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Josua - Kapitel 19

Erbteile der sechs weiteren Stämme: Simeons Erbteil

1 Darnach fiel das zweite Los auf Simeon, für den Stamm der Kinder Simeon, nach ihren Geschlechtern, und ihr Erbteil befand sich inmitten des Erbteils der Kinder Juda. 2 Und ihnen ward als ihr Erbbesitz zuteil: Beer-Seba, 3 Molada, Hazar-Schual, Bala, 4 Ezem, El-Tolad, Betuel und Horma, 5 Ziklag, Beth-Hammarkabot, Hazar-Susa, Beth-Lebaot und Saruhen. 6 Das sind dreizehn Städte und ihre Dörfer. Ain, Rimmon, Eter und Asan. 7 Das sind vier Städte und ihre Dörfer. 8 Dazu alle Dörfer, die um diese Städte liegen bis gen Baalat-Beer-Ramat, gegen Mittag. Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Simeon nach ihren Geschlechtern. 9 Denn das Erbteil der Kinder Simeon gehörte zum Anteil der Kinder Juda; weil das Erbteil der Kinder Juda für sie zu groß war, darum erbten die Kinder Simeon inmitten ihres Erbteils.

Sebulons Erbteil

10 Das dritte Los fiel auf die Kinder Sebulon nach ihren Geschlechtern. Und das Gebiet ihres Erbteils erstreckte sich bis gen Sarid. 11 Und seine Grenze geht hinauf abendwärts bis nach Marela, berührt Dabbaset und stößt an den Bach, der vor Jokneam fließt, 12 und wendet sich von Sarid, vorn gegen Aufgang der Sonne, gegen das Gebiet Kislot-Tabor und kommt hinaus gen Dabrat und geht hinauf gen Japhia. 13 Und von dannen geht sie morgenwärts gegen Aufgang der Sonne nach Gat-Hepher und nach Et-Kazin und kommt nach Rimmon-Metoar, gegen Neha hin. 14 Und die Grenze wendet sich herum nördlich gegen Hannaton, und ihr Ausgang ist im Tal Jephta-El, 15 mit Kattat, Nahalal, Simron, Jideala und Bethlehem. Das sind zwölf Städte und ihre Dörfer. (Richter 1.30) 16 Das ist das Erbteil der Kinder Sebulon in ihren Geschlechtern. Das sind ihre Städte und Dörfer.

Issaschars Erbteil

17 Das vierte Los fiel auf Issaschar, auf die Kinder Issaschar nach ihren Geschlechtern. 18 Und ihr Gebiet umfaßte Jesreel, (2. Könige 4.8) 19 Kessulot, Sunem, Hapharaim, 20 Schion, Anaharat, Rabbit, Kisjon, 21 Ebez, Remet, En-Gannim, En-Hadda, Beth-Pazez. 22 Und die Grenze berührt Tabor, Sahazim, Beth-Semes; und ihren Ausgang bildet der Jordan. Das sind sechzehn Städte und ihre Dörfer. 23 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Issaschar nach ihren Geschlechtern, ihre Städte und Dörfer.

Assers Erbteil

24 Das fünfte Los fiel auf den Stamm der Kinder Asser nach ihren Geschlechtern, 25 und ihr Gebiet umfaßte Helkat, 26 Hali, Beten, Achsaph, Alammelech, Amead, Miseal und stößt an den Karmel am Meer und an den Sihor von Libnat; 27 und die Grenze wendet sich gegen Aufgang der Sonne, nach Beth-Dagon und stößt an Sebulon und an das Tal Jephta-El, gegen Mitternacht, Beth-Emek und Nehiel, und kommt hinaus gen Kabul, zur Linken; 28 und Ebron, Rechob, Hammon und Kana, bis an die große Stadt Zidon. 29 Und sie wendet sich gen Rama und bis zu der festen Stadt Tyrus, und biegt um gen Chosa und geht hinaus an das Meer, an den Landstrich Achsib; (Josua 15.44) (Richter 1.31) 30 und Umma, Aphek und Rechob. Das sind zweiundzwanzig Städte und ihre Dörfer. 31 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Asser nach ihren Geschlechtern, diese Städte und ihre Dörfer.

Naphtalis Erbteil

32 Das sechste Los fiel auf Naphtali, nämlich auf die Kinder Naphtali nach ihren Geschlechtern. 33 Und ihre Grenze lief von Heleph, von der Eiche bei Zaanannim, und von Adami-Nekeb und Jabneel bis gen Lakkum und endet am Jordan; 34 und sie wendet sich gen Asnot-Tabor gegen Abend und geht von dort bis Hukkok und stößt an Sebulon gegen Mittag und an Asser gegen Abend und an Juda am Jordan gegen Aufgang der Sonne. 35 Und feste Städte waren: Ziddim, 36 Zer, Hammat, Rakkat, Kinneret, Adama, 37 Rama, Hazor, Kedesch, Edrei, En-Hazor, 38 Jireon, Migdal-El, Horem, Beth-Anat und Beth-Semes. Das sind neunzehn Städte und ihre Dörfer. (Richter 1.33) 39 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Naphtali nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.

