geladen waren, mein Mahl schmecken wird.

Bedingungen der Nachfolge

25 Es zog aber eine große Volksmenge mit ihm, und er wandte sich um und sprach zu ihnen: (5. Mose 33.9-10) (Lukas 18.29-30) (1. Korinther 7.29) 26 Wenn jemand zu mir kommt und nicht seinen Vater und die Mutter, Weib und Kinder, Brüder und Schwestern haßt, dazu aber auch seine eigene Seele, der kann nicht mein Jünger sein. 27 Und wer nicht sein Kreuz trägt und hinter mir her kommt, der kann nicht mein Jünger sein. (Lukas 9.23) 28 Denn wer von euch, der einen Turm bauen will, setzt sich nicht zuvor hin und berechnet die Kosten, ob er genug habe zur gänzlichen Ausführung, 29 damit nicht etwa, wenn er den Grund gelegt hat und es nicht zu vollenden vermag, alle, die es sehen, anfangen, über ihn zu spotten 30 und zu sagen: Dieser Mensch fing an zu bauen und vermochte es nicht zu vollenden! 31 Oder welcher König, der auszieht, um mit einem andern König Krieg zu führen, setzt sich nicht zuvor hin und berät, ob er imstande sei, mit zehntausend dem zu begegnen, der mit zwanzigtausend gegen ihn anrückt? 32 Wenn aber nicht, so sendet er, solange jener noch fern ist, eine Botschaft und bittet um die Friedensbedingungen. 33 So kann auch keiner von euch, der nicht allem entsagt, was er hat, mein Jünger sein. (Lukas 9.62) 34 Das Salz ist gut; wenn aber auch das Salz fade wird, womit soll es gewürzt werden? (Matthäus 5.13) (Markus 9.50) 35 Es ist weder für das Erdreich, noch für den Dünger tauglich; man wirft es hinaus. Wer Ohren hat zu hören, der höre!

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)