1Als nun alle Könige der Amoriter, die diesseits des Jordan gegen Westen wohnten, und alle Könige der Kanaaniter am Meere hörten, wie der HERR das Wasser des Jordan vor den Kindern Israel ausgetrocknet hatte, bis sie hinübergezogen waren, verzagte ihr Herz, und es blieb kein Mut mehr in ihnen vor den Kindern Israel.(Josua 2.24)(Josua 3.16)2Zu der Zeit sprach der HERR zu Josua: Mache dir scharfe Messer und beschneide die Kinder Israel wiederum, zum zweitenmal.(2. Mose 4.25)3Da machte sich Josua scharfe Messer und beschnitt die Kinder Israel auf dem Hügel Aralot.4Und das ist die Ursache, warum Josua sie beschnitt: Alles Volk männlichen Geschlechts, alle Kriegsleute, waren in der Wüste auf dem Wege gestorben, nachdem sie aus Ägypten gezogen waren.5Das ganze Volk, das auszog, war zwar beschnitten; aber alles Volk, das in der Wüste auf dem Wege geboren war, nach dem Auszug aus Ägypten, war nicht beschnitten.6Denn die Kinder Israel wanderten vierzig Jahre lang in der Wüste, bis das ganze Geschlecht, die Kriegsleute, die aus Ägypten gezogen, umgekommen waren, weil sie der Stimme des HERRN nicht gehorcht hatten; wie denn der HERR ihnen geschworen, daß sie das Land nicht sehen sollten, welches uns zu geben der HERR ihren Vätern geschworen hatte, ein Land, das von Milch und Honig fließt.(4. Mose 14.22-23)7Derselben Kinder nun, die der HERR an ihrer Statt erweckt hatte, beschnitt Josua; denn sie waren unbeschnitten, weil man sie auf dem Wege nicht beschnitten hatte.8Als nun das ganze Volk beschnitten war, blieben sie an ihrem Ort im Lager, bis sie heil wurden.9Und der HERR sprach zu Josua: Heute habe ich die Schande Ägyptens von euch abgewälzt. Darum wurde jener Ort Gilgal genannt bis auf diesen Tag.
Die Passahfeier. Der Fürst über das Heer des HERRN
10Während nun die Kinder Israel sich in Gilgal lagerten, hielten sie das Passah am vierzehnten Tage des Monats am Abend auf der Ebene von Jericho.(2. Mose 12.6)(3. Mose 23.5)11Und sie aßen von den Früchten des Landes am Tage nach dem Passah, nämlich ungesäuertes Brot und geröstetes Korn, an eben diesem Tage.12Und das Manna hörte auf am folgenden Tage, da sie von der Frucht des Landes aßen; und es gab für die Kinder Israel kein Manna mehr, sondern in jenem Jahre aßen sie von den Früchten des Landes Kanaan.(2. Mose 16.35)13Es begab sich aber, als Josua bei Jericho war, daß er seine Augen erhob und sich umsah; und siehe, ein Mann stand ihm gegenüber, der hatte ein bloßes Schwert in seiner Hand. Und Josua ging zu ihm und sprach zu ihm: Gehörst du uns an oder unsern Feinden?(4. Mose 22.23)(4. Mose 22.31)14Er sprach: Nein, sondern ich bin der Fürst über das Heer des HERRN; jetzt bin ich gekommen! Da fiel Josua auf sein Angesicht zur Erde und betete an und sprach zu ihm: Was sagt mein Herr seinem Knechte?(2. Mose 14.19)15Und der Fürst über das Heer des HERRN sprach zu Josua: Ziehe deine Schuhe aus von deinen Füßen; denn der Ort, darauf du stehst, ist heilig! Und Josua tat also.(2. Mose 3.5)
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)