Dans Erbteil

40 Das siebente Los fiel auf den Stamm der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern. 41 Und das Gebiet ihres Erbteils umfaßte: 42 Zorea, Estaol, Ir-Semes, Schaalabbin, (Richter 1.35) 43 Ajalon, Jitla, Elon, Timnata, Ekron, Elteke, 44 Gibbeton, Baalat, Jehud, Benebarak, 45 Gat-Rimmon, Me-Jarkon, Rakkon, 46 samt dem Gebiet gegen Japho hin. (Jona 1.3) 47 Und das Gebiet der Kinder Dan dehnte sich von dort noch weiter aus. Denn die Kinder Dan zogen hinauf und stritten wider Lesem und eroberten und schlugen es mit der Schärfe des Schwertes, und nahmen es ein und wohnten darin und nannten es Dan, nach dem Namen ihres Vaters Dan. (Richter 18.27) (Richter 18.29) 48 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern; diese Städte und ihre Dörfer.

Die Stadt Timnat-Serach wird Josuas Erbteil

49 Als sie nun das Land nach seinen Grenzen ganz verteilt hatten, gaben die Kinder Israel Josua, dem Sohn Nuns, ein Erbteil in ihrer Mitte; 50 sie gaben ihm nach dem Befehl des HERRN die Stadt, die er forderte, nämlich Timnat-Serach auf dem Gebirge Ephraim; da baute er die Stadt und wohnte darin. (Josua 24.30) 51 Das sind die Erbteile, die Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns, und die Familienhäupter der Stämme der Kinder Israel durch das Los austeilten zu Silo vor dem HERRN, vor der Tür der Stiftshütte; und sie vollendeten also die Verteilung des Landes. (Josua 14.1) (Josua 18.1)

