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Josua - Kapitel 23

Ermahnende Worte Josuas an die Vorsteher des Volkes

1 Und nach langer Zeit, als der HERR Israel Ruhe verschafft hatte vor all seinen Feinden ringsum, und Josua alt und wohlbetagt war, (Josua 21.44) 2 berief Josua ganz Israel, seine Ältesten, Häupter, Richter und Amtleute und sprach zu ihnen: Ich bin nun alt und wohlbetagt; 3 ihr aber habt alles gesehen, was der HERR, euer Gott, getan hat an allen diesen Völkern vor euch her; denn der HERR, euer Gott, hat selbst für euch gestritten. 4 Seht, ich habe euch diese übriggebliebenen Völker durch das Los zugeteilt, einem jeden Stamm sein Erbteil, vom Jordan an, und alle Völker, die ich ausgerottet habe bis an das große Meer, wo die Sonne untergeht. 5 Und der HERR, euer Gott, wird sie vor euch her ausstoßen und vor euch her vertreiben, daß ihr derselben Land einnehmet, wie der HERR, euer Gott, euch versprochen hat. 6 So seid nun recht fest, zu beobachten und zu tun alles, was im Gesetzbuch Moses geschrieben steht, daß ihr nicht davon abweichet, weder zur Rechten noch zur Linken, (5. Mose 5.29) 7 damit ihr euch nicht mit diesen Völkern vermischet, die noch bei euch übriggeblieben sind, und nicht an die Namen ihrer Götter denket, noch bei ihnen schwöret, noch ihnen dienet, noch sie anbetet; (2. Mose 23.13) (2. Mose 23.24) 8 sondern dem HERRN, eurem Gott, sollt ihr anhangen, wie ihr bis auf diesen Tag getan habt. 9 Und der HERR hat große und mächtige Völker vor euch vertrieben, wie denn niemand bis auf diesen Tag vor euch bestehen konnte. (3. Mose 26.7-8) (5. Mose 28.7) 10 Ein einziger von euch jagt tausend; denn der HERR, euer Gott, streitet für euch, wie er euch versprochen hat. 11 Darum behütet eure Seelen wohl, daß ihr den HERRN, euren Gott, liebhabet! 12 Wenn ihr euch aber abwendet und dem Überrest dieser Völker anhanget, die unter euch übriggeblieben sind, und euch mit ihnen verheiratet, daß ihr euch untereinander vermischet, so wisset gewiß, 13 daß der HERR, euer Gott, diese Völker nicht mehr vor euch vertreiben wird; sondern sie werden euch zum Fallstrick und zur Schlinge und zur Geißel an eurer Seite werden und zu Dornen in euren Augen, bis ihr vertilgt seid aus diesem guten Lande, das der HERR, euer Gott, euch gegeben hat. (4. Mose 33.55) (5. Mose 7.16) (Richter 2.3) 14 Und siehe, ich gehe heute den Weg aller Welt, und ihr müßt erkennen mit eurem ganzen Herzen und mit eurer ganzen Seele, daß nicht ein Wort gefehlt hat von all dem Guten, das der HERR, euer Gott, euch versprochen hat; es ist euch alles widerfahren, und nichts ist ausgeblieben. (Josua 21.45) (1. Könige 2.2) 15 Wie nun alles Gute über euch gekommen ist, das der HERR, euer Gott, euch versprochen hat, so wird der HERR auch alles Böse über euch kommen lassen, bis er euch vertilgt hat aus diesem guten Lande, das euch der HERR, euer Gott, gegeben hat. 16 Wenn ihr den Bund des HERRN, eures Gottes, den er euch geboten hat, übertretet und hingehet und andern Göttern dienet und sie anbetet, so wird der Zorn des HERRN über euch ergrimmen, und ihr werdet bald vertilgt sein aus dem guten Lande, das er euch gegeben hat!

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)