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Josua - Kapitel 6

Die Einnahme Jerichos

1 Jericho aber war verschlossen und verriegelt vor den Kindern Israel; so daß niemand heraus oder hineingehen konnte. 2 Und der HERR sprach zu Josua: Siehe da, ich habe Jericho samt seinem Könige und den streitbaren Männern in deine Hand gegeben. 3 Darum lasse alle eure Kriegsleute rings um die Stadt marschieren, so daß sie die Stadt einmal umziehen, und tue sechs Tage also. 4 Und sieben Priester sollen sieben Jubeljahrsposaunen vor der Lade tragen; und am siebenten Tage sollt ihr siebenmal um die Stadt ziehen, und die Priester sollen die Posaunen blasen. (3. Mose 25.9) 5 Und wenn man das Horn des Jubeljahres bläst und ihr den Ton der Posaune hört, so soll das ganze Volk ein großes Feldgeschrei erheben; so werden die Stadtmauern in sich zusammenstürzen, und das Volk soll sie ersteigen, ein jeder stracks vor sich hin! 6 Da rief Josua, der Sohn Nuns, den Priestern und sprach zu ihnen: Traget die Lade des Bundes und lasset sieben Priester die sieben Jubeljahrsposaunen vor der Lade des HERRN tragen! 7 Zum Volke aber sprach er: Machet euch auf und umzieht die Stadt, und die Gerüsteten sollen vor der Lade des HERRN hergehen! 8 Als Josua solches zum Volk gesagt hatte, zogen die sieben Priester, welche die sieben Jubeljahrsposaunen vor dem HERRN hertrugen, und bliesen die Posaunen, und die Lade des Bundes folgte ihnen nach. 9 Und die Gerüsteten schritten vor den Priestern her, welche die Posaunen bliesen, und die Nachhut folgte der Lade nach, und sie bliesen beständig die Posaunen. 10 Josua aber gebot dem Volke und sprach: Ihr sollt kein Kriegsgeschrei erheben, noch eure Stimme hören lassen; auch soll kein Wort aus eurem Munde gehen bis zu dem Tag, da ich zu euch sagen werde: «Erhebet ein Feldgeschrei!», alsdann erhebet ein Feldgeschrei! 11 Also ging die Lade des HERRN einmal rings um die Stadt, und sie kamen wieder in das Lager und blieben darin über Nacht. 12 Da stand Josua am Morgen früh auf, und die Priester trugen die Lade des HERRN, 13 auch trugen die sieben Priester die sieben Jubeljahrsposaunen vor der Lade des HERRN her und bliesen im Gehen beständig die Posaunen, und die Gerüsteten gingen vor ihnen her, aber die Nachhut folgte der Lade des HERRN, und sie bliesen beständig die Posaunen. 14 Am zweiten Tage zogen sie auch einmal um die Stadt und kamen wieder ins Lager. Also taten sie sechs Tage lang. 15 Am siebenten Tage aber, als die Morgenröte anbrach, machten sie sich früh auf und zogen nach derselben Weise siebenmal um die Stadt; nur an diesem Tage gingen sie siebenmal um die Stadt. 16 Und beim siebenten Mal, als die Priester die Posaunen bliesen, sprach Josua zum Volk: Erhebet ein Feldgeschrei; denn der HERR hat euch die Stadt gegeben! 17 Aber diese Stadt und alles, was darin ist, soll dem Bann des HERRN verfallen sein; nur die Dirne Rahab soll lebendig bleiben, sie und alle, die bei ihr im Hause sind; denn sie hat die Boten verborgen, die wir aussandten. (4. Mose 21.2) (Josua 2.12-13) (Hebräer 11.31) 18 Ihr aber hütet euch vor dem Gebannten, damit ihr nicht, nachdem ihr es gebannt habt, doch von dem Gebannten etwas nehmet und über das Lager Israels einen Bann bringet und es ins Unglück komme. (3. Mose 27.28) (5. Mose 13.18) 19 Aber alles Silber und Gold nebst den ehernen und eisernen Geräten soll dem HERRN geheiligt sein, daß es zum Schatz des HERRN komme. 20 Da erhob das Volk ein Feldgeschrei, und die Priester bliesen die Posaunen. Als nun das Volk den Schall der Posaunen hörte und ein großes Feldgeschrei erhob, stürzte die Mauer in sich zusammen, und das Volk erstieg die Stadt, ein jeder stracks vor sich hin. Also gewannen sie die Stadt. (Hebräer 11.30) 21 Und sie vollstreckten den Bann an allem, was in der Stadt war, mit der Schärfe des Schwertes, an Männern und Weibern, Jungen und Alten, Ochsen, Schafen und Eseln. 22 Aber Josua sprach zu den beiden Männern, die das Land ausgekundschaftet hatten: Gehet in das Haus der Dirne und führet das Weib von dannen heraus samt allem, was sie hat, wie ihr derselben geschworen habt! (Josua 2.14) 23 Da gingen die Jünglinge, die Kundschafter, hinein und führten Rahab heraus; sie führten auch ihren Vater und ihre Mutter und ihre Brüder und alles, was sie hatte, samt ihrem ganzen Geschlecht, hinaus und ließen sie draußen bleiben vor dem Lager Israels. (4. Mose 31.19) 24 Aber die Stadt und alles, was darin war, verbrannten sie mit Feuer; nur das Silber und Gold und das eherne und eiserne Geräte taten sie zum Schatz in das Haus des HERRN. 25 Also ließ Josua die Dirne Rahab leben samt dem Hause ihres Vaters und allen ihren Angehörigen; und sie wohnte in Israel bis auf diesen Tag, weil sie die Boten verborgen hatte, die Josua gesandt, um Jericho auszukundschaften. (Richter 1.25) (Matthäus 1.5) 26 Zu der Zeit schwur Josua und sprach: Verflucht sei der Mann vor dem HERRN, welcher sich aufmachen und diese Stadt Jericho bauen wird; wenn er ihren Grund legt, koste es ihn seinen erstgeborenen Sohn, und wenn er ihre Tore setzt, koste es ihn seinen jüngsten Sohn! (1. Könige 16.34) 27 Also war der HERR mit Josua, daß man in allen Ländern von ihm sprach.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.