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Lukas - Kapitel 10

Die Aussendung der siebzig Jünger

1 Darnach aber bezeichnete der Herr noch siebzig andere und sandte sie je zwei und zwei vor sich her in alle Städte und Orte, wohin er selbst kommen wollte. (Markus 6.7) 2 Und er sprach zu ihnen: Die Ernte ist groß, aber der Arbeiter sind wenige. Darum bittet den Herrn der Ernte, daß er Arbeiter in seine Ernte sende! (Matthäus 9.37-38) (Johannes 4.35) 3 Gehet hin! Siehe, ich sende euch wie Lämmer mitten unter die Wölfe. 4 Traget weder Beutel noch Tasche noch Schuhe und grüßet niemand auf dem Wege. (2. Könige 4.29) (Lukas 9.3-5) 5 Wo ihr aber in ein Haus hineingehet, da sprechet zuerst: Friede diesem Hause! (Johannes 20.19) 6 Und wenn dort ein Kind des Friedens ist, so wird euer Friede auf ihm ruhen, wenn aber nicht, so wird er zu euch zurückkehren. 7 In demselben Hause aber bleibet und esset und trinket, was sie haben; denn der Arbeiter ist seines Lohnes wert. Gehet nicht aus einem Haus ins andere. (2. Mose 24.1) 8 Und wo ihr in eine Stadt kommt, und sie euch aufnehmen, da esset, was euch vorgesetzt wird; 9 und heilet die Kranken, die daselbst sind, und saget zu ihnen: Das Reich Gottes ist nahe zu euch gekommen! 10 Wo ihr aber in eine Stadt kommt und sie euch nicht aufnehmen, da gehet auf ihre Gassen hinaus und sprechet: 11 Auch den Staub, der sich von eurer Stadt an unsre Füße gehängt hat, wischen wir ab wider euch; doch sollt ihr wissen, daß das Reich Gottes nahe herbeigekommen ist! 12 Ich sage euch, es wird Sodom an jenem Tage erträglicher gehen als dieser Stadt.

Das Wehe über die unbußfertigen Städte

13 Wehe dir, Chorazin! Wehe dir, Bethsaida! Denn wenn zu Tyrus und Zidon die Taten geschehen wären, die bei euch geschehen sind, so hätten sie vorlängst im Sack und in der Asche sitzend Buße getan. 14 Doch es wird Tyrus und Zidon erträglicher gehen im Gerichte als euch. 15 Und du, Kapernaum, die du bis zum Himmel erhoben worden, du wirst bis zur Hölle hinabgeworfen werden! 16 Wer euch hört, der hört mich, und wer euch verwirft, der verwirft mich; wer aber mich verwirft, der verwirft den, der mich gesandt hat. (Matthäus 10.40) (Johannes 5.23)

Das große Vorrecht der Jünger

17 Die Siebzig aber kehrten mit Freuden zurück und sprachen: Herr, auch die Dämonen sind uns untertan in deinem Namen! 18 Da sprach er zu ihnen: Ich sah den Satan wie einen Blitz vom Himmel fallen. (Johannes 12.31) (Offenbarung 12.8-9) 19 Siehe, ich habe euch Vollmacht verliehen, auf Schlangen und Skorpione zu treten, und über alle Gewalt des Feindes; und nichts wird euch beschädigen. (Psalm 91.13) (Markus 16.18) 20 Doch nicht darüber freuet euch, daß euch die Geister untertan sind; freuet euch aber, daß eure Namen im Himmel eingeschrieben sind! (2. Mose 32.32) (Jesaja 4.3) (Philipper 4.3) (Offenbarung 3.5) 21 Zu derselben Stunde frohlockte Jesus im heiligen Geiste und sprach: Ich preise dich, Vater, Herr des Himmels und der Erde, daß du solches den Weisen und Klugen verborgen und es den Unmündigen geoffenbart hast. Ja, Vater, denn so ist es wohlgefällig gewesen vor dir. (1. Korinther 2.7) 22 Alles ist mir von meinem Vater übergeben worden; und niemand weiß, wer der Sohn ist, als nur der Vater; und wer der Vater ist, weiß niemand als nur der Sohn und wem der Sohn es offenbaren will. 23 Und er wandte sich zu seinen Jüngern besonders und sprach: Selig sind die Augen, die sehen, was ihr sehet! (Matthäus 13.16-17) 24 Denn ich sage euch, viele Propheten und Könige wünschten zu sehen, was ihr sehet, und haben es nicht gesehen, und zu hören, was ihr hört, und haben es nicht gehört. (1. Petrus 1.10)

Das Gleichnis vom barmherzigen Samariter

25 Und siehe, ein Schriftgelehrter trat auf, versuchte ihn und sprach: Meister, was muß ich tun, um das ewige Leben zu ererben? (Lukas 18.18-20) 26 Er aber sprach zu ihm: Was steht im Gesetze geschrieben? Wie liesest du? 27 Er antwortete und sprach: «Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben von ganzem Herzen und mit deiner ganzen Seele und mit deinem ganzen Vermögen und mit deinem ganzen Gemüte, und deinen Nächsten wie dich selbst!» 28 Er sprach zu ihm: Du hast recht geantwortet; tue das, so wirst du leben! (3. Mose 18.5) (Matthäus 19.17) 29 Er aber wollte sich selbst rechtfertigen und sprach zu Jesus: Und wer ist mein Nächster? 30 Da erwiderte Jesus und sprach: Es ging ein Mensch von Jerusalem nach Jericho hinab und fiel unter die Räuber; die zogen ihn aus und schlugen ihn und liefen davon und ließen ihn halbtot liegen. 31 Es traf sich aber, daß ein Priester dieselbe Straße hinabzog; und als er ihn sah, ging er auf der andern Seite vorüber. 32 Desgleichen auch ein Levit, der zu der Stelle kam und ihn sah, ging auf der andern Seite vorüber. 33 Ein Samariter aber kam auf seiner Reise dahin, und als er ihn sah, hatte er Erbarmen 34 und ging zu ihm hin, verband ihm die Wunden und goß Öl und Wein darauf, hob ihn auf sein eigenes Tier, führte ihn in eine Herberge und pflegte ihn. 35 Und am andern Tage gab er dem Wirt zwei Denare und sprach: Verpflege ihn! Und was du mehr aufwendest, will ich dir bezahlen, wenn ich wiederkomme. 36 Welcher von diesen Dreien dünkt dich nun der Nächste gewesen zu sein dem, der unter die Räuber gefallen war? 37 Er sprach: Der, welcher die Barmherzigkeit an ihm tat! Da sprach Jesus zu ihm: So gehe du hin und tue desgleichen! (Johannes 13.17)

Martha und Maria

38 Als sie aber weiterreisten, kam er in ein Dorf; ein Weib aber namens Martha nahm ihn auf in ihr Haus. (Johannes 11.1) (Johannes 12.2-3) 39 Und diese hatte eine Schwester, welche Maria hieß, die setzte sich zu Jesu Füßen und hörte seiner Rede zu. 40 Martha aber machte sich viel zu schaffen mit der Bedienung. Und sie trat herzu und sprach: Herr, kümmerst du dich nicht darum, daß mich meine Schwester allein dienen läßt? Sage ihr doch, daß sie mir helfe! 41 Der Herr aber antwortete und sprach zu ihr: Martha, Martha, du machst dir Sorge und Unruhe um vieles; 42 eins aber ist not. Maria hat das gute Teil erwählt; das soll nicht von ihr genommen werden!

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.