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Josua - Kapitel 7

Achans Sünde und die Niederlage bei Ai

1 Aber die Kinder Israel vergriffen sich an dem Gebannten; denn Achan, der Sohn Karmis, des Sohnes Sabdis, des Sohnes Serachs, vom Stamme Juda, nahm etwas von dem Gebannten. Da ergrimmte der Zorn des HERRN über die Kinder Israel. (Josua 6.18) 2 Als nun Josua Männer aussandte von Jericho gen Ai, das bei Beth-Aven, östlich von Bethel liegt, sprach er zu ihnen also: Gehet hinauf und kundschaftet das Land aus! Und sie gingen hinauf und kundschafteten Ai aus. 3 Und da sie wieder zu Josua kamen, sprachen sie zu ihm: Lasse nicht das ganze Volk hinaufziehen; etwa zwei oder dreitausend Mann mögen hinaufziehen und Ai schlagen, daß nicht das ganze Volk sich dahin bemühe; denn ihrer sind wenige! 4 Also zogen vom Volke bei dreitausend Mann hinauf; sie flohen aber vor den Männern zu Ai. 5 Und die Männer von Ai erschlugen ihrer bei sechsunddreißig Mann, und jagten ihnen nach vor dem Tor bis gen Sebarim und schlugen sie am Abhang. Da ward das Herz des Volkes verzagt und ward wie Wasser. 6 Josua aber zerriß seine Kleider und fiel auf sein Angesicht zur Erde vor der Lade des HERRN, bis zum Abend, er und die Ältesten Israels, und sie warfen Staub auf ihre Häupter. 7 Und Josua sprach: Ach, Herr, HERR, warum hast du doch dieses Volk über den Jordan geführt, daß du uns in die Hände der Amoriter gebest, uns umzubringen? O daß wir doch jenseits des Jordan geblieben wären! 8 Ach, Herr, was soll ich sagen, nachdem Israel seinen Feinden den Rücken gekehrt hat? 9 Wenn das die Kanaaniter und alle Einwohner des Landes hören, so werden sie uns umzingeln und unsern Namen von der Erde ausrotten! Was fügst du da deinem großen Namen zu? (2. Mose 32.12) 10 Da sprach der HERR zu Josua: Steh auf, warum liegst du so auf deinem Angesicht? 11 Israel hat sich versündigt, sie haben auch meinen Bund übertreten, den ich ihnen geboten habe, indem sie von dem Gebannten genommen und davon gestohlen und es verheimlicht und unter ihre Geräte gelegt haben! 12 Darum können die Kinder Israel vor ihren Feinden nicht bestehen, sondern müssen ihren Feinden den Rücken kehren; denn sie sind unter dem Bann. Ich werde künftig nicht mit euch sein, wenn ihr nicht das Gebannte aus eurer Mitte vertilgt! 13 Steh auf, heilige das Volk und sprich: Heiliget euch auf morgen; denn also spricht der HERR, der Gott Israels: Es ist Gebanntes unter dir, Israel; du kannst vor deinen Feinden nicht bestehen, bis ihr das Gebannte von euch tut! (Josua 3.5) 14 Und ihr sollt euch früh herzumachen, ein Stamm nach dem andern; und welchen Stamm der HERR treffen wird, der soll sich herzumachen, ein Haus nach dem andern. Und welches Haus der HERR treffen wird, das soll sich herzumachen, ein Mann nach dem andern. 15 Und wer im Besitze des Gebannten erfunden wird, den soll man mit Feuer verbrennen samt allem, was er hat, weil er den Bund des HERRN übertreten und eine Schandtat in Israel begangen hat! 16 Da machte sich Josua am Morgen früh auf und brachte Israel herzu, einen Stamm nach dem andern; und es ward getroffen der Stamm Juda. (1. Samuel 10.20-21) (1. Samuel 14.41-42) 17 Und als er die Geschlechter in Juda herzubrachte, ward getroffen das Geschlecht der Serachiter. Und als er das Geschlecht der Serachiter herzubrachte, einen Mann nach dem andern, ward getroffen Sabdi. (4. Mose 26.20) 18 Und als er desselben Haus herzubrachte, einen Mann nach dem andern, ward getroffen Achan, der Sohn Karmis, des Sohnes Sabdis, des Sohnes Serachs, aus dem Stamme Juda. 19 Und Josua sprach zu Achan: Mein Sohn, gib doch dem HERRN, dem Gott Israels, die Ehre, und bekenne es vor ihm und sage mir: Was hast du getan? Verbirg es nicht vor mir! 20 Da antwortete Achan dem Josua und sprach: Wahrlich, ich habe mich an dem HERRN, dem Gott Israels, versündigt; so und so habe ich getan: 21 Ich sah unter dem Raub einen köstlichen babylonischen Mantel und zweihundert Schekel Silber und eine goldene Zunge, fünfzig Schekel schwer; dessen gelüstete mich, und ich nahm es; und siehe, es ist mitten in meiner Hütte in die Erde vergraben, und das Silber darunter. 22 Da sandte Josua Boten hin; die liefen zur Hütte, und siehe, es war in seiner Hütte verborgen, und das Silber darunter. 23 Und sie nahmen es aus der Hütte und brachten es zu Josua und zu allen Kindern Israel und schütteten es aus vor dem HERRN. 24 Da nahm Josua Achan, den Sohn Serachs, samt dem Silber, dem Mantel und der goldenen Zunge, seine Söhne und seine Töchter, auch seine Ochsen, seine Esel und Schafe, samt seiner Hütte und allem, was er hatte; und ganz Israel war mit ihm, und sie führten sie in das Tal Achor hinauf. 25 Und Josua sprach: Wie du uns ins Unglück gebracht hast, so bringe dich der HERR ins Unglück an diesem Tag! Und ganz Israel steinigte ihn und verbrannte ihn mit Feuer, samt allem, was er hatte, und warf Steine auf ihn. 26 Und sie errichteten über ihm einen großen Steinhaufen, der bis auf diesen Tag dort geblieben ist . Und der HERR ließ ab von dem Grimm seines Zorns. Daher heißt jener Ort Tal Achor bis auf diesen Tag. (Jesaja 65.10) (Hosea 2.17)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.