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Josua - Kapitel 22

Ruben, Gad und der halbe Stamm Manasse kehren in ihr Gebiet zurück

1 Da berief Josua die Rubeniter und Gaditer und den halben Stamm Manasse und sprach zu ihnen: 2 Ihr habt alles gehalten, was euch Mose, der Knecht des HERRN, geboten hat, und habt meiner Stimme gehorcht in allem, was ich euch geboten habe. (4. Mose 32.20-22) (5. Mose 3.18-20) 3 Ihr habt eure Brüder während dieser langen Zeit nicht verlassen bis auf diesen Tag, und habt treulich an dem Gebot des HERRN, eures Gottes, festgehalten. 4 Weil nun der HERR, euer Gott, eure Brüder zur Ruhe gebracht, wie er ihnen versprochen hat, so kehret jetzt um und ziehet hin in eure Hütten, in das Land eures Erbteils, das euch Mose, der Knecht des HERRN, jenseits des Jordan gegeben hat. 5 Nehmt euch nur sehr in acht, daß ihr tut nach dem Gebot und Gesetz, das euch Mose, der Knecht des HERRN, geboten hat: daß ihr den HERRN, euren Gott, liebet und auf allen seinen Wegen wandelt und seine Gebote befolget und ihm anhanget und ihm von ganzem Herzen und von ganzer Seele dienet! 6 Also segnete sie Josua und entließ sie; und sie gingen zu ihren Hütten. 7 Aber dem halben Stamme Manasse hatte Mose ein Erbteil gegeben in Basan; der andern Hälfte gab Josua ein Erbteil unter ihren Brüdern diesseits des Jordan, gegen den Westen. 8 Und als er sie zu ihren Hütten gehen ließ und sie segnete, sprach er zu ihnen: Mit großem Gut kehrt ihr nun zurück zu euren Hütten, mit sehr viel Vieh, mit Silber, Gold, Erz, Eisen und mit Kleidern in großer Zahl; teilt den Raub eurer Feinde mit euren Brüdern! (4. Mose 31.27) 9 Also kehrten die Rubeniter, Gaditer und der halbe Stamm Manasse um und gingen von den Kindern Israel weg, von Silo, das im Lande Kanaan liegt, um ins Land Gilead zu ziehen, zum Lande ihres Erbteils, das sie daselbst besaßen, nach dem Befehl des HERRN durch Mose.

