Erbteile der sechs weiteren Stämme: Simeons Erbteil
1Darnach fiel das zweite Los auf Simeon, für den Stamm der Kinder Simeon, nach ihren Geschlechtern, und ihr Erbteil befand sich inmitten des Erbteils der Kinder Juda.2Und ihnen ward als ihr Erbbesitz zuteil: Beer-Seba,3Molada, Hazar-Schual, Bala,4Ezem, El-Tolad, Betuel und Horma,5Ziklag, Beth-Hammarkabot, Hazar-Susa, Beth-Lebaot und Saruhen.6Das sind dreizehn Städte und ihre Dörfer. Ain, Rimmon, Eter und Asan.7Das sind vier Städte und ihre Dörfer.8Dazu alle Dörfer, die um diese Städte liegen bis gen Baalat-Beer-Ramat, gegen Mittag. Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Simeon nach ihren Geschlechtern.9Denn das Erbteil der Kinder Simeon gehörte zum Anteil der Kinder Juda; weil das Erbteil der Kinder Juda für sie zu groß war, darum erbten die Kinder Simeon inmitten ihres Erbteils.
Sebulons Erbteil
10Das dritte Los fiel auf die Kinder Sebulon nach ihren Geschlechtern. Und das Gebiet ihres Erbteils erstreckte sich bis gen Sarid.11Und seine Grenze geht hinauf abendwärts bis nach Marela, berührt Dabbaset und stößt an den Bach, der vor Jokneam fließt,12und wendet sich von Sarid, vorn gegen Aufgang der Sonne, gegen das Gebiet Kislot-Tabor und kommt hinaus gen Dabrat und geht hinauf gen Japhia.13Und von dannen geht sie morgenwärts gegen Aufgang der Sonne nach Gat-Hepher und nach Et-Kazin und kommt nach Rimmon-Metoar, gegen Neha hin.14Und die Grenze wendet sich herum nördlich gegen Hannaton, und ihr Ausgang ist im Tal Jephta-El,15mit Kattat, Nahalal, Simron, Jideala und Bethlehem. Das sind zwölf Städte und ihre Dörfer.(Richter 1.30)16Das ist das Erbteil der Kinder Sebulon in ihren Geschlechtern. Das sind ihre Städte und Dörfer.
Issaschars Erbteil
17Das vierte Los fiel auf Issaschar, auf die Kinder Issaschar nach ihren Geschlechtern.18Und ihr Gebiet umfaßte Jesreel,(2. Könige 4.8)19Kessulot, Sunem, Hapharaim,20Schion, Anaharat, Rabbit, Kisjon,21Ebez, Remet, En-Gannim, En-Hadda, Beth-Pazez.22Und die Grenze berührt Tabor, Sahazim, Beth-Semes; und ihren Ausgang bildet der Jordan. Das sind sechzehn Städte und ihre Dörfer.23Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Issaschar nach ihren Geschlechtern, ihre Städte und Dörfer.
Assers Erbteil
24Das fünfte Los fiel auf den Stamm der Kinder Asser nach ihren Geschlechtern,25und ihr Gebiet umfaßte Helkat,26Hali, Beten, Achsaph, Alammelech, Amead, Miseal und stößt an den Karmel am Meer und an den Sihor von Libnat;27und die Grenze wendet sich gegen Aufgang der Sonne, nach Beth-Dagon und stößt an Sebulon und an das Tal Jephta-El, gegen Mitternacht, Beth-Emek und Nehiel, und kommt hinaus gen Kabul, zur Linken;28und Ebron, Rechob, Hammon und Kana, bis an die große Stadt Zidon.29Und sie wendet sich gen Rama und bis zu der festen Stadt Tyrus, und biegt um gen Chosa und geht hinaus an das Meer, an den Landstrich Achsib;(Josua 15.44)(Richter 1.31)30und Umma, Aphek und Rechob. Das sind zweiundzwanzig Städte und ihre Dörfer.31Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Asser nach ihren Geschlechtern, diese Städte und ihre Dörfer.
Naphtalis Erbteil
32Das sechste Los fiel auf Naphtali, nämlich auf die Kinder Naphtali nach ihren Geschlechtern.33Und ihre Grenze lief von Heleph, von der Eiche bei Zaanannim, und von Adami-Nekeb und Jabneel bis gen Lakkum und endet am Jordan;34und sie wendet sich gen Asnot-Tabor gegen Abend und geht von dort bis Hukkok und stößt an Sebulon gegen Mittag und an Asser gegen Abend und an Juda am Jordan gegen Aufgang der Sonne.35Und feste Städte waren: Ziddim,36Zer, Hammat, Rakkat, Kinneret, Adama,37Rama, Hazor, Kedesch, Edrei, En-Hazor,38Jireon, Migdal-El, Horem, Beth-Anat und Beth-Semes. Das sind neunzehn Städte und ihre Dörfer.(Richter 1.33)39Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Naphtali nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.
Dans Erbteil
40Das siebente Los fiel auf den Stamm der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern.41Und das Gebiet ihres Erbteils umfaßte:42Zorea, Estaol, Ir-Semes, Schaalabbin,(Richter 1.35)43Ajalon, Jitla, Elon, Timnata, Ekron, Elteke,44Gibbeton, Baalat, Jehud, Benebarak,45Gat-Rimmon, Me-Jarkon, Rakkon,46samt dem Gebiet gegen Japho hin.(Jona 1.3)47Und das Gebiet der Kinder Dan dehnte sich von dort noch weiter aus. Denn die Kinder Dan zogen hinauf und stritten wider Lesem und eroberten und schlugen es mit der Schärfe des Schwertes, und nahmen es ein und wohnten darin und nannten es Dan, nach dem Namen ihres Vaters Dan.(Richter 18.27)(Richter 18.29)48Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern; diese Städte und ihre Dörfer.
