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Josua - Kapitel 2

Die Kundschafter in Jericho und Rahab

1 Da sandte Josua, der Sohn Nuns, von Sittim zwei Männer heimlich als Kundschafter aus und sprach: Gehet hin, besehet das Land und Jericho! Diese gingen hin und kamen in das Haus einer Dirne namens Rahab und legten sich daselbst nieder. (Hebräer 11.31) (Jakobus 2.25) 2 Es ward aber dem König zu Jericho gesagt: Siehe, in dieser Nacht sind Männer von den Kindern Israel hereingekommen, das Land auszukundschaften! 3 Da sandte der König von Jericho zu Rahab und ließ ihr sagen: Gib die Männer heraus, die zu dir in dein Haus gekommen sind; denn sie sind gekommen, das ganze Land auszukundschaften! 4 Das Weib hatte die beiden Männer genommen und verborgen und sprach nun: Es sind freilich Männer zu mir hereingekommen; aber ich wußte nicht, von wannen sie waren; 5 und als man die Tore zuschließen wollte, da es finster ward, gingen sie hinaus; ich weiß nicht, wohin sie gegangen sind. Jaget ihnen eilends nach, denn ihr werdet sie einholen! 6 Sie aber ließ dieselben auf das Dach steigen und verbarg sie unter die Flachsstengel, die sie auf dem Dache ausgebreitet hatte. 7 Und die Männer jagten ihnen nach auf dem Wege zum Jordan bis an die Furt; und man schloß das Tor zu, als die hinauswaren, die ihnen nachjagten. 8 Ehe aber die Männer sich schlafen legten, stieg sie zu ihnen auf das Dach hinauf 9 und sprach zu ihnen: Ich weiß, daß euch der HERR das Land geben wird; denn es hat uns Furcht vor euch überfallen, und alle Einwohner des Landes sind vor euch verzagt. (2. Mose 23.27) 10 Denn wir haben gehört, wie der HERR das Wasser des Schilfmeers vor euch ausgetrocknet hat, als ihr aus Ägypten zoget, und was ihr den beiden Königen der Amoriter, Sihon und Og, jenseits des Jordan getan habt, an denen ihr den Bann vollstreckt habt. (2. Mose 14.21) (4. Mose 21.24) (4. Mose 21.35) 11 Und da wir solches hörten, ist unser Herz verzagt geworden, und es ist kein rechter Mut mehr in irgend jemand vor euch; denn der HERR, euer Gott, ist Gott oben im Himmel und unten auf Erden. (2. Mose 15.14-15) (5. Mose 4.39) (Josua 5.1) 12 Und nun schwöret mir doch bei dem HERRN, daß, wie ich an euch Barmherzigkeit getan, auch ihr an meines Vaters Haus Barmherzigkeit beweisen wollet, und gebet mir ein sicheres Zeichen, (Josua 6.23) (Josua 6.25) 13 daß ihr meinen Vater, meine Mutter, meine Brüder und meine Schwestern samt allen ihren Angehörigen am Leben lassen und unsre Seele vom Tode erretten wollt. 14 Die Männer sprachen zu ihr: Unsere Seele soll an eurer Statt des Todes sein, sofern ihr diese unsere Sache nicht verratet! Und wenn der HERR uns dieses Land gibt, so wollen wir an dir Barmherzigkeit und Treue beweisen! 15 Da ließ sie dieselben an einem Seil durch das Fenster hinunter; denn ihr Haus war an der Stadtmauer, und sie wohnte an der Mauer. 16 Und sie sprach zu ihnen: Gehet auf das Gebirge, daß euch eure Verfolger nicht begegnen, und verberget euch daselbst drei Tage lang, bis eure Verfolger zurückgekehrt sind; darnach geht eures Weges! 17 Und die Männer sprachen zu ihr: Wir wollen aber dieses deines Eides los sein, den du uns hast schwören lassen: 18 siehe, wenn wir in das Land kommen, so sollst du dieses karmesinrote Seil, womit du uns hinabgelassen hast, in das Fenster knüpfen, und deinen Vater, deine Mutter, deine Brüder und deines Vaters ganzes Haus zu dir in das Haus versammeln. 19 Und wer zur Tür deines Hauses hinaus auf die Straße geht, desselben Blut sei auf seinem Haupt, wir aber unschuldig; wenn aber an jemand von denen, die bei dir im Hause sind, Hand gelegt wird, so soll ihr Blut auf unserm Haupte sein. 20 Auch wenn du etwas von dieser unserer Sache aussagen wirst, so wollen wir deines Eides los sein, den du uns hast schwören lassen. 21 Sie sprach: Es sei, wir ihr saget! und ließ sie gehen. Und sie gingen hin; sie aber knüpfte das karmesinrote Seil ins Fenster. 22 Und jene gingen aufs Gebirge und blieben drei Tage lang daselbst, bis ihre Verfolger zurückgekehrt waren; diese hatten sie auf allen Straßen gesucht und doch nicht gefunden. 23 Also stiegen die beiden Männer wieder vom Gebirge hinunter, setzten über und kamen zu Josua, dem Sohne Nuns, und erzählten ihm alles, wie sie es gefunden hatten, 24 und sprachen zu Josua: Der HERR hat das ganze Land in unsre Hände gegeben; auch sind alle Einwohner verzagt vor uns! (Josua 2.9)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)