Erbteile der sechs weiteren Stämme: Simeons Erbteil
1Darnach fiel das zweite Los auf Simeon, für den Stamm der Kinder Simeon, nach ihren Geschlechtern, und ihr Erbteil befand sich inmitten des Erbteils der Kinder Juda.2Und ihnen ward als ihr Erbbesitz zuteil: Beer-Seba,3Molada, Hazar-Schual, Bala,4Ezem, El-Tolad, Betuel und Horma,5Ziklag, Beth-Hammarkabot, Hazar-Susa, Beth-Lebaot und Saruhen.6Das sind dreizehn Städte und ihre Dörfer. Ain, Rimmon, Eter und Asan.7Das sind vier Städte und ihre Dörfer.8Dazu alle Dörfer, die um diese Städte liegen bis gen Baalat-Beer-Ramat, gegen Mittag. Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Simeon nach ihren Geschlechtern.9Denn das Erbteil der Kinder Simeon gehörte zum Anteil der Kinder Juda; weil das Erbteil der Kinder Juda für sie zu groß war, darum erbten die Kinder Simeon inmitten ihres Erbteils.
Sebulons Erbteil
10Das dritte Los fiel auf die Kinder Sebulon nach ihren Geschlechtern. Und das Gebiet ihres Erbteils erstreckte sich bis gen Sarid.11Und seine Grenze geht hinauf abendwärts bis nach Marela, berührt Dabbaset und stößt an den Bach, der vor Jokneam fließt,12und wendet sich von Sarid, vorn gegen Aufgang der Sonne, gegen das Gebiet Kislot-Tabor und kommt hinaus gen Dabrat und geht hinauf gen Japhia.13Und von dannen geht sie morgenwärts gegen Aufgang der Sonne nach Gat-Hepher und nach Et-Kazin und kommt nach Rimmon-Metoar, gegen Neha hin.14Und die Grenze wendet sich herum nördlich gegen Hannaton, und ihr Ausgang ist im Tal Jephta-El,15mit Kattat, Nahalal, Simron, Jideala und Bethlehem. Das sind zwölf Städte und ihre Dörfer.(Richter 1.30)16Das ist das Erbteil der Kinder Sebulon in ihren Geschlechtern. Das sind ihre Städte und Dörfer.
Issaschars Erbteil
17Das vierte Los fiel auf Issaschar, auf die Kinder Issaschar nach ihren Geschlechtern.18Und ihr Gebiet umfaßte Jesreel,(2. Könige 4.8)19Kessulot, Sunem, Hapharaim,20Schion, Anaharat, Rabbit, Kisjon,21Ebez, Remet, En-Gannim, En-Hadda, Beth-Pazez.22Und die Grenze berührt Tabor, Sahazim, Beth-Semes; und ihren Ausgang bildet der Jordan. Das sind sechzehn Städte und ihre Dörfer.23Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Issaschar nach ihren Geschlechtern, ihre Städte und Dörfer.
Assers Erbteil
24Das fünfte Los fiel auf den Stamm der Kinder Asser nach ihren Geschlechtern,25und ihr Gebiet umfaßte Helkat,26Hali, Beten, Achsaph, Alammelech, Amead, Miseal und stößt an den Karmel am Meer und an den Sihor von Libnat;27und die Grenze wendet sich gegen Aufgang der Sonne, nach Beth-Dagon und stößt an Sebulon und an das Tal Jephta-El, gegen Mitternacht, Beth-Emek und Nehiel, und kommt hinaus gen Kabul, zur Linken;28und Ebron, Rechob, Hammon und Kana, bis an die große Stadt Zidon.29Und sie wendet sich gen Rama und bis zu der festen Stadt Tyrus, und biegt um gen Chosa und geht hinaus an das Meer, an den Landstrich Achsib;(Josua 15.44)(Richter 1.31)30und Umma, Aphek und Rechob. Das sind zweiundzwanzig Städte und ihre Dörfer.31Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Asser nach ihren Geschlechtern, diese Städte und ihre Dörfer.
Naphtalis Erbteil
32Das sechste Los fiel auf Naphtali, nämlich auf die Kinder Naphtali nach ihren Geschlechtern.33Und ihre Grenze lief von Heleph, von der Eiche bei Zaanannim, und von Adami-Nekeb und Jabneel bis gen Lakkum und endet am Jordan;34und sie wendet sich gen Asnot-Tabor gegen Abend und geht von dort bis Hukkok und stößt an Sebulon gegen Mittag und an Asser gegen Abend und an Juda am Jordan gegen Aufgang der Sonne.35Und feste Städte waren: Ziddim,36Zer, Hammat, Rakkat, Kinneret, Adama,37Rama, Hazor, Kedesch, Edrei, En-Hazor,38Jireon, Migdal-El, Horem, Beth-Anat und Beth-Semes. Das sind neunzehn Städte und ihre Dörfer.(Richter 1.33)39Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Naphtali nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.
Dans Erbteil
40Das siebente Los fiel auf den Stamm der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern.41Und das Gebiet ihres Erbteils umfaßte:42Zorea, Estaol, Ir-Semes, Schaalabbin,(Richter 1.35)43Ajalon, Jitla, Elon, Timnata, Ekron, Elteke,44Gibbeton, Baalat, Jehud, Benebarak,45Gat-Rimmon, Me-Jarkon, Rakkon,46samt dem Gebiet gegen Japho hin.(Jona 1.3)47Und das Gebiet der Kinder Dan dehnte sich von dort noch weiter aus. Denn die Kinder Dan zogen hinauf und stritten wider Lesem und eroberten und schlugen es mit der Schärfe des Schwertes, und nahmen es ein und wohnten darin und nannten es Dan, nach dem Namen ihres Vaters Dan.(Richter 18.27)(Richter 18.29)48Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern; diese Städte und ihre Dörfer.
Die Stadt Timnat-Serach wird Josuas Erbteil
49Als sie nun das Land nach seinen Grenzen ganz verteilt hatten, gaben die Kinder Israel Josua, dem Sohn Nuns, ein Erbteil in ihrer Mitte;50sie gaben ihm nach dem Befehl des HERRN die Stadt, die er forderte, nämlich Timnat-Serach auf dem Gebirge Ephraim; da baute er die Stadt und wohnte darin.(Josua 24.30)51Das sind die Erbteile, die Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns, und die Familienhäupter der Stämme der Kinder Israel durch das Los austeilten zu Silo vor dem HERRN, vor der Tür der Stiftshütte; und sie vollendeten also die Verteilung des Landes.(Josua 14.1)(Josua 18.1)
1'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.'4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.'6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39)13Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.'15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29)16Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.'17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6)(3. Mose 20.27)(5. Mose 18.10)(1. Samuel 28.9)18Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23)(5. Mose 27.21)19Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7)(5. Mose 17.2)20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9)(3. Mose 19.33-34)(5. Mose 10.18-19)(5. Mose 24.17-18)(5. Mose 27.19)21Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17)22Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen.24Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36)(5. Mose 23.20)(5. Mose 24.10)25Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13)26denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.'27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6)(Prediger 10.20)(Apostelgeschichte 23.5)28Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2)(2. Mose 13.13)(5. Mose 18.4)29Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27)30Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.'(3. Mose 7.24)(3. Mose 11.40)(3. Mose 17.15)(3. Mose 22.8)(5. Mose 14.21)(Hesekiel 44.31)