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Josua - Kapitel 23

Ermahnende Worte Josuas an die Vorsteher des Volkes

1 Und nach langer Zeit, als der HERR Israel Ruhe verschafft hatte vor all seinen Feinden ringsum, und Josua alt und wohlbetagt war, (Josua 21.44) 2 berief Josua ganz Israel, seine Ältesten, Häupter, Richter und Amtleute und sprach zu ihnen: Ich bin nun alt und wohlbetagt; 3 ihr aber habt alles gesehen, was der HERR, euer Gott, getan hat an allen diesen Völkern vor euch her; denn der HERR, euer Gott, hat selbst für euch gestritten. 4 Seht, ich habe euch diese übriggebliebenen Völker durch das Los zugeteilt, einem jeden Stamm sein Erbteil, vom Jordan an, und alle Völker, die ich ausgerottet habe bis an das große Meer, wo die Sonne untergeht. 5 Und der HERR, euer Gott, wird sie vor euch her ausstoßen und vor euch her vertreiben, daß ihr derselben Land einnehmet, wie der HERR, euer Gott, euch versprochen hat. 6 So seid nun recht fest, zu beobachten und zu tun alles, was im Gesetzbuch Moses geschrieben steht, daß ihr nicht davon abweichet, weder zur Rechten noch zur Linken, (5. Mose 5.29) 7 damit ihr euch nicht mit diesen Völkern vermischet, die noch bei euch übriggeblieben sind, und nicht an die Namen ihrer Götter denket, noch bei ihnen schwöret, noch ihnen dienet, noch sie anbetet; (2. Mose 23.13) (2. Mose 23.24) 8 sondern dem HERRN, eurem Gott, sollt ihr anhangen, wie ihr bis auf diesen Tag getan habt. 9 Und der HERR hat große und mächtige Völker vor euch vertrieben, wie denn niemand bis auf diesen Tag vor euch bestehen konnte. (3. Mose 26.7-8) (5. Mose 28.7) 10 Ein einziger von euch jagt tausend; denn der HERR, euer Gott, streitet für euch, wie er euch versprochen hat. 11 Darum behütet eure Seelen wohl, daß ihr den HERRN, euren Gott, liebhabet! 12 Wenn ihr euch aber abwendet und dem Überrest dieser Völker anhanget, die unter euch übriggeblieben sind, und euch mit ihnen verheiratet, daß ihr euch untereinander vermischet, so wisset gewiß, 13 daß der HERR, euer Gott, diese Völker nicht mehr vor euch vertreiben wird; sondern sie werden euch zum Fallstrick und zur Schlinge und zur Geißel an eurer Seite werden und zu Dornen in euren Augen, bis ihr vertilgt seid aus diesem guten Lande, das der HERR, euer Gott, euch gegeben hat. (4. Mose 33.55) (5. Mose 7.16) (Richter 2.3) 14 Und siehe, ich gehe heute den Weg aller Welt, und ihr müßt erkennen mit eurem ganzen Herzen und mit eurer ganzen Seele, daß nicht ein Wort gefehlt hat von all dem Guten, das der HERR, euer Gott, euch versprochen hat; es ist euch alles widerfahren, und nichts ist ausgeblieben. (Josua 21.45) (1. Könige 2.2) 15 Wie nun alles Gute über euch gekommen ist, das der HERR, euer Gott, euch versprochen hat, so wird der HERR auch alles Böse über euch kommen lassen, bis er euch vertilgt hat aus diesem guten Lande, das euch der HERR, euer Gott, gegeben hat. 16 Wenn ihr den Bund des HERRN, eures Gottes, den er euch geboten hat, übertretet und hingehet und andern Göttern dienet und sie anbetet, so wird der Zorn des HERRN über euch ergrimmen, und ihr werdet bald vertilgt sein aus dem guten Lande, das er euch gegeben hat!

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.