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Josua - Kapitel 6

Die Einnahme Jerichos

1 Jericho aber war verschlossen und verriegelt vor den Kindern Israel; so daß niemand heraus oder hineingehen konnte. 2 Und der HERR sprach zu Josua: Siehe da, ich habe Jericho samt seinem Könige und den streitbaren Männern in deine Hand gegeben. 3 Darum lasse alle eure Kriegsleute rings um die Stadt marschieren, so daß sie die Stadt einmal umziehen, und tue sechs Tage also. 4 Und sieben Priester sollen sieben Jubeljahrsposaunen vor der Lade tragen; und am siebenten Tage sollt ihr siebenmal um die Stadt ziehen, und die Priester sollen die Posaunen blasen. (3. Mose 25.9) 5 Und wenn man das Horn des Jubeljahres bläst und ihr den Ton der Posaune hört, so soll das ganze Volk ein großes Feldgeschrei erheben; so werden die Stadtmauern in sich zusammenstürzen, und das Volk soll sie ersteigen, ein jeder stracks vor sich hin! 6 Da rief Josua, der Sohn Nuns, den Priestern und sprach zu ihnen: Traget die Lade des Bundes und lasset sieben Priester die sieben Jubeljahrsposaunen vor der Lade des HERRN tragen! 7 Zum Volke aber sprach er: Machet euch auf und umzieht die Stadt, und die Gerüsteten sollen vor der Lade des HERRN hergehen! 8 Als Josua solches zum Volk gesagt hatte, zogen die sieben Priester, welche die sieben Jubeljahrsposaunen vor dem HERRN hertrugen, und bliesen die Posaunen, und die Lade des Bundes folgte ihnen nach. 9 Und die Gerüsteten schritten vor den Priestern her, welche die Posaunen bliesen, und die Nachhut folgte der Lade nach, und sie bliesen beständig die Posaunen. 10 Josua aber gebot dem Volke und sprach: Ihr sollt kein Kriegsgeschrei erheben, noch eure Stimme hören lassen; auch soll kein Wort aus eurem Munde gehen bis zu dem Tag, da ich zu euch sagen werde: «Erhebet ein Feldgeschrei!», alsdann erhebet ein Feldgeschrei! 11 Also ging die Lade des HERRN einmal rings um die Stadt, und sie kamen wieder in das Lager und blieben darin über Nacht. 12 Da stand Josua am Morgen früh auf, und die Priester trugen die Lade des HERRN, 13 auch trugen die sieben Priester die sieben Jubeljahrsposaunen vor der Lade des HERRN her und bliesen im Gehen beständig die Posaunen, und die Gerüsteten gingen vor ihnen her, aber die Nachhut folgte der Lade des HERRN, und sie bliesen beständig die Posaunen. 14 Am zweiten Tage zogen sie auch einmal um die Stadt und kamen wieder ins Lager. Also taten sie sechs Tage lang. 15 Am siebenten Tage aber, als die Morgenröte anbrach, machten sie sich früh auf und zogen nach derselben Weise siebenmal um die Stadt; nur an diesem Tage gingen sie siebenmal um die Stadt. 16 Und beim siebenten Mal, als die Priester die Posaunen bliesen, sprach Josua zum Volk: Erhebet ein Feldgeschrei; denn der HERR hat euch die Stadt gegeben! 17 Aber diese Stadt und alles, was darin ist, soll dem Bann des HERRN verfallen sein; nur die Dirne Rahab soll lebendig bleiben, sie und alle, die bei ihr im Hause sind; denn sie hat die Boten verborgen, die wir aussandten. (4. Mose 21.2) (Josua 2.12-13) (Hebräer 11.31) 18 Ihr aber hütet euch vor dem Gebannten, damit ihr nicht, nachdem ihr es gebannt habt, doch von dem Gebannten etwas nehmet und über das Lager Israels einen Bann bringet und es ins Unglück komme. (3. Mose 27.28) (5. Mose 13.18) 19 Aber alles Silber und Gold nebst den ehernen und eisernen Geräten soll dem HERRN geheiligt sein, daß es zum Schatz des HERRN komme. 20 Da erhob das Volk ein Feldgeschrei, und die Priester bliesen die Posaunen. Als nun das Volk den Schall der Posaunen hörte und ein großes Feldgeschrei erhob, stürzte die Mauer in sich zusammen, und das Volk erstieg die Stadt, ein jeder stracks vor sich hin. Also gewannen sie die Stadt. (Hebräer 11.30) 21 Und sie vollstreckten den Bann an allem, was in der Stadt war, mit der Schärfe des Schwertes, an Männern und Weibern, Jungen und Alten, Ochsen, Schafen und Eseln. 22 Aber Josua sprach zu den beiden Männern, die das Land ausgekundschaftet hatten: Gehet in das Haus der Dirne und führet das Weib von dannen heraus samt allem, was sie hat, wie ihr derselben geschworen habt! (Josua 2.14) 23 Da gingen die Jünglinge, die Kundschafter, hinein und führten Rahab heraus; sie führten auch ihren Vater und ihre Mutter und ihre Brüder und alles, was sie hatte, samt ihrem ganzen Geschlecht, hinaus und ließen sie draußen bleiben vor dem Lager Israels. (4. Mose 31.19) 24 Aber die Stadt und alles, was darin war, verbrannten sie mit Feuer; nur das Silber und Gold und das eherne und eiserne Geräte taten sie zum Schatz in das Haus des HERRN. 25 Also ließ Josua die Dirne Rahab leben samt dem Hause ihres Vaters und allen ihren Angehörigen; und sie wohnte in Israel bis auf diesen Tag, weil sie die Boten verborgen hatte, die Josua gesandt, um Jericho auszukundschaften. (Richter 1.25) (Matthäus 1.5) 26 Zu der Zeit schwur Josua und sprach: Verflucht sei der Mann vor dem HERRN, welcher sich aufmachen und diese Stadt Jericho bauen wird; wenn er ihren Grund legt, koste es ihn seinen erstgeborenen Sohn, und wenn er ihre Tore setzt, koste es ihn seinen jüngsten Sohn! (1. Könige 16.34) 27 Also war der HERR mit Josua, daß man in allen Ländern von ihm sprach.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)