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Josua - Kapitel 2

Die Kundschafter in Jericho und Rahab

1 Da sandte Josua, der Sohn Nuns, von Sittim zwei Männer heimlich als Kundschafter aus und sprach: Gehet hin, besehet das Land und Jericho! Diese gingen hin und kamen in das Haus einer Dirne namens Rahab und legten sich daselbst nieder. (Hebräer 11.31) (Jakobus 2.25) 2 Es ward aber dem König zu Jericho gesagt: Siehe, in dieser Nacht sind Männer von den Kindern Israel hereingekommen, das Land auszukundschaften! 3 Da sandte der König von Jericho zu Rahab und ließ ihr sagen: Gib die Männer heraus, die zu dir in dein Haus gekommen sind; denn sie sind gekommen, das ganze Land auszukundschaften! 4 Das Weib hatte die beiden Männer genommen und verborgen und sprach nun: Es sind freilich Männer zu mir hereingekommen; aber ich wußte nicht, von wannen sie waren; 5 und als man die Tore zuschließen wollte, da es finster ward, gingen sie hinaus; ich weiß nicht, wohin sie gegangen sind. Jaget ihnen eilends nach, denn ihr werdet sie einholen! 6 Sie aber ließ dieselben auf das Dach steigen und verbarg sie unter die Flachsstengel, die sie auf dem Dache ausgebreitet hatte. 7 Und die Männer jagten ihnen nach auf dem Wege zum Jordan bis an die Furt; und man schloß das Tor zu, als die hinauswaren, die ihnen nachjagten. 8 Ehe aber die Männer sich schlafen legten, stieg sie zu ihnen auf das Dach hinauf 9 und sprach zu ihnen: Ich weiß, daß euch der HERR das Land geben wird; denn es hat uns Furcht vor euch überfallen, und alle Einwohner des Landes sind vor euch verzagt. (2. Mose 23.27) 10 Denn wir haben gehört, wie der HERR das Wasser des Schilfmeers vor euch ausgetrocknet hat, als ihr aus Ägypten zoget, und was ihr den beiden Königen der Amoriter, Sihon und Og, jenseits des Jordan getan habt, an denen ihr den Bann vollstreckt habt. (2. Mose 14.21) (4. Mose 21.24) (4. Mose 21.35) 11 Und da wir solches hörten, ist unser Herz verzagt geworden, und es ist kein rechter Mut mehr in irgend jemand vor euch; denn der HERR, euer Gott, ist Gott oben im Himmel und unten auf Erden. (2. Mose 15.14-15) (5. Mose 4.39) (Josua 5.1) 12 Und nun schwöret mir doch bei dem HERRN, daß, wie ich an euch Barmherzigkeit getan, auch ihr an meines Vaters Haus Barmherzigkeit beweisen wollet, und gebet mir ein sicheres Zeichen, (Josua 6.23) (Josua 6.25) 13 daß ihr meinen Vater, meine Mutter, meine Brüder und meine Schwestern samt allen ihren Angehörigen am Leben lassen und unsre Seele vom Tode erretten wollt. 14 Die Männer sprachen zu ihr: Unsere Seele soll an eurer Statt des Todes sein, sofern ihr diese unsere Sache nicht verratet! Und wenn der HERR uns dieses Land gibt, so wollen wir an dir Barmherzigkeit und Treue beweisen! 15 Da ließ sie dieselben an einem Seil durch das Fenster hinunter; denn ihr Haus war an der Stadtmauer, und sie wohnte an der Mauer. 16 Und sie sprach zu ihnen: Gehet auf das Gebirge, daß euch eure Verfolger nicht begegnen, und verberget euch daselbst drei Tage lang, bis eure Verfolger zurückgekehrt sind; darnach geht eures Weges! 17 Und die Männer sprachen zu ihr: Wir wollen aber dieses deines Eides los sein, den du uns hast schwören lassen: 18 siehe, wenn wir in das Land kommen, so sollst du dieses karmesinrote Seil, womit du uns hinabgelassen hast, in das Fenster knüpfen, und deinen Vater, deine Mutter, deine Brüder und deines Vaters ganzes Haus zu dir in das Haus versammeln. 19 Und wer zur Tür deines Hauses hinaus auf die Straße geht, desselben Blut sei auf seinem Haupt, wir aber unschuldig; wenn aber an jemand von denen, die bei dir im Hause sind, Hand gelegt wird, so soll ihr Blut auf unserm Haupte sein. 20 Auch wenn du etwas von dieser unserer Sache aussagen wirst, so wollen wir deines Eides los sein, den du uns hast schwören lassen. 21 Sie sprach: Es sei, wir ihr saget! und ließ sie gehen. Und sie gingen hin; sie aber knüpfte das karmesinrote Seil ins Fenster. 22 Und jene gingen aufs Gebirge und blieben drei Tage lang daselbst, bis ihre Verfolger zurückgekehrt waren; diese hatten sie auf allen Straßen gesucht und doch nicht gefunden. 23 Also stiegen die beiden Männer wieder vom Gebirge hinunter, setzten über und kamen zu Josua, dem Sohne Nuns, und erzählten ihm alles, wie sie es gefunden hatten, 24 und sprachen zu Josua: Der HERR hat das ganze Land in unsre Hände gegeben; auch sind alle Einwohner verzagt vor uns! (Josua 2.9)

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)