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Josua - Kapitel 22

Ruben, Gad und der halbe Stamm Manasse kehren in ihr Gebiet zurück

1 Da berief Josua die Rubeniter und Gaditer und den halben Stamm Manasse und sprach zu ihnen: 2 Ihr habt alles gehalten, was euch Mose, der Knecht des HERRN, geboten hat, und habt meiner Stimme gehorcht in allem, was ich euch geboten habe. (4. Mose 32.20-22) (5. Mose 3.18-20) 3 Ihr habt eure Brüder während dieser langen Zeit nicht verlassen bis auf diesen Tag, und habt treulich an dem Gebot des HERRN, eures Gottes, festgehalten. 4 Weil nun der HERR, euer Gott, eure Brüder zur Ruhe gebracht, wie er ihnen versprochen hat, so kehret jetzt um und ziehet hin in eure Hütten, in das Land eures Erbteils, das euch Mose, der Knecht des HERRN, jenseits des Jordan gegeben hat. 5 Nehmt euch nur sehr in acht, daß ihr tut nach dem Gebot und Gesetz, das euch Mose, der Knecht des HERRN, geboten hat: daß ihr den HERRN, euren Gott, liebet und auf allen seinen Wegen wandelt und seine Gebote befolget und ihm anhanget und ihm von ganzem Herzen und von ganzer Seele dienet! 6 Also segnete sie Josua und entließ sie; und sie gingen zu ihren Hütten. 7 Aber dem halben Stamme Manasse hatte Mose ein Erbteil gegeben in Basan; der andern Hälfte gab Josua ein Erbteil unter ihren Brüdern diesseits des Jordan, gegen den Westen. 8 Und als er sie zu ihren Hütten gehen ließ und sie segnete, sprach er zu ihnen: Mit großem Gut kehrt ihr nun zurück zu euren Hütten, mit sehr viel Vieh, mit Silber, Gold, Erz, Eisen und mit Kleidern in großer Zahl; teilt den Raub eurer Feinde mit euren Brüdern! (4. Mose 31.27) 9 Also kehrten die Rubeniter, Gaditer und der halbe Stamm Manasse um und gingen von den Kindern Israel weg, von Silo, das im Lande Kanaan liegt, um ins Land Gilead zu ziehen, zum Lande ihres Erbteils, das sie daselbst besaßen, nach dem Befehl des HERRN durch Mose.

Der Altar am Jordan

10 Und da sie in die Gegend am Jordan kamen, die im Lande Kanaan liegt, bauten die Rubeniter, Gaditer und der halbe Stamm Manasse einen Altar daselbst am Jordan, einen Altar von großem Umfang. 11 Und die Kinder Israel hörten sagen: Siehe, die Kinder Ruben, die Kinder Gad und der halbe Stamm Manasse haben einen Altar gebaut gegenüber dem Lande Kanaan, in der Gegend am Jordan, jenseits der Kinder Israel! 12 Da sie nun solches hörten, versammelte sich die ganze Gemeinde der Kinder Israel zu Silo, um wider sie ins Feld zu ziehen. 13 Und die Kinder Israel sandten zu den Rubenitern, den Gaditern und dem halben Stamm Manasse in das Land Gilead: Pinehas, den Sohn Eleasars, den Priester, (4. Mose 25.7) 14 und mit ihm zehn Fürsten, je einen von jedem Vaterhaus aller Stämme Israels; jeder war das Haupt seines Vaterhauses unter den Tausenden Israels. 15 Und diese kamen zu den Kindern Ruben, zu den Kindern Gad und zu dem halben Stamm Manasse in das Land Gilead, redeten mit ihnen und sprachen: 16 Also läßt euch die ganze Gemeinde des HERRN sagen: Was ist das für eine Untreue, die ihr an dem Gott Israels begangen habt, indem ihr euch heute von der Nachfolge des HERRN abkehret dadurch, daß ihr euch einen Altar bauet und euch heute gegen den HERRN empöret? (3. Mose 17.8-9) (5. Mose 12.13-14) 17 War uns zu wenig die Versündigung mit Peor, von welcher wir heute noch nicht gereinigt sind, und um derentwillen eine Plage über die Gemeinde des HERRN kam? (4. Mose 25.1) 18 Und ihr wendet euch heute von der Nachfolge des HERRN ab und empöret euch gegen den HERRN, so daß er morgen über die ganze Gemeinde Israel zürnt? 