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Josua - Kapitel 2

Die Kundschafter in Jericho und Rahab

1 Da sandte Josua, der Sohn Nuns, von Sittim zwei Männer heimlich als Kundschafter aus und sprach: Gehet hin, besehet das Land und Jericho! Diese gingen hin und kamen in das Haus einer Dirne namens Rahab und legten sich daselbst nieder. (Hebräer 11.31) (Jakobus 2.25) 2 Es ward aber dem König zu Jericho gesagt: Siehe, in dieser Nacht sind Männer von den Kindern Israel hereingekommen, das Land auszukundschaften! 3 Da sandte der König von Jericho zu Rahab und ließ ihr sagen: Gib die Männer heraus, die zu dir in dein Haus gekommen sind; denn sie sind gekommen, das ganze Land auszukundschaften! 4 Das Weib hatte die beiden Männer genommen und verborgen und sprach nun: Es sind freilich Männer zu mir hereingekommen; aber ich wußte nicht, von wannen sie waren; 5 und als man die Tore zuschließen wollte, da es finster ward, gingen sie hinaus; ich weiß nicht, wohin sie gegangen sind. Jaget ihnen eilends nach, denn ihr werdet sie einholen! 6 Sie aber ließ dieselben auf das Dach steigen und verbarg sie unter die Flachsstengel, die sie auf dem Dache ausgebreitet hatte. 7 Und die Männer jagten ihnen nach auf dem Wege zum Jordan bis an die Furt; und man schloß das Tor zu, als die hinauswaren, die ihnen nachjagten. 8 Ehe aber die Männer sich schlafen legten, stieg sie zu ihnen auf das Dach hinauf 9 und sprach zu ihnen: Ich weiß, daß euch der HERR das Land geben wird; denn es hat uns Furcht vor euch überfallen, und alle Einwohner des Landes sind vor euch verzagt. (2. Mose 23.27) 10 Denn wir haben gehört, wie der HERR das Wasser des Schilfmeers vor euch ausgetrocknet hat, als ihr aus Ägypten zoget, und was ihr den beiden Königen der Amoriter, Sihon und Og, jenseits des Jordan getan habt, an denen ihr den Bann vollstreckt habt. (2. Mose 14.21) (4. Mose 21.24) (4. Mose 21.35) 11 Und da wir solches hörten, ist unser Herz verzagt geworden, und es ist kein rechter Mut mehr in irgend jemand vor euch; denn der HERR, euer Gott, ist Gott oben im Himmel und unten auf Erden. (2. Mose 15.14-15) (5. Mose 4.39) (Josua 5.1) 12 Und nun schwöret mir doch bei dem HERRN, daß, wie ich an euch Barmherzigkeit getan, auch ihr an meines Vaters Haus Barmherzigkeit beweisen wollet, und gebet mir ein sicheres Zeichen, (Josua 6.23) (Josua 6.25) 13 daß ihr meinen Vater, meine Mutter, meine Brüder und meine Schwestern samt allen ihren Angehörigen am Leben lassen und unsre Seele vom Tode erretten wollt. 14 Die Männer sprachen zu ihr: Unsere Seele soll an eurer Statt des Todes sein, sofern ihr diese unsere Sache nicht verratet! Und wenn der HERR uns dieses Land gibt, so wollen wir an dir Barmherzigkeit und Treue beweisen! 15 Da ließ sie dieselben an einem Seil durch das Fenster hinunter; denn ihr Haus war an der Stadtmauer, und sie wohnte an der Mauer. 16 Und sie sprach zu ihnen: Gehet auf das Gebirge, daß euch eure Verfolger nicht begegnen, und verberget euch daselbst drei Tage lang, bis eure Verfolger zurückgekehrt sind; darnach geht eures Weges! 17 Und die Männer sprachen zu ihr: Wir wollen aber dieses deines Eides los sein, den du uns hast schwören lassen: 18 siehe, wenn wir in das Land kommen, so sollst du dieses karmesinrote Seil, womit du uns hinabgelassen hast, in das Fenster knüpfen, und deinen Vater, deine Mutter, deine Brüder und deines Vaters ganzes Haus zu dir in das Haus versammeln. 19 Und wer zur Tür deines Hauses hinaus auf die Straße geht, desselben Blut sei auf seinem Haupt, wir aber unschuldig; wenn aber an jemand von denen, die bei dir im Hause sind, Hand gelegt wird, so soll ihr Blut auf unserm Haupte sein. 20 Auch wenn du etwas von dieser unserer Sache aussagen wirst, so wollen wir deines Eides los sein, den du uns hast schwören lassen. 21 Sie sprach: Es sei, wir ihr saget! und ließ sie gehen. Und sie gingen hin; sie aber knüpfte das karmesinrote Seil ins Fenster. 22 Und jene gingen aufs Gebirge und blieben drei Tage lang daselbst, bis ihre Verfolger zurückgekehrt waren; diese hatten sie auf allen Straßen gesucht und doch nicht gefunden. 23 Also stiegen die beiden Männer wieder vom Gebirge hinunter, setzten über und kamen zu Josua, dem Sohne Nuns, und erzählten ihm alles, wie sie es gefunden hatten, 24 und sprachen zu Josua: Der HERR hat das ganze Land in unsre Hände gegeben; auch sind alle Einwohner verzagt vor uns! (Josua 2.9)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.