1Da traten die obersten Väter unter den Leviten zu Eleasar, dem Priester, und zu Josua, dem Sohne Nuns, und zu den Familienhäuptern der Stämme der Kinder Israel(Josua 14.1)2und redeten mit ihnen zu Silo, im Lande Kanaan, und sprachen: Der HERR hat durch Mose geboten, daß man uns Städte geben soll, um darin zu wohnen, und die zugehörigen Weideplätze für unser Vieh.(4. Mose 35.2)3Da gaben die Kinder Israel den Leviten von ihrem Erbteil, nach dem Befehl des HERRN, diese Städte samt ihren Weideplätzen.4Das Los aber fiel für das Geschlecht der Kahatiter; und die Kinder Aarons, des Priesters, unter den Leviten erhielten durch das Los dreizehn Städte vom Stamme Juda, vom Stamme Simeon und vom Stamme Benjamin.(1. Chronik 6.39)5Den übrigen Kindern Kahats aber wurden durch das Los zehn Städte gegeben , von den Geschlechtern des Stammes Ephraim, vom Stamm Asser und vom Stamm Naphtali und vom halben Stamm Manasse zu Basan.6Aber den Kindern Gersons wurden durch das Los dreizehn Städte gegeben von den Geschlechtern des Stammes Issaschar, vom Stamm Asser und vom Stamm Naphtali und vom halben Stamm Manasse zu Basan.7Den Kindern Merari nach ihren Geschlechtern wurden zwölf Städte vom Stamme Ruben, vom Stamme Gad und vom Stamme Sebulon gegeben .8Also gaben die Kinder Israel den Leviten durch das Los diese Städte samt ihren Weideplätzen, wie der HERR durch Mose geboten hatte.9Vom Stamm der Kinder Juda und vom Stamm der Kinder Simeon traten sie folgende Städte ab, die sie mit Namen nannten.10Und sie wurden den Kindern Aarons, vom Geschlecht der Kahatiter, aus den Kindern Levi zuteil ; denn das erste Los fiel auf sie.11So gaben sie ihnen nun die Stadt Arbas, des Vaters Enaks, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda und ihre Weideplätze um sie her.(Josua 20.7)12Aber den Acker und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohn Jephunnes, zu seiner Besitzung.(Josua 14.14)(Josua 15.13)13Also gaben sie den Kindern des Priesters Aaron Hebron, die Freistadt der Totschläger, und seine Weideplätze, Libna und seine Weideplätze,14Jattir und seine Weideplätze, Estemoa und seine Weideplätze,15Holon und seine Weideplätze,16Debir und seine Weideplätze, Ain und seine Weideplätze, Jutta und seine Weideplätze, Beth-Semes und seine Weideplätze, neun Städte von diesen zwei Stämmen.(1. Samuel 6.12)(1. Samuel 6.15)17Von dem Stamme Benjamin aber gaben sie Gibeon und seine Weideplätze, Geba und seine Weideplätze, Anatot und seine Weideplätze;18vier Städte;(Jeremia 1.1)19so daß der Städte der Kinder Aarons, der Priester, dreizehn waren, samt ihren Weideplätzen.20Den Geschlechtern aber der Kinder Kahats, den Leviten, welche von den Kindern Kahats noch übrig waren, wurden die Städte ihres Loses von dem Stamme Ephraim zuteil.21Und sie gaben ihnen Sichem, die Freistadt der Totschläger, und seine Weideplätze auf dem Gebirge Ephraim, ferner Geser und seine Weideplätze,(Josua 20.7)22Kibzaim und seine Weideplätze, Beth-Horon und seine Weideplätze; vier Städte.23Und von dem Stamme Dan: Elteke und seine Weideplätze, Gibbeton und seine Weideplätze;24Ajalon und seine Weideplätze, Gat-Rimmon und seine Weideplätze; vier Städte.25Von dem halben Stamm Manasse aber zwei Städte: Taanach und seine Weideplätze, Gat-Rimmon und seine Weideplätze.26Im ganzen zehn Städte samt ihren Weideplätzen für die übrigen Kinder des Geschlechtes Kahats.27Den Kindern Gersons aber, aus den Geschlechtern der Leviten, wurden von dem halben Stamm Manasse zwei Städte gegeben: Golan in Basan, die Freistadt für die Totschläger, und seine Weideplätze, dazu Beestera und seine Weideplätze;(Josua 20.8)28vom Stamm Issaschar aber Kisjon und seine Weideplätze, Daberat und seine Weideplätze,29Jarmut und seine Weideplätze, Engannim und seine Weideplätze; vier Städte.30Und vom Stamm Asser: Miseal und seine Weideplätze, Abdon und seine Weideplätze,31Helkat und seine Weideplätze, Rechob und seine Weideplätze; vier Städte.32Vom Stamm Naphtali aber Kedesch in Galiläa, die Freistadt der Totschläger, und seine Weideplätze, Hammot-Dor und seine Weideplätze, Kartan und seine Weideplätze; drei Städte,(Josua 20.7)33so daß die Gesamtzahl der Städte der Geschlechter der Gersoniter war: dreizehn Städte samt ihren Weideplätzen.34Den Geschlechtern aber der Kinder Meraris, den übrigen Leviten, wurden vom Stamme Sebulon gegeben: Jokneam und seine Weideplätze, Karta und seine Weideplätze,35Dimna und seine Weideplätze, Nahalal und seine Weideplätze; vier Städte;36und vom Stamme Ruben: Bezer und seine Weideplätze, Jahza und seine Weideplätze,(Josua 20.8)37Kedemot und seine Weideplätze, Mephaar und seine Weideplätze; vier Städte;38vom Stamme Gad aber Ramot in Gilead, die Freistadt für die Totschläger, und seine Weideplätze, Mahanaim und seine Weideplätze,(Josua 20.8)39Hesbon und seine Weideplätze; Jaeser und seine Weideplätze; zusammen vier Städte.40Alle Städte der Kinder Meraris unter ihren Geschlechtern, die noch übrig waren von den Geschlechtern der Leviten, nach ihrem Los: zwölf Städte.41Also betrug die Gesamtzahl der Städte der Leviten unter dem Erbteil der Kinder Israel achtundvierzig, samt ihren Weideplätzen.42Es war aber mit diesen Städten so, daß eine jede ihre Weideplätze um sich her hatte, eine wie die andere.
Gottes Verheißungen in allem erfüllt
43Also gab der HERR den Kindern Israel das ganze Land, von dem er geschworen hatte, es ihren Vätern zu geben, und sie nahmen es ein und wohnten darin.(1. Mose 12.7)44Und der HERR verschaffte ihnen Ruhe ringsum, ganz so, wie er ihren Vätern geschworen hatte, und es bestand keiner ihrer Feinde vor ihnen, sondern der HERR gab alle ihre Feinde in ihre Hand.45Es fehlte nichts an all dem Guten, das der HERR dem Hause Israel versprochen hatte. Es kam alles.(Josua 23.14)
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)