19 Wenn das Land, das ihr besitzet, unrein ist, so kommet doch herüber in das Land, das der HERR besitzt, da die Wohnung des HERRN steht, und nehmet Besitz unter uns und lehnet euch nicht auf gegen den HERRN und gegen uns, indem ihr euch einen Altar bauet außer dem Altar des HERRN, unsres Gottes. 20 Ist nicht, als Achan, der Sohn Serachs, etwas vom Gebannten veruntreute, der Zorn Gottes über die ganze Gemeinde Israel gekommen? Und er ging nicht allein unter in seiner Missetat! (Josua 7.1) 21 Da antworteten die Kinder Ruben und die Kinder Gad und der halbe Stamm Manasse und sagten zu den Obersten der Tausende Israels: (4. Mose 1.16) (4. Mose 10.4) 22 Der Gott der Götter, der HERR, der Gott der Götter, der HERR, er weiß, und Israel soll es auch wissen: Ist es aus Empörung oder Untreue gegen den HERRN geschehen, so helfe er uns heute nicht! 23 Wenn wir uns den Altar gebaut haben, um uns von der Nachfolge des HERRN abzuwenden, um Brandopfer und Speisopfer darauf zu opfern, oder um Dankopfer darauf zu tun, so fordere es der HERR! 24 Vielmehr haben wir es aus Besorgnis und mit Absicht getan, indem wir sprachen: Morgen könnten eure Kinder zu unsern Kindern also sprechen: «Was geht euch der HERR, der Gott Israels, an? 25 Denn der HERR hat eine Grenze gesetzt zwischen uns und euch, ihr Kinder Ruben und Kinder Gad, nämlich den Jordan; ihr habt keinen Anteil an dem HERRN!» Damit würden eure Kinder unsre Kinder von der Furcht des HERRN abwendig machen. 26 Darum sprachen wir: Wir wollen doch für uns einen Altar machen, nicht für Brandopfer oder Schlachtopfer, 27 sondern damit er Zeuge sei zwischen uns und euch und zwischen unsern Nachkommen, daß wir den Dienst des HERRN üben wollen vor ihm mit unsern Brandopfern, Schlachtopfern und Dankopfern, und damit eure Kinder künftig nicht zu unsern Kindern sagen dürfen: «Ihr habt keinen Anteil an dem HERRN.» (Josua 24.27) 28 Und wir sprachen: Wenn sie aber künftig also zu uns und unsern Nachkommen reden sollten, so können wir sagen: «Seht das Abbild des Altars des HERRN, das unsre Väter gemacht haben, nicht für Brandopfer, noch für Schlachtopfer, sondern damit er zwischen uns und euch Zeuge sei! 29 Das sei ferne von uns, daß wir uns gegen den HERRN auflehnen, daß wir uns heute von der Nachfolge des HERRN abwenden und einen Altar bauen für Brandopfer, für Speisopfer und für Schlachtopfer, außer dem Altar des HERRN, unsres Gottes, der vor seiner Wohnung steht!» 30 Als aber Pinehas, der Priester, und die Obersten der Gemeinde, die Häupter der Tausende Israels, die mit ihm waren, diese Worte hörten, welche die Kinder Ruben, die Kinder Gad und die Kinder Manasse sagten, gefielen sie ihnen wohl. 31 Und Pinehas, der Sohn Eleasars, der Priester, sprach zu den Kindern Manasse: Heute erkennen wir, daß der HERR unter uns ist, daß ihr mit dieser Tat keine Untreue an dem HERRN begangen habt! Nun habt ihr die Kinder Israel aus der Hand des HERRN errettet! 32 Da kehrten Pinehas, der Sohn Eleasars, der Priester, und die Obersten um und zogen von den Kindern Ruben und den Kindern Gad aus dem Lande Gilead in das Land Kanaan zu den Kindern Israel und brachten ihnen Bericht. 33 Da gefiel die Sache den Kindern Israel wohl. Und die Kinder Israel lobten Gott und sagten nicht mehr, daß sie wider jene zum Streit ausziehen wollten, um das Land zu verderben, in dem die Kinder Ruben und die Kinder Gad wohnten. 34 Und die Kinder Ruben und die Kinder Gad nannten den Altar: Er ist ein Zeuge zwischen uns, daß der HERR Gott ist!

