Erbteile der sechs weiteren Stämme: Simeons Erbteil
1Darnach fiel das zweite Los auf Simeon, für den Stamm der Kinder Simeon, nach ihren Geschlechtern, und ihr Erbteil befand sich inmitten des Erbteils der Kinder Juda.2Und ihnen ward als ihr Erbbesitz zuteil: Beer-Seba,3Molada, Hazar-Schual, Bala,4Ezem, El-Tolad, Betuel und Horma,5Ziklag, Beth-Hammarkabot, Hazar-Susa, Beth-Lebaot und Saruhen.6Das sind dreizehn Städte und ihre Dörfer. Ain, Rimmon, Eter und Asan.7Das sind vier Städte und ihre Dörfer.8Dazu alle Dörfer, die um diese Städte liegen bis gen Baalat-Beer-Ramat, gegen Mittag. Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Simeon nach ihren Geschlechtern.9Denn das Erbteil der Kinder Simeon gehörte zum Anteil der Kinder Juda; weil das Erbteil der Kinder Juda für sie zu groß war, darum erbten die Kinder Simeon inmitten ihres Erbteils.
Sebulons Erbteil
10Das dritte Los fiel auf die Kinder Sebulon nach ihren Geschlechtern. Und das Gebiet ihres Erbteils erstreckte sich bis gen Sarid.11Und seine Grenze geht hinauf abendwärts bis nach Marela, berührt Dabbaset und stößt an den Bach, der vor Jokneam fließt,12und wendet sich von Sarid, vorn gegen Aufgang der Sonne, gegen das Gebiet Kislot-Tabor und kommt hinaus gen Dabrat und geht hinauf gen Japhia.13Und von dannen geht sie morgenwärts gegen Aufgang der Sonne nach Gat-Hepher und nach Et-Kazin und kommt nach Rimmon-Metoar, gegen Neha hin.14Und die Grenze wendet sich herum nördlich gegen Hannaton, und ihr Ausgang ist im Tal Jephta-El,15mit Kattat, Nahalal, Simron, Jideala und Bethlehem. Das sind zwölf Städte und ihre Dörfer.(Richter 1.30)16Das ist das Erbteil der Kinder Sebulon in ihren Geschlechtern. Das sind ihre Städte und Dörfer.
Issaschars Erbteil
17Das vierte Los fiel auf Issaschar, auf die Kinder Issaschar nach ihren Geschlechtern.18Und ihr Gebiet umfaßte Jesreel,(2. Könige 4.8)19Kessulot, Sunem, Hapharaim,20Schion, Anaharat, Rabbit, Kisjon,21Ebez, Remet, En-Gannim, En-Hadda, Beth-Pazez.22Und die Grenze berührt Tabor, Sahazim, Beth-Semes; und ihren Ausgang bildet der Jordan. Das sind sechzehn Städte und ihre Dörfer.23Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Issaschar nach ihren Geschlechtern, ihre Städte und Dörfer.
Assers Erbteil
24Das fünfte Los fiel auf den Stamm der Kinder Asser nach ihren Geschlechtern,25und ihr Gebiet umfaßte Helkat,26Hali, Beten, Achsaph, Alammelech, Amead, Miseal und stößt an den Karmel am Meer und an den Sihor von Libnat;27und die Grenze wendet sich gegen Aufgang der Sonne, nach Beth-Dagon und stößt an Sebulon und an das Tal Jephta-El, gegen Mitternacht, Beth-Emek und Nehiel, und kommt hinaus gen Kabul, zur Linken;28und Ebron, Rechob, Hammon und Kana, bis an die große Stadt Zidon.29Und sie wendet sich gen Rama und bis zu der festen Stadt Tyrus, und biegt um gen Chosa und geht hinaus an das Meer, an den Landstrich Achsib;(Josua 15.44)(Richter 1.31)30und Umma, Aphek und Rechob. Das sind zweiundzwanzig Städte und ihre Dörfer.31Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Asser nach ihren Geschlechtern, diese Städte und ihre Dörfer.
Naphtalis Erbteil
32Das sechste Los fiel auf Naphtali, nämlich auf die Kinder Naphtali nach ihren Geschlechtern.33Und ihre Grenze lief von Heleph, von der Eiche bei Zaanannim, und von Adami-Nekeb und Jabneel bis gen Lakkum und endet am Jordan;34und sie wendet sich gen Asnot-Tabor gegen Abend und geht von dort bis Hukkok und stößt an Sebulon gegen Mittag und an Asser gegen Abend und an Juda am Jordan gegen Aufgang der Sonne.35Und feste Städte waren: Ziddim,36Zer, Hammat, Rakkat, Kinneret, Adama,37Rama, Hazor, Kedesch, Edrei, En-Hazor,38Jireon, Migdal-El, Horem, Beth-Anat und Beth-Semes. Das sind neunzehn Städte und ihre Dörfer.(Richter 1.33)39Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Naphtali nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.
