Erbteile der sechs weiteren Stämme: Simeons Erbteil
1Darnach fiel das zweite Los auf Simeon, für den Stamm der Kinder Simeon, nach ihren Geschlechtern, und ihr Erbteil befand sich inmitten des Erbteils der Kinder Juda.2Und ihnen ward als ihr Erbbesitz zuteil: Beer-Seba,3Molada, Hazar-Schual, Bala,4Ezem, El-Tolad, Betuel und Horma,5Ziklag, Beth-Hammarkabot, Hazar-Susa, Beth-Lebaot und Saruhen.6Das sind dreizehn Städte und ihre Dörfer. Ain, Rimmon, Eter und Asan.7Das sind vier Städte und ihre Dörfer.8Dazu alle Dörfer, die um diese Städte liegen bis gen Baalat-Beer-Ramat, gegen Mittag. Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Simeon nach ihren Geschlechtern.9Denn das Erbteil der Kinder Simeon gehörte zum Anteil der Kinder Juda; weil das Erbteil der Kinder Juda für sie zu groß war, darum erbten die Kinder Simeon inmitten ihres Erbteils.
Sebulons Erbteil
10Das dritte Los fiel auf die Kinder Sebulon nach ihren Geschlechtern. Und das Gebiet ihres Erbteils erstreckte sich bis gen Sarid.11Und seine Grenze geht hinauf abendwärts bis nach Marela, berührt Dabbaset und stößt an den Bach, der vor Jokneam fließt,12und wendet sich von Sarid, vorn gegen Aufgang der Sonne, gegen das Gebiet Kislot-Tabor und kommt hinaus gen Dabrat und geht hinauf gen Japhia.13Und von dannen geht sie morgenwärts gegen Aufgang der Sonne nach Gat-Hepher und nach Et-Kazin und kommt nach Rimmon-Metoar, gegen Neha hin.14Und die Grenze wendet sich herum nördlich gegen Hannaton, und ihr Ausgang ist im Tal Jephta-El,15mit Kattat, Nahalal, Simron, Jideala und Bethlehem. Das sind zwölf Städte und ihre Dörfer.(Richter 1.30)16Das ist das Erbteil der Kinder Sebulon in ihren Geschlechtern. Das sind ihre Städte und Dörfer.
Issaschars Erbteil
17Das vierte Los fiel auf Issaschar, auf die Kinder Issaschar nach ihren Geschlechtern.18Und ihr Gebiet umfaßte Jesreel,(2. Könige 4.8)19Kessulot, Sunem, Hapharaim,20Schion, Anaharat, Rabbit, Kisjon,21Ebez, Remet, En-Gannim, En-Hadda, Beth-Pazez.22Und die Grenze berührt Tabor, Sahazim, Beth-Semes; und ihren Ausgang bildet der Jordan. Das sind sechzehn Städte und ihre Dörfer.23Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Issaschar nach ihren Geschlechtern, ihre Städte und Dörfer.
Assers Erbteil
24Das fünfte Los fiel auf den Stamm der Kinder Asser nach ihren Geschlechtern,25und ihr Gebiet umfaßte Helkat,26Hali, Beten, Achsaph, Alammelech, Amead, Miseal und stößt an den Karmel am Meer und an den Sihor von Libnat;27und die Grenze wendet sich gegen Aufgang der Sonne, nach Beth-Dagon und stößt an Sebulon und an das Tal Jephta-El, gegen Mitternacht, Beth-Emek und Nehiel, und kommt hinaus gen Kabul, zur Linken;28und Ebron, Rechob, Hammon und Kana, bis an die große Stadt Zidon.29Und sie wendet sich gen Rama und bis zu der festen Stadt Tyrus, und biegt um gen Chosa und geht hinaus an das Meer, an den Landstrich Achsib;(Josua 15.44)(Richter 1.31)30und Umma, Aphek und Rechob. Das sind zweiundzwanzig Städte und ihre Dörfer.31Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Asser nach ihren Geschlechtern, diese Städte und ihre Dörfer.
Naphtalis Erbteil
32Das sechste Los fiel auf Naphtali, nämlich auf die Kinder Naphtali nach ihren Geschlechtern.33Und ihre Grenze lief von Heleph, von der Eiche bei Zaanannim, und von Adami-Nekeb und Jabneel bis gen Lakkum und endet am Jordan;34und sie wendet sich gen Asnot-Tabor gegen Abend und geht von dort bis Hukkok und stößt an Sebulon gegen Mittag und an Asser gegen Abend und an Juda am Jordan gegen Aufgang der Sonne.35Und feste Städte waren: Ziddim,36Zer, Hammat, Rakkat, Kinneret, Adama,37Rama, Hazor, Kedesch, Edrei, En-Hazor,38Jireon, Migdal-El, Horem, Beth-Anat und Beth-Semes. Das sind neunzehn Städte und ihre Dörfer.(Richter 1.33)39Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Naphtali nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.
Dans Erbteil
40Das siebente Los fiel auf den Stamm der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern.41Und das Gebiet ihres Erbteils umfaßte:42Zorea, Estaol, Ir-Semes, Schaalabbin,(Richter 1.35)43Ajalon, Jitla, Elon, Timnata, Ekron, Elteke,44Gibbeton, Baalat, Jehud, Benebarak,45Gat-Rimmon, Me-Jarkon, Rakkon,46samt dem Gebiet gegen Japho hin.(Jona 1.3)47Und das Gebiet der Kinder Dan dehnte sich von dort noch weiter aus. Denn die Kinder Dan zogen hinauf und stritten wider Lesem und eroberten und schlugen es mit der Schärfe des Schwertes, und nahmen es ein und wohnten darin und nannten es Dan, nach dem Namen ihres Vaters Dan.(Richter 18.27)(Richter 18.29)48Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern; diese Städte und ihre Dörfer.