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3. Mose - Kapitel 13

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: (5. Mose 24.8) 2 "Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, dann muss er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder einem seiner Söhne. 3 Der Priester muss die befallene Stelle auf der Haut besehen. Hat sich das Haar an dieser Stelle weiß gefärbt und erscheint sie tiefer als die übrige Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Wenn der Priester das sieht, soll er denjenigen für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Falls es ein heller Fleck auf seiner Haut ist, der nicht tiefer als die Haut erscheint und dessen Haar nicht weiß geworden ist, dann soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 5 Am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn der Fleck in seinen Augen unverändert ist und nicht um sich gegriffen hat, soll der Priester ihn für weitere sieben Tage isolieren. 6 Am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Ist der Fleck dann blass geworden und hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Derjenige soll seine Kleider waschen und ist dann rein. 7 Wenn der Ausschlag auf der Haut sich aber ausgebreitet hat, nachdem der Betreffende sich dem Priester zeigte, dann muss er sich dem Priester ein zweites Mal zeigen. 8 Der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester ihn für unrein erklären. 9 Wenn sich ein Aussatzmal bei einem Menschen bildet, dann soll er zum Priester gebracht werden. 10 Stellt der Priester fest, dass sich eine weiße Schwellung auf der Haut zeigt, dass die Haare heller geworden sind und sich an dieser Stelle eine Wucherung aus rohem Fleisch befindet, 11 dann ist das ein fortgeschrittener Aussatz auf seiner Haut. Der Priester braucht ihn nicht erst zu isolieren, sondern muss ihn gleich für unrein erklären, denn er ist unrein. 12 Breitet sich der Aussatz aber über die ganze Haut aus und bedeckt den Kranken von Kopf bis Fuß, so weit der Priester es sehen kann, 13 soll er es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt er als rein. 14 Sobald sich aber eine Wucherung an ihm zeigt, ist er unrein. 15 Wenn der Priester die Wucherung sieht, soll er ihn für unrein erklären. Es ist Aussatz. 16 Wenn die Wucherung zurückgeht und weiß wird, soll der Kranke zum Priester kommen, 17 und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären. Er ist rein. 18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt, 19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll derjenige sich dem Priester zeigen. 20 Der Priester soll es untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal, das sich in dem Geschwür gebildet hat. 21 Untersucht der Priester aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 22 Hat das Mal sich danach ausgedehnt, muss der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt der Fleck jedoch an seiner Stelle und breitet sich nicht aus, dann ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und darin bildet sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck, 25 soll der Priester ihn untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, dann ist Aussatz in der Brandwunde aufgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 26 Untersucht er aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll er ihn für sieben Tage isolieren. 27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll er ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 28 Wenn der Fleck sich nicht ausgebreitet hat und blass aussieht, so ist es eine Schwellung der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären. Es ist nur eine Wundnarbe. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf dem Kopf oder unter dem Bart bekommt, 30 soll der Priester das Übel untersuchen. Erscheint es tiefer liegend als die Haut, und goldglänzende dünne Haare wachsen darauf, dann muss der Priester die Person für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder Bartes. 31 Wenn der Priester aber die von der Flechte befallene Stelle untersucht und sie nicht tiefer als die übrige Haut erscheint und sich keine schwarzen Haare darauf befinden, dann soll der Priester die Person für sieben Tage isolieren. 