Dans Erbteil
40Das siebente Los fiel auf den Stamm der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern.41Und das Gebiet ihres Erbteils umfaßte:42Zorea, Estaol, Ir-Semes, Schaalabbin,(Richter 1.35)43Ajalon, Jitla, Elon, Timnata, Ekron, Elteke,44Gibbeton, Baalat, Jehud, Benebarak,45Gat-Rimmon, Me-Jarkon, Rakkon,46samt dem Gebiet gegen Japho hin.(Jona 1.3)47Und das Gebiet der Kinder Dan dehnte sich von dort noch weiter aus. Denn die Kinder Dan zogen hinauf und stritten wider Lesem und eroberten und schlugen es mit der Schärfe des Schwertes, und nahmen es ein und wohnten darin und nannten es Dan, nach dem Namen ihres Vaters Dan.(Richter 18.27)(Richter 18.29)48Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern; diese Städte und ihre Dörfer.
Die Stadt Timnat-Serach wird Josuas Erbteil
49Als sie nun das Land nach seinen Grenzen ganz verteilt hatten, gaben die Kinder Israel Josua, dem Sohn Nuns, ein Erbteil in ihrer Mitte;50sie gaben ihm nach dem Befehl des HERRN die Stadt, die er forderte, nämlich Timnat-Serach auf dem Gebirge Ephraim; da baute er die Stadt und wohnte darin.(Josua 24.30)51Das sind die Erbteile, die Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns, und die Familienhäupter der Stämme der Kinder Israel durch das Los austeilten zu Silo vor dem HERRN, vor der Tür der Stiftshütte; und sie vollendeten also die Verteilung des Landes.(Josua 14.1)(Josua 18.1)
1"Am 1. Oktober sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. Es soll ein Tag des Signalblasens für euch sein. (3. Mose 23.24-25)2Ihr sollt ein Brandopfer zum angenehmen Geruch für Jahwe bringen: einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer, 3und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: sechseinhalb Liter zu jedem Stier, viereinhalb Liter zu jedem Schafbock 4und zwei Liter für jedes der sieben Lämmer. 5Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, um Sühne für euch zu erwirken. 6Das soll zusätzlich zu dem Brandopfer am Neumondstag und dem dazugehörenden Speisopfer gebracht werden und dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern nach den für sie geltenden Vorschriften als angenehmen Geruch, ein Feueropfer für Jahwe."7"Am 10. Oktober sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln und euch demütigen. Da muss jede Arbeit ruhen. (3. Mose 23.27)8Ihr sollt Jahwe ein Brandopfer zum angenehmen Geruch bringen: einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer, 9und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: sechseinhalb Liter zu jedem Stier, viereinhalb Liter zu jedem Schafbock 10und zwei Liter für jedes der sieben Lämmer. 11Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem Sündopfer der Versöhnung und dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern."(3. Mose 16.11)12 "Am 15. Oktober sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. Sieben Tage lang sollt ihr Jahwe ein Fest feiern. (3. Mose 23.34)13Ihr sollt ihm ein Brandopfer bringen, ein Feueropfer zum angenehmen Geruch: dreizehn junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer, 14und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: sechseinhalb Liter zu jedem der dreizehn Stiere, viereinhalb Liter zu jedem der beiden Schafböcke 15und zwei Liter für jedes der vierzehn Lämmer. 16Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 17Am zweiten Tag sollt ihr zwölf junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen, 18und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 19Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 20Am dritten Tag sollt ihr elf junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen, 21und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 22Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 23Am vierten Tag sollt ihr zehn Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen, 24und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 25Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 26Am fünften Tag sollt ihr neun Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen, 27und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 28Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 29Am sechsten Tag sollt ihr acht Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen, 30und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 31Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 32Am siebten Tag sollt ihr sieben Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen, 33und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 34Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 35Am achten Tag sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. 36Ihr sollt ein Brandopfer bringen, ein Feueropfer für Jahwe zum angenehmen Geruch: einen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer, 37und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu dem Stier, dem Schafbock und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 38Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 39Das sollt ihr an euren Festtagen Jahwe opfern, zusätzlich zu dem, was ihr gelobt und was ihr freiwillig gebt an Brand- und Speisopfern, an Trank- und Freudenopfern."