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Josua - Kapitel 8

Die Einnahme von Ai

1 Und der HERR sprach zu Josua: Fürchte dich nicht und sei unverzagt. Nimm alles Kriegsvolk mit dir und mache dich auf und ziehe hinauf gen Ai! Siehe, ich habe den König zu Ai samt seinem Volk und seiner Stadt und seinem Land in deine Hand gegeben. 2 Und du sollst mit Ai und ihrem König tun, wie du mit Jericho getan hast, außer daß ihr die Beute und ihr Vieh unter euch teilen sollt; aber lege dir einen Hinterhalt hinter der Stadt. (Josua 6.21) 3 Da machte sich Josua auf und alles Kriegsvolk, um nach Ai hinaufzuziehen; und Josua erwählte dreißigtausend streitbare Männer; und er sandte sie aus bei Nacht 4 und gebot ihnen und sprach: Sehet zu, ihr sollt den Hinterhalt bilden hinter der Stadt; entfernt euch aber nicht gar zu weit von der Stadt, und seid alle bereit. 5 Ich aber und alles Volk, das mit mir ist, wollen uns zu der Stadt begeben. Und wenn sie, wie zuvor, herausziehen uns entgegen, so wollen wir vor ihnen fliehen, 6 daß sie herauskommen hinter uns her, bis wir sie von der Stadt abgeschnitten haben. Dann werden sie sagen: «Sie fliehen vor uns wie zuvor!» (Josua 7.5) 7 Und wenn wir vor ihnen fliehen, so sollt ihr euch aus dem Hinterhalt aufmachen und die Stadt einnehmen; denn der HERR, euer Gott, wird sie in eure Hand geben. 8 Wenn ihr aber die Stadt eingenommen habt, so steckt sie in Brand; tut nach dem Worte des HERRN! Sehet, ich habe es euch geboten. 9 Also sandte Josua hin, und sie gingen hin in den Hinterhalt und hielten zwischen Bethel und Ai, westlich der Stadt Ai. Josua aber blieb dieselbe Nacht unter dem Volke. 10 Und er machte sich am Morgen früh auf und musterte das Volk und zog mit den Ältesten Israels vor dem Volke her hinauf gen Ai. 11 Auch alles Kriegsvolk, das bei ihm war, zog hinauf, und sie machten sich herzu und stellten sich auf gegen die Stadt und lagerten sich nördlich von Ai, so daß nur ein Tal zwischen ihnen und Ai war. 12 Er hatte aber bei fünftausend Mann genommen und in den Hinterhalt gestellt, zwischen Bethel und Ai, gegen den Westen der Stadt. 13 Und sie stellten das Volk des ganzen Lagers so auf, daß es nördlich von der Stadt war, der Hinterhalt aber westlich von der Stadt; und Josua ging in jener Nacht mitten in das Tal. 14 Als aber der König zu Ai solches sah, eilten die Männer der Stadt und machten sich früh auf und zogen heraus, wider Israel zu streiten, der König und sein ganzes Volk, an den bestimmten Ort vor der Ebene; denn er wußte nicht, daß ein Hinterhalt gelegt war hinter der Stadt. 15 Josua aber und ganz Israel ließen sich vor ihnen schlagen und flohen auf dem Wege zur Wüste. 16 Da wurde das ganze Volk, das in der Stadt war, zusammengerufen, daß es ihnen nachjage, und sie jagten Josua nach und wurden von der Stadt abgeschnitten. 17 Und es blieb nicht ein einziger Mann übrig in Ai und Bethel, der nicht ausgezogen wäre, Israel nachzujagen; und sie ließen die Stadt offen stehen und jagten Israel nach. 18 Da sprach der HERR zu Josua: Strecke die Lanze, die du in der Hand hast, aus gegen Ai; denn ich will sie in deine Hand geben! Und Josua streckte die Lanze, die in seiner Hand war, aus gegen die Stadt. 19 Und der Hinterhalt brach eilends auf von seinem Ort, und sie liefen, als er seine Hand ausstreckte, und kamen in die Stadt und nahmen sie ein und steckten sie eilends in Brand. 20 Als sich nun die Männer von Ai umwandten und zurückschauten, siehe, da ging der Rauch der Stadt gen Himmel auf; sie aber hatten nicht Raum zu fliehen, weder dahin noch dorthin. Und das Volk, das zur Wüste floh, kehrte sich um gegen seine Verfolger. 21 Denn als Josua und ganz Israel sah, daß der Hinterhalt die Stadt eingenommen hatte und daß der Rauch der Stadt aufstieg, kehrten sie wieder um und schlugen die Männer von Ai. 22 Und jene zogen heraus aus der Stadt, ihnen entgegen, also daß sie zwischen die Israeliten kamen, die sie von beiden Seiten angriffen ; und so wurden sie geschlagen, bis niemand unter ihnen übrigblieb noch entrann. 23 Und man fing den König zu Ai lebendig und brachte ihn zu Josua. 24 Und als Israel alle Einwohner zu Ai, auf dem Felde und in der Wüste, dahin sie ihnen nachgejagt, niedergemacht hatte und alle durch die Schärfe des Schwertes gefallen waren, bis sie aufgerieben worden, kehrte sich ganz Israel gegen Ai und schlug sie mit der Schärfe des Schwertes. 25 Und die Zahl all derer, die an jenem Tage fielen, Männer und Weiber, betrug zwölftausend, alle Einwohner von Ai. 26 Josua aber zog seine Hand, womit er die Lanze ausstreckte, nicht zurück, bis alle Einwohner von Ai ausgerottet waren. (2. Mose 17.11-13) 27 Doch das Vieh und die Beute dieser Stadt teilte Israel unter sich, nach dem Worte des HERRN, das er Josua geboten hatte. 28 Und Josua äscherte Ai ein und machte einen ewigen Schutthügel daraus, eine Ruine, die noch heute dort ist. 29 Und er ließ den König zu Ai an einen Baum hängen bis an den Abend. Als aber die Sonne untergegangen war, gebot Josua, daß man seinen Leichnam vom Baume herabnehme; da warfen sie ihn unter das Tor der Stadt und errichteten über ihm einen großen Steinhaufen, der noch daselbst ist bis auf diesen Tag. (5. Mose 21.23) (Josua 10.27)

