Erbteile der sechs weiteren Stämme: Simeons Erbteil
1Darnach fiel das zweite Los auf Simeon, für den Stamm der Kinder Simeon, nach ihren Geschlechtern, und ihr Erbteil befand sich inmitten des Erbteils der Kinder Juda.2Und ihnen ward als ihr Erbbesitz zuteil: Beer-Seba,3Molada, Hazar-Schual, Bala,4Ezem, El-Tolad, Betuel und Horma,5Ziklag, Beth-Hammarkabot, Hazar-Susa, Beth-Lebaot und Saruhen.6Das sind dreizehn Städte und ihre Dörfer. Ain, Rimmon, Eter und Asan.7Das sind vier Städte und ihre Dörfer.8Dazu alle Dörfer, die um diese Städte liegen bis gen Baalat-Beer-Ramat, gegen Mittag. Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Simeon nach ihren Geschlechtern.9Denn das Erbteil der Kinder Simeon gehörte zum Anteil der Kinder Juda; weil das Erbteil der Kinder Juda für sie zu groß war, darum erbten die Kinder Simeon inmitten ihres Erbteils.
Sebulons Erbteil
10Das dritte Los fiel auf die Kinder Sebulon nach ihren Geschlechtern. Und das Gebiet ihres Erbteils erstreckte sich bis gen Sarid.11Und seine Grenze geht hinauf abendwärts bis nach Marela, berührt Dabbaset und stößt an den Bach, der vor Jokneam fließt,12und wendet sich von Sarid, vorn gegen Aufgang der Sonne, gegen das Gebiet Kislot-Tabor und kommt hinaus gen Dabrat und geht hinauf gen Japhia.13Und von dannen geht sie morgenwärts gegen Aufgang der Sonne nach Gat-Hepher und nach Et-Kazin und kommt nach Rimmon-Metoar, gegen Neha hin.14Und die Grenze wendet sich herum nördlich gegen Hannaton, und ihr Ausgang ist im Tal Jephta-El,15mit Kattat, Nahalal, Simron, Jideala und Bethlehem. Das sind zwölf Städte und ihre Dörfer.(Richter 1.30)16Das ist das Erbteil der Kinder Sebulon in ihren Geschlechtern. Das sind ihre Städte und Dörfer.
Issaschars Erbteil
17Das vierte Los fiel auf Issaschar, auf die Kinder Issaschar nach ihren Geschlechtern.18Und ihr Gebiet umfaßte Jesreel,(2. Könige 4.8)19Kessulot, Sunem, Hapharaim,20Schion, Anaharat, Rabbit, Kisjon,21Ebez, Remet, En-Gannim, En-Hadda, Beth-Pazez.22Und die Grenze berührt Tabor, Sahazim, Beth-Semes; und ihren Ausgang bildet der Jordan. Das sind sechzehn Städte und ihre Dörfer.23Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Issaschar nach ihren Geschlechtern, ihre Städte und Dörfer.
Assers Erbteil
24Das fünfte Los fiel auf den Stamm der Kinder Asser nach ihren Geschlechtern,25und ihr Gebiet umfaßte Helkat,26Hali, Beten, Achsaph, Alammelech, Amead, Miseal und stößt an den Karmel am Meer und an den Sihor von Libnat;27und die Grenze wendet sich gegen Aufgang der Sonne, nach Beth-Dagon und stößt an Sebulon und an das Tal Jephta-El, gegen Mitternacht, Beth-Emek und Nehiel, und kommt hinaus gen Kabul, zur Linken;28und Ebron, Rechob, Hammon und Kana, bis an die große Stadt Zidon.29Und sie wendet sich gen Rama und bis zu der festen Stadt Tyrus, und biegt um gen Chosa und geht hinaus an das Meer, an den Landstrich Achsib;(Josua 15.44)(Richter 1.31)30und Umma, Aphek und Rechob. Das sind zweiundzwanzig Städte und ihre Dörfer.31Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Asser nach ihren Geschlechtern, diese Städte und ihre Dörfer.
Naphtalis Erbteil
32Das sechste Los fiel auf Naphtali, nämlich auf die Kinder Naphtali nach ihren Geschlechtern.33Und ihre Grenze lief von Heleph, von der Eiche bei Zaanannim, und von Adami-Nekeb und Jabneel bis gen Lakkum und endet am Jordan;34und sie wendet sich gen Asnot-Tabor gegen Abend und geht von dort bis Hukkok und stößt an Sebulon gegen Mittag und an Asser gegen Abend und an Juda am Jordan gegen Aufgang der Sonne.35Und feste Städte waren: Ziddim,36Zer, Hammat, Rakkat, Kinneret, Adama,37Rama, Hazor, Kedesch, Edrei, En-Hazor,38Jireon, Migdal-El, Horem, Beth-Anat und Beth-Semes. Das sind neunzehn Städte und ihre Dörfer.(Richter 1.33)39Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Naphtali nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.
Dans Erbteil
40Das siebente Los fiel auf den Stamm der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern.41Und das Gebiet ihres Erbteils umfaßte:42Zorea, Estaol, Ir-Semes, Schaalabbin,(Richter 1.35)43Ajalon, Jitla, Elon, Timnata, Ekron, Elteke,44Gibbeton, Baalat, Jehud, Benebarak,45Gat-Rimmon, Me-Jarkon, Rakkon,46samt dem Gebiet gegen Japho hin.(Jona 1.3)47Und das Gebiet der Kinder Dan dehnte sich von dort noch weiter aus. Denn die Kinder Dan zogen hinauf und stritten wider Lesem und eroberten und schlugen es mit der Schärfe des Schwertes, und nahmen es ein und wohnten darin und nannten es Dan, nach dem Namen ihres Vaters Dan.(Richter 18.27)(Richter 18.29)48Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern; diese Städte und ihre Dörfer.
Die Stadt Timnat-Serach wird Josuas Erbteil
49Als sie nun das Land nach seinen Grenzen ganz verteilt hatten, gaben die Kinder Israel Josua, dem Sohn Nuns, ein Erbteil in ihrer Mitte;50sie gaben ihm nach dem Befehl des HERRN die Stadt, die er forderte, nämlich Timnat-Serach auf dem Gebirge Ephraim; da baute er die Stadt und wohnte darin.(Josua 24.30)51Das sind die Erbteile, die Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns, und die Familienhäupter der Stämme der Kinder Israel durch das Los austeilten zu Silo vor dem HERRN, vor der Tür der Stiftshütte; und sie vollendeten also die Verteilung des Landes.(Josua 14.1)(Josua 18.1)
1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15)2Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24)3Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15)9Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14)11Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1)12Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer."(3. Mose 2.3)14 Jahwe sagte zu Mose: 15"Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden.(3. Mose 5.23-24)(3. Mose 22.14)17Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden."(Jesaja 53.10)20Jahwe sagte zu Mose: 21"Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15)(2. Mose 21.37)24auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16)25Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15)26Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."