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Josua - Kapitel 18

Die Aufteilung des restlichen Landes

1 Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel versammelte sich zu Silo und schlug daselbst die Stiftshütte auf, und das Land war ihnen unterworfen. (Richter 21.19) (1. Samuel 1.3) (1. Samuel 4.4) 2 Es waren aber noch sieben Stämme der Kinder Israel, denen sie ihr Erbe nicht ausgeteilt hatten. 3 Und Josua sprach zu Kindern Israel: Wie lange seid ihr so lässig und gehet nicht hin, das Land einzunehmen, das euch der HERR, eurer Väter Gott, gegeben hat? 4 Nehmt aus jedem Stamme drei Männer, so will ich sie aussenden; und sie sollen sich aufmachen und das Land durchziehen und es nach Bedürfnis ihrer Erbteile aufzeichnen und alsdann wieder zu mir kommen. 5 Sie sollen das Land in sieben Teile zerlegen. Juda soll in seinem Gebiet bleiben gegen Mittag, und das Haus Joseph soll in seinem Gebiete bleiben gegen Mitternacht. 6 Ihr aber fertiget eine Aufzeichnung des Landes an in sieben Teilen und bringet sie zu mir hierher, so will ich euch das Los werfen hier vor dem HERRN, unserm Gott. 7 Denn die Leviten haben keinen Teil unter euch, sondern das Priestertum des HERRN ist ihr Erbteil. So haben Gad und Ruben und der halbe Stamm Manasse ihr Erbteil jenseits des Jordan, gegen Morgen, empfangen, welchen ihnen Mose, der Knecht des HERRN, gegeben hat. (Josua 13.14) 8 Da machten sich die Männer auf und gingen hin. Und Josua gebot ihnen, als sie hingingen, um das Land aufzuzeichnen, und sprach: Gehet hin und durchwandelt das Land und zeichnet es auf und kommt wieder zu mir, so will ich euch hier, zu Silo, das Los werfen vor dem HERRN! 9 Also gingen diese Männer hin und durchzogen das Land und zeichneten es auf, nach den Städten, in sieben Teilen, in einer Buchrolle und kamen zu Josua in das Lager gen Silo. 10 Da warf ihnen Josua das Los zu Silo, vor dem HERRN, und teilte daselbst das Land aus unter die Kinder Israel, einem jeden sein Teil.

Das Erbteil des Stammes Benjamin

11 Und das Los fiel für den Stamm der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern und das für sie erloste Gebiet kam zwischen die Kinder Juda und die Kinder Joseph zu liegen. 12 Und ihre nördliche Grenze begann am Jordan und zieht sich über den Bergrücken nördlich von Jericho und über das Gebirge abendwärts und endigt gegen die Wüste von Beth-Aven (Josua 7.2) 13 und geht von dort hinüber nach Lus, über den Bergrücken südlich von Lus, das ist Bethel; und kommt hinab gen Atarot-Addar an den Berg, der gegen Mittag liegt, an dem untern Beth-Horon. (1. Mose 12.8) (1. Mose 28.19) 14 Darnach zieht sie sich weiter und wendet sich um nach der Abendseite, südlich von dem Berge, der mittagwärts vor Beth-Horon liegt, und endigt bei Kirjat-Baal, das ist Kirjat-Jearim, die Stadt der Kinder Juda. Das ist die westliche Seite. (Josua 15.6-9) 15 Die Südseite aber beginnt am Ende von Kirjat-Jearim; und die Grenze setzt sich fort gegen Abend bis zum Wasserbrunnen Nephtoach 16 und geht hinab bis an das Ende des Berges, der vor dem Tal des Sohnes Hinnom ist, welches im Tal Rephaim gegen Mitternacht liegt, und zieht sich durch das Tal Hinnom hinab an der Südseite der Jebusiter und kommt hinab zum Brunnen Rogel; 17 und zieht sich gegen Mitternacht und läuft gen En-Semes und weiter gen Gelilot, das der Anhöhe Adummim gegenüberliegt, und kommt herab zum Stein Bohans, des Sohnes Rubens, 18 und geht hinüber zu dem Bergrücken gegenüber der nördlichen Ebene und kommt hinab auf die Ebene 19 und geht an die Seite von Beth-Hogla, das gegen Mitternacht liegt, und die Grenze endigt an der nördlichen Zunge des Salzmeeres, am südlichen Ende des Jordan; das ist die südliche Grenze. 20 Aber der Jordan begrenzt es auf der Seite gegen Morgen. Das ist das Erbteil der Kinder Benjamin und seine Grenzen, wie sie ihre Geschlechter ringsum einschließen. 21 Die Städte aber des Stammes der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern sind diese: Jericho, 22 Beth-Hogla, Emek-Keziz, Beth-Araba, 23 Zemaraim, Bethel, Avvim, Parah, 24 Ophra, Kephar-Ammoni, Ophni und Geba. Das sind zwölf Städte und ihre Dörfer. 25 Gibeon, Rama, Beerot, Mizpe, 26 Kephira, Moza, Reckem, Jirpeel, Thareala, 27 Zela, Eleph und Jebusi, das ist Jerusalem, Gibeat und Kirjat. 28 Das sind vierzehn Städte und ihre Dörfer. Das ist das Erbteil der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern. (Josua 15.63) (Richter 1.21)