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3. Mose - Kapitel 23

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten weiter: Die Feste Jahwes, meine Feste, die ihr als heilige Versammlungen ausrufen sollt, sind die Folgenden: 3 Sechs Tage darf man eine Arbeit tun, aber am siebten Tag ist Sabbat, ein Feiertag, eine heilige Versammlung. Da dürft ihr keinerlei Arbeit tun. Es ist ein Sabbat für Jahwe, wo immer ihr wohnt. (2. Mose 20.8-11) 4 Folgende Feste Jahwes sind heilige Versammlungen, die ihr zu bestimmten Zeiten ausrufen sollt: (2. Mose 23.14) 5 Das Passa Jahwes beginnt am späten Nachmittag des 14. April. (2. Mose 12.1) 6 Am darauffolgenden Tag beginnt das Mazzenfest Jahwes, an dem ihr sieben Tage lang Mazzen, ungesäuertes Brot, essen sollt. 7 Am ersten Tag sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten und dürft keinerlei Arbeit verrichten. 8 Und an jedem der sieben Tage sollt ihr Jahwe ein Feueropfer bringen. Am siebten Tag sollt ihr wieder eine heilige Versammlung abhalten und dürft keinerlei Arbeit verrichten." 9 Jahwe sagte zu Mose: 10 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn ihr in dem Land, das ich euch gebe, die Ernte einbringt, sollt ihr die erste Garbe eurer Ernte dem Priester bringen. 11 Dieser soll sie am Tag nach dem Sabbat vor Jahwe hin- und herschwingen, damit ihr sein Wohlwollen erlangt. (Matthäus 28.1) (1. Korinther 15.20) 12 An dem Tag, an dem ihr die Garbe hin- und herschwingen lasst, sollt ihr ein fehlerfreies einjähriges Lamm als Brandopfer zu Jahwe bringen, 13 dazu als Speisopfer vier Liter Feinmehl mit Ölivenöl vermengt, beides als Feueropfer für Jahwe, damit der Geruch ihn befriedigt. Als Trankopfer bringt einen Liter Wein. 14 Bis zu dem Tag, an dem ihr Gott diese Gaben gebracht habt, dürft ihr von der neuen Ernte weder Brot noch geröstete Körner noch Jungkorn essen. Das gilt für alle Zukunft und überall, wo ihr wohnt. 15 Vom Tag nach dem Sabbat, an dem ihr die Garbe für das Schwingopfer gebracht habt, sollt ihr sieben volle Wochen zählen. (2. Mose 23.16) (2. Mose 34.22) (4. Mose 28.26) (5. Mose 16.9-12) 16 Bis zum Tag nach dem siebten Sabbat sollen es fünfzig Tage sein. Dann sollt ihr Jahwe ein Speisopfer von der neuen Ernte bringen. 17 Von euren Wohnstätten bringt Jahwe zwei geweihte Brote als Erstlinge. Sie sollen aus vier Litern Feinmehl mit Sauerteig gebacken sein. 18 Außer dem Brot sollt ihr Jahwe sieben fehlerlose einjährige Lämmer, einen jungen Stier und zwei Schafböcke als Brandopfer bringen, dazu die vorgeschriebenen Speis- und Trankopfer. So ist es ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt. 19 Als Sündopfer sollt ihr einen Ziegenbock bringen und als Freudenopfer zwei einjährige Lämmer. 20 Der Priester soll die beiden Lämmer zusammen mit dem Erstlingsbrot vor Jahwe hin- und herschwingen. Sie sind Jahwe geweiht und fallen dem Priester zu. 21 An diesem Tag sollt ihr eine heilige Versammlung ausrufen und dürft keinerlei Arbeit verrichten. Diese Weisung gilt für alle Zeiten und an allen euren Wohnorten. 22 Und wenn ihr die Ernte eures Landes einbringt, sollst du das Feld nicht bis an den Rand abernten. Du sollst auch keine Nachlese halten. Lass es für die Armen und Fremden übrig. Ich bin Jahwe, euer Gott!" (3. Mose 19.9) 23 Jahwe sagte zu Mose: 24 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Der 1. Oktober soll ein Ruhetag für euch sein, eine heilige Versammlung, in Erinnerung gerufen durch Hörnerschall. (4. Mose 10.10) (4. Mose 29.1) 25 Ihr dürft keinerlei Arbeit verrichten und sollt Jahwe ein Feueropfer darbringen." 26 Jahwe sagte Mose noch Folgendes: 27 "Doch am 10. dieses Monats ist der Versöhnungstag. Da sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten, euch demütigen und Jahwe ein Feueropfer bringen. (3. Mose 16.1) 28 Ihr dürft an diesem Tag keinerlei Arbeit verrichten, denn es ist der Versöhnungstag, an dem für euch vor Jahwe, eurem Gott, Sühne erwirkt wird. 29 Denn jede Person, die sich an diesem Tag nicht demütigt, soll vom Volk beseitigt werden. 30 Und jede Person, die an diesem Tag irgendeine Arbeit tut, werde ich aus ihrem Volk beseitigen. 31 Ihr dürft am Versöhnungstag keinerlei Arbeit verrichten. Das gilt für alle Zukunft und überall, wo ihr wohnt. 32 Es soll ein Sabbat, ein Feiertag, für euch sein und ihr sollt euch demütigen. Diese Feiertagsruhe soll schon am Abend vorher beginnen, also am 9. des Monats, und bis zum nächsten Abend dauern." 33 Jahwe sagte zu Mose: 34 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Am 15. Oktober beginnt das siebentägige Laubhüttenfest für Jahwe. (2. Mose 23.16) (2. Mose 34.22) (4. Mose 29.12) (5. Mose 16.13-15) 35 Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein. Ihr dürft keinerlei Arbeit verrichten. 36 Sieben Tage lang sollt ihr Jahwe täglich Feueropfer bringen. Am achten Tag soll wieder eine heilige Versammlung stattfinden, eine Festversammlung. Ihr sollt Jahwe ein Feueropfer bringen und dürft keinerlei Arbeit verrichten. (Johannes 7.37) 37 Das sind die Festzeiten Jahwes, die ihr als heilige Versammlungen ausrufen sollt, um Jahwe Feueropfer zu bringen: Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, jedes an seinem Tag. 38 Die Sabbate Jahwes und die anderen Gaben, sowie die Opfer, die ihr Jahwe durch ein Gelübde zugesagt oder ihm freiwillig gebracht habt, bleiben davon unberührt. 39 Nachdem ihr die Ernte eingebracht habt, sollt ihr sieben Tage lang, vom 15. Oktober an, das Fest Jahwes feiern. Der erste und der achte Tag soll ein Ruhetag sein. 40 Am ersten Tag sollt ihr euch die schönsten Baumfrüchte nehmen, Palmwedel und Zweige von Laubbäumen und Bachweiden und sollt euch sieben Tage lang vor Jahwe, eurem Gott, freuen. (Nehemia 8.14-16) 41 Jedes Jahr sollt ihr dieses Fest im Oktober sieben Tage lang für Jahwe feiern. Das ist eine immerwährende Ordnung für alle Generationen. 42 Während dieser sieben Tage sollen alle Einheimischen in Israel in Laubhütten wohnen, 43 damit eure Nachkommen wissen, dass ich die Israeliten in Laubhütten wohnen ließ, als ich sie aus Ägypten herausführte. Ich bin Jahwe, euer Gott!" 44 So verkündete Mose den Israeliten die Festzeiten Jahwes.