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Josua - Kapitel 18

Die Aufteilung des restlichen Landes

1 Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel versammelte sich zu Silo und schlug daselbst die Stiftshütte auf, und das Land war ihnen unterworfen. (Richter 21.19) (1. Samuel 1.3) (1. Samuel 4.4) 2 Es waren aber noch sieben Stämme der Kinder Israel, denen sie ihr Erbe nicht ausgeteilt hatten. 3 Und Josua sprach zu Kindern Israel: Wie lange seid ihr so lässig und gehet nicht hin, das Land einzunehmen, das euch der HERR, eurer Väter Gott, gegeben hat? 4 Nehmt aus jedem Stamme drei Männer, so will ich sie aussenden; und sie sollen sich aufmachen und das Land durchziehen und es nach Bedürfnis ihrer Erbteile aufzeichnen und alsdann wieder zu mir kommen. 5 Sie sollen das Land in sieben Teile zerlegen. Juda soll in seinem Gebiet bleiben gegen Mittag, und das Haus Joseph soll in seinem Gebiete bleiben gegen Mitternacht. 6 Ihr aber fertiget eine Aufzeichnung des Landes an in sieben Teilen und bringet sie zu mir hierher, so will ich euch das Los werfen hier vor dem HERRN, unserm Gott. 7 Denn die Leviten haben keinen Teil unter euch, sondern das Priestertum des HERRN ist ihr Erbteil. So haben Gad und Ruben und der halbe Stamm Manasse ihr Erbteil jenseits des Jordan, gegen Morgen, empfangen, welchen ihnen Mose, der Knecht des HERRN, gegeben hat. (Josua 13.14) 8 Da machten sich die Männer auf und gingen hin. Und Josua gebot ihnen, als sie hingingen, um das Land aufzuzeichnen, und sprach: Gehet hin und durchwandelt das Land und zeichnet es auf und kommt wieder zu mir, so will ich euch hier, zu Silo, das Los werfen vor dem HERRN! 9 Also gingen diese Männer hin und durchzogen das Land und zeichneten es auf, nach den Städten, in sieben Teilen, in einer Buchrolle und kamen zu Josua in das Lager gen Silo. 10 Da warf ihnen Josua das Los zu Silo, vor dem HERRN, und teilte daselbst das Land aus unter die Kinder Israel, einem jeden sein Teil.

Das Erbteil des Stammes Benjamin

11 Und das Los fiel für den Stamm der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern und das für sie erloste Gebiet kam zwischen die Kinder Juda und die Kinder Joseph zu liegen. 12 Und ihre nördliche Grenze begann am Jordan und zieht sich über den Bergrücken nördlich von Jericho und über das Gebirge abendwärts und endigt gegen die Wüste von Beth-Aven (Josua 7.2) 13 und geht von dort hinüber nach Lus, über den Bergrücken südlich von Lus, das ist Bethel; und kommt hinab gen Atarot-Addar an den Berg, der gegen Mittag liegt, an dem untern Beth-Horon. (1. Mose 12.8) (1. Mose 28.19) 14 Darnach zieht sie sich weiter und wendet sich um nach der Abendseite, südlich von dem Berge, der mittagwärts vor Beth-Horon liegt, und endigt bei Kirjat-Baal, das ist Kirjat-Jearim, die Stadt der Kinder Juda. Das ist die westliche Seite. (Josua 15.6-9) 15 Die Südseite aber beginnt am Ende von Kirjat-Jearim; und die Grenze setzt sich fort gegen Abend bis zum Wasserbrunnen Nephtoach 16 und geht hinab bis an das Ende des Berges, der vor dem Tal des Sohnes Hinnom ist, welches im Tal Rephaim gegen Mitternacht liegt, und zieht sich durch das Tal Hinnom hinab an der Südseite der Jebusiter und kommt hinab zum Brunnen Rogel; 17 und zieht sich gegen Mitternacht und läuft gen En-Semes und weiter gen Gelilot, das der Anhöhe Adummim gegenüberliegt, und kommt herab zum Stein Bohans, des Sohnes Rubens, 18 und geht hinüber zu dem Bergrücken gegenüber der nördlichen Ebene und kommt hinab auf die Ebene 19 und geht an die Seite von Beth-Hogla, das gegen Mitternacht liegt, und die Grenze endigt an der nördlichen Zunge des Salzmeeres, am südlichen Ende des Jordan; das ist die südliche Grenze. 20 Aber der Jordan begrenzt es auf der Seite gegen Morgen. Das ist das Erbteil der Kinder Benjamin und seine Grenzen, wie sie ihre Geschlechter ringsum einschließen. 21 Die Städte aber des Stammes der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern sind diese: Jericho, 22 Beth-Hogla, Emek-Keziz, Beth-Araba, 23 Zemaraim, Bethel, Avvim, Parah, 24 Ophra, Kephar-Ammoni, Ophni und Geba. Das sind zwölf Städte und ihre Dörfer. 25 Gibeon, Rama, Beerot, Mizpe, 26 Kephira, Moza, Reckem, Jirpeel, Thareala, 27 Zela, Eleph und Jebusi, das ist Jerusalem, Gibeat und Kirjat. 28 Das sind vierzehn Städte und ihre Dörfer. Das ist das Erbteil der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern. (Josua 15.63) (Richter 1.21)

