Kolosser - Kapitel 2
1 Ich will aber, daß ihr wisset, welch großen Kampf ich habe für euch und für die in Laodizea und für alle, die mich nicht von Angesicht im Fleische gesehen haben, 2 damit ihre Herzen ermahnt, in Liebe zusammengeschlossen und mit völliger Gewißheit bereichert werden, zur Erkenntnis des Geheimnisses Gottes, welches ist Christus, 3 in dem alle Schätze der Weisheit und der Erkenntnis verborgen sind. (1. Korinther 1.24) (1. Korinther 1.30)Warnung vor Menschenlehren und Philosophie. Der Wandel in Christus
4 Das sage ich aber, damit euch niemand durch Überredungskünste zu Trugschlüssen verleite. (Römer 16.18) 5 Denn, wenn ich auch dem Fleische nach abwesend bin, so bin ich doch im Geiste bei euch und sehe mit Freuden eure Ordnung und die Festigkeit eures Glaubens an Christus. (1. Korinther 14.40) 6 Wie ihr nun Christus Jesus, den Herrn, angenommen habt, so wandelt in ihm, 7 gewurzelt und auferbaut in ihm und befestigt im Glauben, wie ihr gelehrt worden seid, und darin überfließend in Danksagung. (Epheser 3.17) 8 Sehet zu, daß euch niemand beraube durch die Philosophie und leeren Betrug, nach der Überlieferung der Menschen, nach den Grundsätzen der Welt und nicht nach Christus.Die Fülle Gottes und das Heil in Christus
9 Denn in ihm wohnt die ganze Fülle der Gottheit leibhaftig; (Johannes 1.14) (Johannes 1.16) 10 und ihr habt alles völlig in ihm, welcher das Haupt jeder Herrschaft und Gewalt ist. (Epheser 1.21) 11 In ihm seid ihr auch beschnitten mit einer Beschneidung, die ohne Hände geschehen ist, durch das Ablegen des fleischlichen Leibes, in der Beschneidung Christi, (Römer 2.29) (Römer 6.5) (1. Petrus 3.21) 12 indem ihr mit ihm begraben seid in der Taufe, in welchem ihr auch mitauferstanden seid durch den Glauben an die Kraftwirkung Gottes, der ihn von den Toten auferweckt hat. (Römer 6.4) (Kolosser 3.1) 13 Auch euch, die ihr tot waret durch die Übertretungen und den unbeschnittenen Zustand eures Fleisches, hat er mit ihm lebendig gemacht, da er euch alle Übertretungen vergab, (Epheser 2.1) (Epheser 2.5) 14 dadurch, daß er die gegen uns bestehende Schuldschrift, welche durch Satzungen uns entgegen war, auslöschte und sie aus der Mitte tat, indem er sie ans Kreuz heftete. (Epheser 2.15) 15 Als er so die Herrschaften und Gewalten auszog, stellte er sie öffentlich an den Pranger und triumphierte über sie an demselben. (Epheser 4.8) (Kolosser 1.13)Die Gefahr von falschen Lehrern, die von Christus ablenken
16 So soll euch nun niemand richten wegen Speise oder Trank, oder wegen eines Festes oder Neumonds oder Sabbats, (Römer 14.1) 17 welche Dinge doch nur ein Schatten derer sind, die kommen sollten, wovon aber Christus das Wesen hat. (Hebräer 8.5) (Hebräer 10.1) 18 Niemand soll euch um den Kampfpreis bringen, indem er sich in Demut und Engelsdienst gefällt und sich in Sachen einläßt, die er nicht gesehen hat, ohne Grund aufgeblasen ist von seinem fleischlichen Sinn, 19 wobei er sich nicht an das Haupt hält, aus welchem der ganze Leib, vermittels der Gelenke und Sehnen unterstützt und zusammengehalten, zu der von Gott bestimmten Größe heranwächst. (Epheser 4.15-16) 20 Wenn ihr mit Christus den Grundsätzen der Welt abgestorben seid, was lasset ihr euch Satzungen auferlegen, als lebtet ihr noch in der Welt? (Galater 4.9-10) 21 zum Beispiel: «Rühre das nicht an, koste jenes nicht, befasse dich nicht mit dem!» 22 was alles durch den Gebrauch der Vernichtung anheimfällt. (Jesaja 29.13) (Matthäus 15.9) 23 Es sind nur Gebote und Lehren von Menschen, haben freilich einen Schein von Weisheit in selbstgewähltem Gottesdienst und Leibeskasteiung, sind jedoch wertlos und dienen zur Befriedigung des Fleisches. (Römer 13.14) (1. Timotheus 4.3)4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)