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5. Mose - Kapitel 22

1 Wenn du siehst, dass ein Rind oder ein Schaf deines Bruders sich verirrt hat, musst du dich darum kümmern und es deinem Bruder unbedingt zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn dein Bruder nicht in der Nähe wohnt oder wenn du ihn nicht kennst, sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen. Es soll bei dir bleiben, bis dein Bruder es sucht. Dann gib es ihm zurück. 3 So sollst du es auch mit seinem Esel machen, seinem Obergewand und mit allem, was dein Bruder verliert. Du darfst das, was du findest, nicht behalten. 4 Und wenn du siehst, dass der Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg stürzt, dann darfst du dich nicht abwenden, sondern musst deinem Bruder helfen, sie aufzurichten. 5 Eine Frau soll keine Männersachen tragen und ein Mann soll keine Frauenkleider anziehen, denn Jahwe, dein Gott, verabscheut jeden, der so etwas tut. 6 Wenn du unterwegs zufällig ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder Eiern findest und die Mutter sitzt auf den Jungen oder den Eiern, dann darfst du nicht die Mutter mit den Jungen wegnehmen. 7 Die Mutter musst du fliegen lassen, die Jungen kannst du dir nehmen. Dann wird es dir gut gehen und du wirst lange leben. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, sollst du ein Geländer um die Dachterrasse ziehen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand herunterfällt. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit verschiedenen Gewächsen bepflanzen, sonst fällt der ganze Ertrag jener Gewächse und des ganzen Weinbergs ans Heiligtum. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht mit Rind und Esel zusammen pflügen. 11 Du sollst kein Gewebe tragen, in dem Wolle und Leinen vermischt ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten an den vier Zipfeln deines Mantels machen, in den du dich einhüllst. (4. Mose 15.38) 13 Wenn jemand eine Frau heiratet, mit ihr verkehrt, sie dann aber nicht mehr liebt 14 und sie deshalb in schlechten Ruf bringt, indem er öffentlich erklärt: "Als ich mit dieser Frau die Ehe vollziehen wollte, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war!", 15 dann sollen der Vater und die Mutter der jungen Frau das Beweisstück ihrer Jungfräulichkeit zu den Ältesten der Stadt ans Tor bringen. 16 Der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten dort sagen: "Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber er liebt sie nicht mehr 17 und bringt sie in schlechten Ruf, indem er öffentlich erklärt: 'Als ich mit dieser Frau die Ehe vollziehen wollte, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war!' Dies hier ist das Beweisstück für die Jungfräulichkeit meiner Tochter." Dabei sollen sie das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten sich den Mann vornehmen und auspeitschen. 19 Außerdem sollen sie ihm eine Geldbuße von 100 Silberstücken auferlegen, weil er eine Jungfrau aus Israel in schlechten Ruf gebracht hat, und diese dem Vater der jungen Frau geben. Er aber muss die Frau zeitlebens behalten und darf sie nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Erweist sich die Sache aber als wahr und lassen sich keine Beweise für ihre Jungfräulichkeit beibringen, 21 dann soll man die junge Frau vor die Tür ihres Vaterhauses führen. Dort sollen die Männer der Stadt sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen und im Haus ihres Vaters gehurt hat. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann dabei ertappt wird, dass er mit der Ehefrau eines anderen schläft, müssen alle beide sterben, der Mann, der mit der Frau geschlafen hat, und die Frau. Du musst das Böse aus Israel entfernen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein unberührtes junges Mädchen verlobt ist, und es trifft sie ein Mann in der Stadt und schläft mit ihr, 24 dann sollt ihr beide zum Stadttor hinausführen und dort zu Tode steinigen. Das Mädchen, weil es in der Stadt nicht um Hilfe geschrien, und den Mann, weil er der Frau eines anderen Gewalt angetan hat. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 25 Wenn der Mann das verlobte Mädchen aber draußen auf dem Feld trifft und sie vergewaltigt, dann muss nur er sterben. 26 Dem Mädchen sollst du nichts tun, denn es hat keine Sünde begangen, die den Tod verdient. Denn in diesem Fall ist es so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschlägt. 27 Denn er traf sie draußen auf dem Feld. Das verlobte Mädchen hat vielleicht um Hilfe geschrien, aber es war niemand da, der ihr hätte helfen können. 28 Wenn jemand ein unberührtes Mädchen vergewaltigt, das noch nicht verlobt ist, und dabei ertappt wird, 29 dann soll der Mann, der das tat, ihrem Vater 50 Silberstücke geben, und er muss das Mädchen zur Frau nehmen, weil er sie vergewaltigt hat. Er darf sie sein Leben lang nicht verstoßen. (2. Mose 22.15)