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5. Mose - Kapitel 21

1 Wenn man in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir zum Erbbesitz gibt, einen Erschlagenen auf dem freien Feld findet, ohne dass man weiß, wer ihn erschlagen hat, 2 dann sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und die Strecke bis zu den Städten im Umkreis abmessen. 3 In der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen die Ältesten eine junge Kuh heraussuchen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist und die noch nicht am Joch gezogen hat. 4 Die Ältesten jener Stadt sollen das Kalb zu einem immerfließenden Bach führen, an dem nichts gesät und kein Ackerbau getrieben werden kann, und ihr dort das Genick brechen. 5 Dann sollen die Priester aus dem Stamm Levi herzutreten. Denn sie hat Jahwe, dein Gott, ausgewählt, ihm zu dienen und in seinem Namen zu segnen. Nach ihrem Spruch soll bei jedem Rechtsstreit und jeder Körperverletzung verfahren werden. (5. Mose 17.8-9) 6 In ihrer Gegenwart sollen die Ältesten der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, die Hände waschen, und zwar über dem Kalb, dem am Bach das Genick gebrochen wurde. (Matthäus 27.24) 7 Dabei sollen sie bezeugen: "Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen und unsere Augen haben es nicht gesehen. - 8 Jahwe, vergib deinem Volk Israel, das du erlöst hast, und lass nicht unschuldig vergossenes Blut in deinem Volk Israel bleiben." Dann ist die Blutschuld für sie gesühnt. 9 So kannst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen und tun, was vor Jahwe richtig ist. (4. Mose 35.33) 10 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und Jahwe, dein Gott, sie in deine Hand gibt, kann es sein, dass du Gefangene machst. 11 Wenn du unter ihnen eine schöne Frau siehst, die dir gefällt, und du willst sie heiraten, 12 dann darfst du sie mit nach Hause nehmen. Sie soll sich den Kopf scheren und ihre Nägel beschneiden. 13 Sie soll die Kleider ablegen, die sie als Gefangene trug, und einen Monat lang um ihren Vater und ihre Mutter weinen. Dann kannst du zu ihr kommen, mit ihr schlafen und sie deine Frau sein lassen. 14 Sollte sie dir nicht mehr gefallen, musst du sie freigeben. Du darfst sie nicht als Sklavin verkaufen oder selbst als Sklavin behalten, weil du ihr Gewalt angetan hast. 15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht liebt, und beide ihm Söhne gebären, und wenn der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau ist, (1. Mose 29.30) 16 dann darf er bei der Verteilung des Erbes den Sohn der geliebten Frau nicht als Erstgeborenen behandeln zum Nachteil des Sohnes der ungeliebten, der doch der Erstgeborene ist. 17 Er muss den wirklichen Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, anerkennen und ihm den doppelten Anteil am Erbe geben. Denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gebührt das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf seinen Vater und seine Mutter nicht mehr hört und selbst dann nicht gehorcht, wenn sie ihn züchtigen, 19 dann sollen seine Eltern ihn zu den Ältesten der Stadt, ans Tor ihres Ortes, bringen 20 und zu ihnen sagen: "Unser Sohn hier ist störrisch und widerspenstig, er hört nicht auf uns, er ist ein Verschwender und Säufer." 21 Dann sollen ihn alle Leute der Stadt zu Tode steinigen. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. Ganz Israel soll davon hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12) 22 Wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begeht und hingerichtet wird und du ihn an einen Pfahl hängst, 23 dann darf seine Leiche nicht über Nacht am Pfahl bleiben. Du musst ihn noch am selben Tag begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht. Du sollst das Land nicht unrein werden lassen, das Jahwe, dein Gott, dir gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)