1Da machte sich Josua früh auf, und sie zogen aus Sittim und kamen an den Jordan, er und alle Kinder Israel, und blieben daselbst, ehe sie hinüberzogen.(4. Mose 25.1)2Nach drei Tagen aber gingen die Amtleute durch das Lager3und geboten dem Volke und sprachen: Wenn ihr die Bundeslade des HERRN, eures Gottes, sehen werdet und die Priester, die Leviten, die sie tragen, so brechet auf von eurem Ort und folget ihr nach!4Doch soll zwischen euch und ihr etwa zweitausend Ellen Abstand sein. Ihr sollt ihr nicht zu nahe kommen, auf daß ihr wisset, welchen Weg ihr gehen sollt; denn ihr seid den Weg zuvor nicht gegangen.5Und Josua sprach zum Volk: Heiliget euch, denn morgen wird der HERR unter euch Wunder tun!(2. Mose 19.10)6Und zu den Priestern sprach Josua also: Traget die Lade des Bundes und geht vor dem Volke her! Da trugen sie die Lade des Bundes und gingen vor dem Volke her.(Josua 6.6)7Und der HERR sprach zu Josua: Heute will ich anfangen, dich vor ganz Israel groß zu machen, damit sie wissen, daß, wie ich mit Mose gewesen bin, ich auch mit dir sein werde.(Josua 1.5)(Josua 1.17)(Josua 4.14)8Du aber gebiete den Priestern, welche die Lade des Bundes tragen, und sprich: Wenn ihr bis an das Wasser des Jordan kommt, so stehet still am Jordan!9Und Josua sprach zu den Kindern Israel: Kommt herzu und hört die Worte des HERRN, eures Gottes!10Und er sprach: Daran sollt ihr merken, daß der lebendige Gott unter euch ist, und daß er vor euch die Kanaaniter, Hetiter, Heviter, Pheresiter, Girgasiter, Amoriter und Jebusiter gewiß vertreiben wird:11Siehe, die Lade des Bundes des Herrn aller Lande wird vor euch her über den Jordan gehen.12So nehmet nun aus den Stämmen Israels zwölf Männer, aus jedem Stamm einen.13Wenn dann die Fußsohlen der Priester, welche die Lade des HERRN, des Herrn aller Lande, tragen, ins Wasser des Jordan treten, so wird das Wasser des Jordan sich zerteilen, und das Wasser, das von oben herabfließt, wird stehen bleiben wie ein Damm.14Als nun das Volk auszog aus seinen Zelten, um über den Jordan zu gehen, und die Priester die Lade des Bundes vor dem Volke her trugen,15und die, welche die Lade trugen, an den Jordan kamen, und die Priester, welche die Lade trugen, ihre Füße zuäußerst in das Wasser tauchten (der Jordan aber war überfließend an allen seinen Gestaden, die ganze Zeit der Ernte),16da stand das Wasser, das von oben herabkam, aufgerichtet wie ein Damm, und schwellte an, sehr weit hinauf bei der Stadt Adam, die zur Seite von Zartan liegt; aber das Wasser, welches zum Meer der Ebene hinabfloß, zum Salzmeer, nahm ab und zerfloß. Also ging das Volk hinüber vor Jericho.(2. Mose 14.21)(Psalm 114.3)17Und die Priester, welche die Bundeslade des HERRN trugen, standen fest auf dem Trockenen, mitten im Jordan; und ganz Israel ging trockenen Fußes hindurch, bis das ganze Volk den Jordan völlig überschritten hatte.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)