32 Am siebten Tag soll er die Stelle wieder untersuchen. Hat die Flechte nicht um sich gegriffen und ist kein goldglänzendes Haar darin und erscheint sie nicht tiefer als die Haut, 33 dann soll die Person sich das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliere sie noch einmal sieben Tage. 34 Wenn er die Flechte am siebten Tag untersucht und sie hat nicht um sich gegriffen und erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll er die Person für rein erklären. Sie soll ihre Kleider waschen und ist rein. 35 Wenn die Flechte nach der Reinigung aber doch um sich greift, 36 soll der Priester die Person noch einmal untersuchen. Wenn die Flechte in der Haut um sich gegriffen hat, muss der Priester nicht nach goldglänzenden Haaren suchen. Die Person ist unrein. 37 Ist die Flechte aber in seinen Augen unverändert geblieben und schwarze Haare sind darin gewachsen, ist die Flechte geheilt. Die Person ist rein und der Priester soll sie für rein erklären. 38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut, 39 soll der Priester sie untersuchen. Sind es nur blassweiße Flecken, dann ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Die Person ist rein. 40 Wenn ein Mann auf dem Hinterkopf kahl wird, hat er eine Glatze. Er ist rein. 41 Wenn sein Kopf auf der Vorderseite kahl wird, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein. 42 Wenn an den kahlen Stellen hinten oder vorn ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, dann ist Aussatz bei ihm ausgebrochen. 43 Der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder vorderen Glatze weiß-rötlich aussieht wie Aussatz auf der Haut, 44 dann ist er ein aussätziger Mann. Der Priester soll ihn unbedingt für unrein erklären. Er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal. 45 Der Aussätzige, an dem ein solches Mal ist, muss zerrissene Kleider tragen, sein Kopfhaar verwildern lassen und den Lippenbart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein. 46 Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein und soll abgesondert leben. Seine Wohnung soll außerhalb vom Lager sein." (4. Mose 5.3) 47 "Wenn an einem Kleid aus Leinen oder Wolle ein Aussatzmal entsteht 48 oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder etwas, das aus Leder angefertigt ist, 49 und das Mal am Kleid, am Leder, am gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, dann ist es ein Aussatzmal und muss dem Priester gezeigt werden. 50 Der Priester untersuche das Mal und schließe das Stück sieben Tage lang ein. 51 Untersucht er es am siebten Tag und sieht, dass das Mal sich am Kleid, am gewebten oder gewirkten Stoff, am Leder oder am ledernen Gegenstand ausgeweitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz. Das Stück ist unrein. 52 Man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder den ledernen Gegenstand verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Das Stück muss verbrannt werden. 53 Wenn der Priester das Mal untersucht und sieht, dass es auf dem Kleid, dem gewebten oder gewirkten Stück oder dem ledernen Gegenstand nicht um sich gegriffen hat, 54 dann soll der Priester anordnen, dass man das, woran das Mal ist, wäscht. Dann soll er es noch einmal sieben Tage lang einschließen. 55 Wenn der Priester das Mal nach dem Waschen untersucht und es hat sich nicht verändert, auch nicht um sich gegriffen, ist das Stück dennoch unrein. Es muss verbrannt werden. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Vorder- oder Rückseite. 56 Wenn der Priester das Mal untersucht und es ist nach dem Waschen blass geworden, dann soll er es vom Kleid, vom Leder, vom Gewebten oder Gewirkten abreißen. 57 Zeigt sich der Befall aber erneut an dem Kleid, am Gewebten oder Gewirkten oder einem Gegenstand aus Leder, ist es ein neu ausbrechender Aussatz. Dann muss das Stück mit dem Mal verbrannt werden. 58 Aber das Kleid, der gewebte oder gewirkte Stoff oder ein Gegenstand aus Leder, von denen das Mal nach dem Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein. 59 Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleid aus Wolle oder Leinen oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff oder an einem Gegenstand aus Leder, nach der man diese für rein oder unrein erklären muss."