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Josua - Kapitel 19

Erbteile der sechs weiteren Stämme: Simeons Erbteil

1 Darnach fiel das zweite Los auf Simeon, für den Stamm der Kinder Simeon, nach ihren Geschlechtern, und ihr Erbteil befand sich inmitten des Erbteils der Kinder Juda. 2 Und ihnen ward als ihr Erbbesitz zuteil: Beer-Seba, 3 Molada, Hazar-Schual, Bala, 4 Ezem, El-Tolad, Betuel und Horma, 5 Ziklag, Beth-Hammarkabot, Hazar-Susa, Beth-Lebaot und Saruhen. 6 Das sind dreizehn Städte und ihre Dörfer. Ain, Rimmon, Eter und Asan. 7 Das sind vier Städte und ihre Dörfer. 8 Dazu alle Dörfer, die um diese Städte liegen bis gen Baalat-Beer-Ramat, gegen Mittag. Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Simeon nach ihren Geschlechtern. 9 Denn das Erbteil der Kinder Simeon gehörte zum Anteil der Kinder Juda; weil das Erbteil der Kinder Juda für sie zu groß war, darum erbten die Kinder Simeon inmitten ihres Erbteils.

Sebulons Erbteil

10 Das dritte Los fiel auf die Kinder Sebulon nach ihren Geschlechtern. Und das Gebiet ihres Erbteils erstreckte sich bis gen Sarid. 11 Und seine Grenze geht hinauf abendwärts bis nach Marela, berührt Dabbaset und stößt an den Bach, der vor Jokneam fließt, 12 und wendet sich von Sarid, vorn gegen Aufgang der Sonne, gegen das Gebiet Kislot-Tabor und kommt hinaus gen Dabrat und geht hinauf gen Japhia. 13 Und von dannen geht sie morgenwärts gegen Aufgang der Sonne nach Gat-Hepher und nach Et-Kazin und kommt nach Rimmon-Metoar, gegen Neha hin. 14 Und die Grenze wendet sich herum nördlich gegen Hannaton, und ihr Ausgang ist im Tal Jephta-El, 15 mit Kattat, Nahalal, Simron, Jideala und Bethlehem. Das sind zwölf Städte und ihre Dörfer. (Richter 1.30) 16 Das ist das Erbteil der Kinder Sebulon in ihren Geschlechtern. Das sind ihre Städte und Dörfer.

Issaschars Erbteil

17 Das vierte Los fiel auf Issaschar, auf die Kinder Issaschar nach ihren Geschlechtern. 18 Und ihr Gebiet umfaßte Jesreel, (2. Könige 4.8) 19 Kessulot, Sunem, Hapharaim, 20 Schion, Anaharat, Rabbit, Kisjon, 21 Ebez, Remet, En-Gannim, En-Hadda, Beth-Pazez. 22 Und die Grenze berührt Tabor, Sahazim, Beth-Semes; und ihren Ausgang bildet der Jordan. Das sind sechzehn Städte und ihre Dörfer. 23 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Issaschar nach ihren Geschlechtern, ihre Städte und Dörfer.

Assers Erbteil

24 Das fünfte Los fiel auf den Stamm der Kinder Asser nach ihren Geschlechtern, 25 und ihr Gebiet umfaßte Helkat, 26 Hali, Beten, Achsaph, Alammelech, Amead, Miseal und stößt an den Karmel am Meer und an den Sihor von Libnat; 27 und die Grenze wendet sich gegen Aufgang der Sonne, nach Beth-Dagon und stößt an Sebulon und an das Tal Jephta-El, gegen Mitternacht, Beth-Emek und Nehiel, und kommt hinaus gen Kabul, zur Linken; 28 und Ebron, Rechob, Hammon und Kana, bis an die große Stadt Zidon. 29 Und sie wendet sich gen Rama und bis zu der festen Stadt Tyrus, und biegt um gen Chosa und geht hinaus an das Meer, an den Landstrich Achsib; (Josua 15.44) (Richter 1.31) 30 und Umma, Aphek und Rechob. Das sind zweiundzwanzig Städte und ihre Dörfer. 31 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Asser nach ihren Geschlechtern, diese Städte und ihre Dörfer.

Naphtalis Erbteil

32 Das sechste Los fiel auf Naphtali, nämlich auf die Kinder Naphtali nach ihren Geschlechtern. 33 Und ihre Grenze lief von Heleph, von der Eiche bei Zaanannim, und von Adami-Nekeb und Jabneel bis gen Lakkum und endet am Jordan; 34 und sie wendet sich gen Asnot-Tabor gegen Abend und geht von dort bis Hukkok und stößt an Sebulon gegen Mittag und an Asser gegen Abend und an Juda am Jordan gegen Aufgang der Sonne. 35 Und feste Städte waren: Ziddim, 36 Zer, Hammat, Rakkat, Kinneret, Adama, 37 Rama, Hazor, Kedesch, Edrei, En-Hazor, 38 Jireon, Migdal-El, Horem, Beth-Anat und Beth-Semes. Das sind neunzehn Städte und ihre Dörfer. (Richter 1.33) 39 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Naphtali nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.

