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Josua - Kapitel 4

Zwei Denkmäler zum ewigen Gedenken

1 Es begab sich aber, nachdem das ganze Volk vollends über den Jordan gekommen war, daß der HERR zu Josua also sprach: 2 Nehmet euch aus dem Volke zwölf Männer, aus jedem Stamme einen, 3 und gebietet ihnen und sprechet: Hebet mitten aus dem Jordan, von dem Orte, da die Füße der Priester gestanden haben, zwölf Steine auf und führet sie mit euch hinüber und lasset sie in dem Lager, wo ihr diese Nacht bleiben werdet! 4 Da rief Josua den zwölf Männern, die er aus den Kindern Israel bestellt hatte, aus jedem Stamme einen, und sprach zu ihnen: 5 Gehet hinüber, vorn an die Lade des HERRN, eures Gottes, mitten in den Jordan, und hebet ein jeder einen Stein auf seine Achsel, nach der Zahl der Stämme der Kinder Israel, 6 damit sie ein Zeichen unter euch seien. Und wenn eure Kinder künftig ihre Väter fragen und sagen werden: «Was haben diese Steine für euch zu bedeuten?» (2. Mose 12.26) 7 so sollt ihr ihnen alsdann sagen, wie das Wasser des Jordan vor der Lade des Bundes des HERRN sich verteilt hat; als sie durch den Jordan gingen, haben sich die Wasser des Jordan zerteilt; darum sind diese Steine den Kindern Israel zum ewigen Gedächtnis gesetzt. 8 Da taten die Kinder Israel, wie ihnen Josua geboten hatte, und trugen zwölf Steine mitten aus dem Jordan, wie der HERR Josua geboten hatte, nach der Zahl der Stämme der Kinder Israel, und brachten sie mit sich in das Nachtlager und ließen sie daselbst. 9 Und Josua richtete auch zwölf Steine mitten im Jordan auf, wo die Füße der Priester gestanden hatten, welche die Lade des Bundes trugen; sie sind noch daselbst bis auf diesen Tag. 10 Die Priester aber, welche die Lade trugen, standen mitten im Jordan, bis alles ausgerichtet war, was der HERR Josua geboten hatte, dem Volke zu sagen, gemäß allem, was Mose dem Josua geboten hatte. Uns das Volk ging eilends hinüber. 11 Als nun das ganze Volk völlig hinübergegangen war, zog die Lade des HERRN auch hinüber, und die Priester vor dem Volke her. 12 Und die Rubeniter und Gaditer und der halbe Stamm Manasse gingen bewaffnet vor den Kindern Israel her, wie Mose zu ihnen geredet hatte. (4. Mose 32.21) (4. Mose 32.29) 13 Etwa vierzigtausend zum Krieg Gerüstete zogen vor dem HERRN zum Streit in die Ebene von Jericho. 14 An demselben Tage machte der HERR den Josua groß vor den Augen von ganz Israel; und sie fürchteten ihn, wie sie Mose gefürchtet hatten, sein ganzes Leben lang. (Josua 3.7) 15 Und der HERR sprach zu Josua: 16 Gebiete den Priestern, welche die Lade des Zeugnisses tragen, daß sie aus dem Jordan heraufsteigen! 17 Also gebot Josua den Priestern und sprach: Steiget herauf aus dem Jordan! 18 Und als die Priester, welche die Lade des Bundes des HERRN trugen, aus dem Jordan heraufstiegen und mit ihren Fußsohlen auf das Trockene traten, kehrte das Wasser des Jordan wieder an seinen Ort zurück und trat wie zuvor über alle seine Ufer. 19 Es war aber der zehnte Tag des ersten Monats, als das Volk aus dem Jordan heraufstieg; und sie lagerten sich in Gilgal, an der Ostgrenze der Stadt Jericho. (Josua 5.9) 20 Und Josua richtete die zwölf Steine, die sie aus dem Jordan genommen hatten, zu Gilgal auf 21 und redete mit den Kindern Israel und sprach: Wenn in Zukunft eure Kinder ihre Väter fragen und sagen werden: (Josua 4.6) 22 Was bedeuten diese Steine? so sollt ihr es ihnen erklären und sagen: Israel ging auf trockenem Boden durch diesen Jordan, 23 als der HERR, euer Gott, das Wasser des Jordan vor euch vertrocknen ließ, bis ihr hinübergegangen waret, wie der HERR, euer Gott, getan hat am Schilfmeer, das er vor uns vertrocknen ließ, bis wir hindurchgegangen waren; (2. Mose 14.21-22) 24 auf daß alle Völker auf Erden erkennen, wie mächtig die Hand des HERRN ist, und daß sie den HERRN, euren Gott, allezeit fürchten.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)