Die Stadt Timnat-Serach wird Josuas Erbteil
49Als sie nun das Land nach seinen Grenzen ganz verteilt hatten, gaben die Kinder Israel Josua, dem Sohn Nuns, ein Erbteil in ihrer Mitte;50sie gaben ihm nach dem Befehl des HERRN die Stadt, die er forderte, nämlich Timnat-Serach auf dem Gebirge Ephraim; da baute er die Stadt und wohnte darin.(Josua 24.30)51Das sind die Erbteile, die Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns, und die Familienhäupter der Stämme der Kinder Israel durch das Los austeilten zu Silo vor dem HERRN, vor der Tür der Stiftshütte; und sie vollendeten also die Verteilung des Landes.(Josua 14.1)(Josua 18.1)
1Ihr seid Kinder Jahwes, eures Gottes. Ihr dürft euch also wegen eines Toten keine Schnittwunden beibringen und euch auch nicht über der Stirn kahl scheren. (3. Mose 19.27-28)2Denn du bist Jahwe, deinem Gott, ein heiliges Volk. Dich hat Jahwe aus allen Völkern der Erde für sich als sein eigenes Volk erwählt.3Du sollst nichts Abscheuliches essen. 4Folgende Tiere dürft ihr essen: Rind, Schaf, Ziege, 5Hirsch, Gazelle, Damhirsch, Wildziege und alle Arten von Antilopen. 6Alle Tiere, die deutlich gespaltene Hufe haben und ihre Nahrung wiederkäuen, dürft ihr essen. 7Doch folgende, die bloß wiederkäuen oder bloß gespaltene Hufe haben, sollt ihr nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs, denn sie käuen zwar wieder, haben aber keine deutlich gespaltenen Hufe. Sie sollen euch als unrein gelten. 8Auch das Schwein soll euch als unrein gelten, denn es hat zwar gespaltene Hufe, ist aber kein Wiederkäuer. Ihr dürft nichts vom Fleisch solcher Tiere essen und sie auch nicht berühren, wenn sie verendet sind. 9Von den Wassertieren dürft ihr alles essen, was Flossen und Schuppen hat. 10Aber alles, was keine Flossen oder Schuppen hat, soll euch als unrein gelten.11Alle reinen Vögel dürft ihr essen. 12Doch folgende sollt ihr nicht essen: den Gänsegeier, den Lämmergeier und den Mönchsgeier, 13den Milan, den Habicht und alle Arten von Raubvögeln, 14alle Arten von Raben, 15den Strauß, die Schwalbe, die Möwe und alle Arten von Falken, 16das Käuzchen, den Uhu und die Schleiereule, 17die Ohreule, den Aasgeier und die Fischeule, 18den Storch, alle Arten von Reihern, den Wiedehopf und die Fledermaus. 19Alles geflügelte Kleingetier soll euch als unrein gelten. Es darf nicht gegessen werden. 20Alles reine Geflügel dürft ihr essen. 21Verendete Tiere dürft ihr nicht essen. Du kannst sie dem Fremden an deinem Ort zum Essen überlassen oder sie einem Ausländer verkaufen, denn du bist Jahwe, deinem Gott, ein heiliges Volk. Du sollst ein Böckchen nicht in der Milch seiner Mutter kochen. (2. Mose 22.30)(2. Mose 23.19)22 Vom ganzen Ertrag deiner Saat sollst du den Zehnten geben, von dem, was Jahr für Jahr auf dem Feld wächst. (3. Mose 27.30)23Bring ihn an den Ort, den Jahwe, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. Dort, vor ihm, sollst du von deinem Zehnten essen, von Getreide, Most und Öl, von den Erstgeborenen deiner Rinder, Schafe und Ziegen, damit du es lernst, zu aller Zeit Ehrfurcht vor Jahwe, deinem Gott, zu haben. (5. Mose 12.18)24Es ist möglich, dass der Ort, den Jahwe, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, zu weit für dich ist, sodass du deinen Zehnten nicht hinbringen kannst. 25Dann mach den zehnten Teil von dem, womit Jahwe dich gesegnet hat zu Geld. Nimm es mit und geh an den Ort, den Jahwe, dein Gott, erwählen wird. 26Kauf dort für das Geld alles, worauf du Lust hast: Rinder, Schafe, Wein, Bier und was du sonst noch magst. Genieße alles dort, in der Gegenwart Jahwes, und freue dich. 27Vergiss aber den Leviten nicht, der an deinem Ort wohnt, denn er hat keinen Erbbesitz neben dir. (5. Mose 12.19)28Am Ende jedes dritten Jahres sollst du den Zehnten deines Einkommens von jenem Jahr in deinem Ort niederlegen. (5. Mose 26.12-15)29Er ist für den Leviten bestimmt, der kein eigenes Land besitzt, und für den Fremden, die Waise und die Witwe, die in deinem Ort leben. Sie sollen sich davon satt essen, damit Jahwe, dein Gott, die Arbeit deiner Hände segnet.