Der Altar am Jordan

10 Und da sie in die Gegend am Jordan kamen, die im Lande Kanaan liegt, bauten die Rubeniter, Gaditer und der halbe Stamm Manasse einen Altar daselbst am Jordan, einen Altar von großem Umfang. 11 Und die Kinder Israel hörten sagen: Siehe, die Kinder Ruben, die Kinder Gad und der halbe Stamm Manasse haben einen Altar gebaut gegenüber dem Lande Kanaan, in der Gegend am Jordan, jenseits der Kinder Israel! 12 Da sie nun solches hörten, versammelte sich die ganze Gemeinde der Kinder Israel zu Silo, um wider sie ins Feld zu ziehen. 13 Und die Kinder Israel sandten zu den Rubenitern, den Gaditern und dem halben Stamm Manasse in das Land Gilead: Pinehas, den Sohn Eleasars, den Priester, (4. Mose 25.7) 14 und mit ihm zehn Fürsten, je einen von jedem Vaterhaus aller Stämme Israels; jeder war das Haupt seines Vaterhauses unter den Tausenden Israels. 15 Und diese kamen zu den Kindern Ruben, zu den Kindern Gad und zu dem halben Stamm Manasse in das Land Gilead, redeten mit ihnen und sprachen: 16 Also läßt euch die ganze Gemeinde des HERRN sagen: Was ist das für eine Untreue, die ihr an dem Gott Israels begangen habt, indem ihr euch heute von der Nachfolge des HERRN abkehret dadurch, daß ihr euch einen Altar bauet und euch heute gegen den HERRN empöret? (3. Mose 17.8-9) (5. Mose 12.13-14) 17 War uns zu wenig die Versündigung mit Peor, von welcher wir heute noch nicht gereinigt sind, und um derentwillen eine Plage über die Gemeinde des HERRN kam? (4. Mose 25.1) 18 Und ihr wendet euch heute von der Nachfolge des HERRN ab und empöret euch gegen den HERRN, so daß er morgen über die ganze Gemeinde Israel zürnt? 19 Wenn das Land, das ihr besitzet, unrein ist, so kommet doch herüber in das Land, das der HERR besitzt, da die Wohnung des HERRN steht, und nehmet Besitz unter uns und lehnet euch nicht auf gegen den HERRN und gegen uns, indem ihr euch einen Altar bauet außer dem Altar des HERRN, unsres Gottes. 20 Ist nicht, als Achan, der Sohn Serachs, etwas vom Gebannten veruntreute, der Zorn Gottes über die ganze Gemeinde Israel gekommen? Und er ging nicht allein unter in seiner Missetat! (Josua 7.1) 21 Da antworteten die Kinder Ruben und die Kinder Gad und der halbe Stamm Manasse und sagten zu den Obersten der Tausende Israels: (4. Mose 1.16) (4. Mose 10.4) 22 Der Gott der Götter, der HERR, der Gott der Götter, der HERR, er weiß, und Israel soll es auch wissen: Ist es aus Empörung oder Untreue gegen den HERRN geschehen, so helfe er uns heute nicht! 23 Wenn wir uns den Altar gebaut haben, um uns von der Nachfolge des HERRN abzuwenden, um Brandopfer und Speisopfer darauf zu opfern, oder um Dankopfer darauf zu tun, so fordere es der HERR! 24 Vielmehr haben wir es aus Besorgnis und mit Absicht getan, indem wir sprachen: Morgen könnten eure Kinder zu unsern Kindern also sprechen: «Was geht euch der HERR, der Gott Israels, an? 25 Denn der HERR hat eine Grenze gesetzt zwischen uns und euch, ihr Kinder Ruben und Kinder Gad, nämlich den Jordan; ihr habt keinen Anteil an dem HERRN!» Damit würden eure Kinder unsre Kinder von der Furcht des HERRN abwendig machen. 26 Darum sprachen wir: Wir wollen doch für uns einen Altar machen, nicht für Brandopfer oder Schlachtopfer, 27 sondern damit er Zeuge sei zwischen uns und euch und zwischen unsern Nachkommen, daß wir den Dienst des HERRN üben wollen vor ihm mit unsern Brandopfern, Schlachtopfern und Dankopfern, und damit eure Kinder künftig nicht zu unsern Kindern sagen dürfen: «Ihr habt keinen Anteil an dem HERRN.» (Josua 24.27) 28 Und wir sprachen: Wenn sie aber künftig also zu uns und unsern Nachkommen reden sollten, so können wir sagen: «Seht das Abbild des Altars des HERRN, das unsre Väter gemacht haben, nicht für Brandopfer, noch für Schlachtopfer, sondern damit er zwischen uns und euch Zeuge sei! 29 Das sei ferne von uns, daß wir uns gegen den HERRN auflehnen, daß wir uns heute von der Nachfolge des HERRN abwenden und einen Altar bauen für Brandopfer, für Speisopfer und für Schlachtopfer, außer dem Altar des HERRN, unsres Gottes, der vor seiner Wohnung steht!» 30 Als aber Pinehas, der Priester, und die Obersten der Gemeinde, die Häupter der Tausende Israels, die mit ihm waren, diese Worte hörten, welche die Kinder Ruben, die Kinder Gad und die Kinder Manasse sagten, gefielen sie ihnen wohl. 31 Und Pinehas, der Sohn Eleasars, der Priester, sprach zu den Kindern Manasse: Heute erkennen wir, daß der HERR unter uns ist, daß ihr mit dieser Tat keine Untreue an dem HERRN begangen habt! Nun habt ihr die Kinder Israel aus der Hand des HERRN errettet! 32 Da kehrten Pinehas, der Sohn Eleasars, der Priester, und die Obersten um und zogen von den Kindern Ruben und den Kindern Gad aus dem Lande Gilead in das Land Kanaan zu den Kindern Israel und brachten ihnen Bericht. 33 Da gefiel die Sache den Kindern Israel wohl. Und die Kinder Israel lobten Gott und sagten nicht mehr, daß sie wider jene zum Streit ausziehen wollten, um das Land zu verderben, in dem die Kinder Ruben und die Kinder Gad wohnten. 34 Und die Kinder Ruben und die Kinder Gad nannten den Altar: Er ist ein Zeuge zwischen uns, daß der HERR Gott ist!

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.