Der Altar auf dem Berg Ebal. Die Verlesung des Gesetzes

30 Da baute Josua dem HERRN, dem Gott Israels, einen Altar auf dem Berg Ebal, (5. Mose 27.2) 31 wie Mose, der Knecht des HERRN, den Kindern Israel geboten hatte, wie geschrieben steht im Gesetzbuche Moses, einen Altar von unbehauenen Steinen, darüber man mit keinem Eisen gefahren war; und sie brachten dem HERRN darauf Brandopfer dar und opferten Dankopfer. 32 Und er schrieb daselbst auf die Steine eine Abschrift des Gesetzes Moses, welches er den Kindern Israel vorgeschrieben hatte. 33 Und ganz Israel samt seinen Ältesten und Amtleuten und Richtern stand zu beiden Seiten der Lade, den Priestern und den Leviten gegenüber, welche die Lade des Bundes des HERRN trugen, die Fremdlinge sowohl als die Einheimischen; die eine Hälfte neben dem Berge Garizim und die andere Hälfte neben dem Berge Ebal, wie Mose, der Knecht des HERRN, zuvor geboten hatte, das Volk Israel zu segnen. (5. Mose 11.29) (5. Mose 27.12-13) 34 Darnach las er alle Worte des Gesetzes, den Segen und den Fluch, alles, wie es im Gesetzbuch geschrieben steht. 35 Es war kein Wort, das Mose geboten hatte, welches Josua nicht gelesen hätte vor der ganzen Gemeinde Israel, auch vor den Weibern und Kindern und den Fremdlingen, die unter ihnen wandelten.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.