Dans Erbteil

40 Das siebente Los fiel auf den Stamm der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern. 41 Und das Gebiet ihres Erbteils umfaßte: 42 Zorea, Estaol, Ir-Semes, Schaalabbin, (Richter 1.35) 43 Ajalon, Jitla, Elon, Timnata, Ekron, Elteke, 44 Gibbeton, Baalat, Jehud, Benebarak, 45 Gat-Rimmon, Me-Jarkon, Rakkon, 46 samt dem Gebiet gegen Japho hin. (Jona 1.3) 47 Und das Gebiet der Kinder Dan dehnte sich von dort noch weiter aus. Denn die Kinder Dan zogen hinauf und stritten wider Lesem und eroberten und schlugen es mit der Schärfe des Schwertes, und nahmen es ein und wohnten darin und nannten es Dan, nach dem Namen ihres Vaters Dan. (Richter 18.27) (Richter 18.29) 48 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern; diese Städte und ihre Dörfer.

Die Stadt Timnat-Serach wird Josuas Erbteil

49 Als sie nun das Land nach seinen Grenzen ganz verteilt hatten, gaben die Kinder Israel Josua, dem Sohn Nuns, ein Erbteil in ihrer Mitte; 50 sie gaben ihm nach dem Befehl des HERRN die Stadt, die er forderte, nämlich Timnat-Serach auf dem Gebirge Ephraim; da baute er die Stadt und wohnte darin. (Josua 24.30) 51 Das sind die Erbteile, die Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns, und die Familienhäupter der Stämme der Kinder Israel durch das Los austeilten zu Silo vor dem HERRN, vor der Tür der Stiftshütte; und sie vollendeten also die Verteilung des Landes. (Josua 14.1) (Josua 18.1)

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3. Mose - Kapitel 15

Gesetz über die Unreinheit bei Männern und Frauen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Redet zu den Kindern Israel und sprechet zu ihnen: Wenn irgend ein Mann an seinem Fleische flüssig ist, so ist er unrein durch seinen Fluß. (4. Mose 5.2) 3 Und dies wird seine Unreinheit sein bei seinem Flusse: Läßt sein Fleisch seinen Fluß triefen, oder hält sein Fleisch seinen Fluß zurück, so ist das seine Unreinheit. 4 Jedes Lager, worauf der Flüssige liegt, wird unrein sein, und jedes Gerät, worauf er sitzt, wird unrein sein. 5 Und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 6 Und wer sich auf das Gerät setzt, worauf der Flüssige gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 7 Und wer das Fleisch des Flüssigen anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 8 Und wenn der Flüssige auf einen Reinen speit, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 9 Und jeder Wagen, auf welchem der Flüssige fährt, wird unrein sein. 10 Und jeder, der irgend etwas anrührt, was er unter sich hat, wird unrein sein bis an den Abend; und wer es trägt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 11 Und jeder, den der Flüssige anrührt, und er hat seine Hände nicht im Wasser abgespült, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 12 Und das irdene Gefäß, das der Flüssige anrührt, soll zerbrochen werden, und jedes hölzerne Gefäß soll im Wasser gespült werden. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn der Flüssige rein wird von seinem Flusse, so soll er sich sieben Tage zählen zu seiner Reinigung; und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden, und er wird rein sein. 14 Und am achten Tage soll er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor Jehova kommen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und sie dem Priester geben; (3. Mose 5.7) 15 und der Priester soll sie opfern, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. Und so tue der Priester Sühnung für ihn vor Jehova wegen seines Flusses. 16 Und wenn einem Manne der Samenerguß entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, worauf der Samenerguß kommt, soll im Wasser gewaschen werden, und es wird unrein sein bis an den Abend. 18 Und ein Weib, bei welchem ein Mann liegt mit Samenerguß, - sie sollen sich im Wasser baden, und werden unrein sein bis an den Abend. 19 Und wenn ein Weib flüssig ist, und ihr Fluß an ihrem Fleische Blut ist, so soll sie sieben Tage in ihrer Unreinheit sein; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 18.19) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein sein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und jeder, der ihr Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 22 Und jeder, der irgend ein Gerät anrührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 23 Und wenn etwas auf dem Lager oder auf dem Gerät ist, worauf sie gesessen hat, - wenn er es anrührt, wird er unrein sein bis an den Abend. 24 Und wenn etwa ein Mann neben ihr liegt, und ihre Unreinigkeit kommt an ihn, so wird er sieben Tage unrein sein; und jedes Lager, worauf er liegt, wird unrein sein. 25 Und wenn ein Weib ihren Blutfluß viele Tage hat außer der Zeit ihrer Unreinheit, oder wenn sie den Fluß hat über ihre Unreinheit hinaus, so soll sie alle die Tage des Flusses ihrer Unreinigkeit sein wie in den Tagen ihrer Unreinheit: sie ist unrein. 26 Jedes Lager, worauf sie alle Tage ihres Flusses liegt, soll ihr sein wie das Lager ihrer Unreinheit, und jedes Gerät, worauf sie sitzt, wird unrein sein nach der Unreinigkeit ihrer Unreinheit. 27 Und jeder, der es anrührt, wird unrein sein; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 28 Und wenn sie rein geworden ist von ihrem Flusse, so soll sie sich sieben Tage zählen, und danach wird sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft; (3. Mose 15.14) 30 und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer opfern. Und so tue der Priester Sühnung für sie vor Jehova wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit. 31 Und ihr sollt die Kinder Israel absondern von ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht in ihrer Unreinigkeit sterben, indem sie meine Wohnung verunreinigen, die in ihrer Mitte ist. 32 Das ist das Gesetz für den Flüssigen und für den, dem der Samenerguß entgeht, so daß er durch ihn unrein wird; 33 und für die, welche krank ist in ihrer Unreinheit, und für den, der seinen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und für den Mann, der neben einer Unreinen liegt.