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Josua - Kapitel 23

Ermahnende Worte Josuas an die Vorsteher des Volkes

1 Und nach langer Zeit, als der HERR Israel Ruhe verschafft hatte vor all seinen Feinden ringsum, und Josua alt und wohlbetagt war, (Josua 21.44) 2 berief Josua ganz Israel, seine Ältesten, Häupter, Richter und Amtleute und sprach zu ihnen: Ich bin nun alt und wohlbetagt; 3 ihr aber habt alles gesehen, was der HERR, euer Gott, getan hat an allen diesen Völkern vor euch her; denn der HERR, euer Gott, hat selbst für euch gestritten. 4 Seht, ich habe euch diese übriggebliebenen Völker durch das Los zugeteilt, einem jeden Stamm sein Erbteil, vom Jordan an, und alle Völker, die ich ausgerottet habe bis an das große Meer, wo die Sonne untergeht. 5 Und der HERR, euer Gott, wird sie vor euch her ausstoßen und vor euch her vertreiben, daß ihr derselben Land einnehmet, wie der HERR, euer Gott, euch versprochen hat. 6 So seid nun recht fest, zu beobachten und zu tun alles, was im Gesetzbuch Moses geschrieben steht, daß ihr nicht davon abweichet, weder zur Rechten noch zur Linken, (5. Mose 5.29) 7 damit ihr euch nicht mit diesen Völkern vermischet, die noch bei euch übriggeblieben sind, und nicht an die Namen ihrer Götter denket, noch bei ihnen schwöret, noch ihnen dienet, noch sie anbetet; (2. Mose 23.13) (2. Mose 23.24) 8 sondern dem HERRN, eurem Gott, sollt ihr anhangen, wie ihr bis auf diesen Tag getan habt. 9 Und der HERR hat große und mächtige Völker vor euch vertrieben, wie denn niemand bis auf diesen Tag vor euch bestehen konnte. (3. Mose 26.7-8) (5. Mose 28.7) 10 Ein einziger von euch jagt tausend; denn der HERR, euer Gott, streitet für euch, wie er euch versprochen hat. 11 Darum behütet eure Seelen wohl, daß ihr den HERRN, euren Gott, liebhabet! 12 Wenn ihr euch aber abwendet und dem Überrest dieser Völker anhanget, die unter euch übriggeblieben sind, und euch mit ihnen verheiratet, daß ihr euch untereinander vermischet, so wisset gewiß, 13 daß der HERR, euer Gott, diese Völker nicht mehr vor euch vertreiben wird; sondern sie werden euch zum Fallstrick und zur Schlinge und zur Geißel an eurer Seite werden und zu Dornen in euren Augen, bis ihr vertilgt seid aus diesem guten Lande, das der HERR, euer Gott, euch gegeben hat. (4. Mose 33.55) (5. Mose 7.16) (Richter 2.3) 14 Und siehe, ich gehe heute den Weg aller Welt, und ihr müßt erkennen mit eurem ganzen Herzen und mit eurer ganzen Seele, daß nicht ein Wort gefehlt hat von all dem Guten, das der HERR, euer Gott, euch versprochen hat; es ist euch alles widerfahren, und nichts ist ausgeblieben. (Josua 21.45) (1. Könige 2.2) 15 Wie nun alles Gute über euch gekommen ist, das der HERR, euer Gott, euch versprochen hat, so wird der HERR auch alles Böse über euch kommen lassen, bis er euch vertilgt hat aus diesem guten Lande, das euch der HERR, euer Gott, gegeben hat. 16 Wenn ihr den Bund des HERRN, eures Gottes, den er euch geboten hat, übertretet und hingehet und andern Göttern dienet und sie anbetet, so wird der Zorn des HERRN über euch ergrimmen, und ihr werdet bald vertilgt sein aus dem guten Lande, das er euch gegeben hat!

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)