Die Stadt Timnat-Serach wird Josuas Erbteil
49Als sie nun das Land nach seinen Grenzen ganz verteilt hatten, gaben die Kinder Israel Josua, dem Sohn Nuns, ein Erbteil in ihrer Mitte;50sie gaben ihm nach dem Befehl des HERRN die Stadt, die er forderte, nämlich Timnat-Serach auf dem Gebirge Ephraim; da baute er die Stadt und wohnte darin.(Josua 24.30)51Das sind die Erbteile, die Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns, und die Familienhäupter der Stämme der Kinder Israel durch das Los austeilten zu Silo vor dem HERRN, vor der Tür der Stiftshütte; und sie vollendeten also die Verteilung des Landes.(Josua 14.1)(Josua 18.1)
1Jahwe befahl Mose, 2den Israeliten zu sagen: "Wenn ein Mann oder eine Frau das besondere Gelübde eines Nasiräers ablegt, um sich Jahwe zu weihen, (1. Samuel 1.11)3dann soll er sich von Wein und Bier enthalten. Er soll nichts trinken, was aus Wein oder Bier zubereitet wurde, auch keinen Traubensaft. Er darf weder frische noch getrocknete Weintrauben essen. (Lukas 1.15)4Während seiner ganzen Weihezeit darf er nichts zu sich nehmen, was vom Weinstock stammt, nicht einmal Kerne oder Schalen. 5Während der ganzen Zeit seines Gelübdes darf er sich Haar und Bart nicht schneiden. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er sein Haupthaar frei wachsen lassen. (Richter 13.5)6Die ganze Zeit, für die er sich Jahwe geweiht hat, darf er sich keinem Toten nähern. 7Nicht einmal an seinem Vater, seiner Mutter, seinem Bruder oder seiner Schwester darf er sich verunreinigen, wenn sie sterben, denn die Weihe seines Gottes ist über ihm. (3. Mose 21.11)8Während der ganzen Zeit seiner Weihe ist der Nasiräer Jahwe geweiht. 9Wenn nun jemand ganz plötzlich neben ihm stirbt und sein geweihtes Haupt dadurch unrein wird, dann soll er am siebten Tag, an dem er wieder rein wird, seine Haare abschneiden. (4. Mose 19.11)10Am achten Tag soll er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. (3. Mose 5.7)11Der Priester soll die eine als Sünd- und die andere als Brandopfer darbringen und so Sühne für den Betroffenen erwirken, weil er sich wegen des Toten versündigt hat. Dann soll er dessen Haupt an diesem Tag wieder heiligen. 12Der Betreffende muss sich noch einmal für die gleiche Zeit Jahwe weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer bringen, denn die erste Zeit ist verfallen, weil seine Weihe unrein gemacht worden ist. 13So lautet das Nasiräergesetz: Wenn die Zeit seiner Weihe um ist, soll man ihn an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. 14Dort soll er Jahwe seine Gabe übergeben: ein einjähriges männliches Lamm als Brandopfer, ein einjähriges weibliches Lamm als Sündopfer und einen Schafbock als Freudenopfer. Alle Tiere müssen ohne Fehler sein. 15Dazu einen Korb mit ungesäuerten Broten, es sollen Lochbrote von Feinmehl sein, das vor dem Backen mit Öl vermengt wurde, und Fladenbrote, die mit Öl bestrichen wurden, und die dazugehörigen Speis- und Trankopfer. 16Das alles soll der Priester zu Jahwe bringen und sowohl das Sünd- als auch das Brandopfer vollziehen. 17Den Schafbock soll er Jahwe als Freudenopfer darbringen, samt dem Korb mit den ungesäuerten Broten. Dann soll er das Speis- und Trankopfer darbringen. 18Der Nasiräer soll am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung sein geweihtes Haar abschneiden und in das Feuer werfen, das unter dem Freudenopfer brennt. (Apostelgeschichte 18.18)19Der Priester aber soll das gekochte Schulterstück des Schafbocks nehmen, ein ungesäuertes Lochbrot und ein Fladenbrot aus dem Korb und alles auf die Hände des Nasiräers legen, dem das Weihezeichen geschoren wurde. 20Der Priester soll sie dann selbst in die Hand nehmen und vor Jahwe hin und her schwingen. Es ist eine heilige Gabe für den Priester, samt der geweihten Brust und der als Abgabe bestimmten Keule. Danach darf der Nasiräer wieder Wein trinken. (3. Mose 7.29)21Das ist das Gesetz für den Nasiräer, der ein Gelübde ablegt, für seine Opfergabe, die er Jahwe bringt, abgesehen von dem, was er sonst noch aufbringen kann. Seinem Gelübde gemäß soll er handeln. So entspricht es dem Gesetz seiner Weihe."22 Jahwe befahl Mose, 23Aaron und seinen Söhnen zu sagen: "So sollt ihr die Israeliten segnen. Sagt: (3. Mose 9.22-23)24Jahwe segne dich / und behüte dich! (Psalm 121.1)25Möge sein Angesicht über dir leuchten / und er dir gnädig sein! (Psalm 80.4)26Jahwe blicke dich freundlich an / und gebe dir Frieden!(Psalm 69.17-18)27So sollen sie meinen Namen auf die Israeliten legen, und ich werde sie segnen."