1Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel versammelte sich zu Silo und schlug daselbst die Stiftshütte auf, und das Land war ihnen unterworfen.(Richter 21.19)(1. Samuel 1.3)(1. Samuel 4.4)2Es waren aber noch sieben Stämme der Kinder Israel, denen sie ihr Erbe nicht ausgeteilt hatten.3Und Josua sprach zu Kindern Israel: Wie lange seid ihr so lässig und gehet nicht hin, das Land einzunehmen, das euch der HERR, eurer Väter Gott, gegeben hat?4Nehmt aus jedem Stamme drei Männer, so will ich sie aussenden; und sie sollen sich aufmachen und das Land durchziehen und es nach Bedürfnis ihrer Erbteile aufzeichnen und alsdann wieder zu mir kommen.5Sie sollen das Land in sieben Teile zerlegen. Juda soll in seinem Gebiet bleiben gegen Mittag, und das Haus Joseph soll in seinem Gebiete bleiben gegen Mitternacht.6Ihr aber fertiget eine Aufzeichnung des Landes an in sieben Teilen und bringet sie zu mir hierher, so will ich euch das Los werfen hier vor dem HERRN, unserm Gott.7Denn die Leviten haben keinen Teil unter euch, sondern das Priestertum des HERRN ist ihr Erbteil. So haben Gad und Ruben und der halbe Stamm Manasse ihr Erbteil jenseits des Jordan, gegen Morgen, empfangen, welchen ihnen Mose, der Knecht des HERRN, gegeben hat.(Josua 13.14)8Da machten sich die Männer auf und gingen hin. Und Josua gebot ihnen, als sie hingingen, um das Land aufzuzeichnen, und sprach: Gehet hin und durchwandelt das Land und zeichnet es auf und kommt wieder zu mir, so will ich euch hier, zu Silo, das Los werfen vor dem HERRN!9Also gingen diese Männer hin und durchzogen das Land und zeichneten es auf, nach den Städten, in sieben Teilen, in einer Buchrolle und kamen zu Josua in das Lager gen Silo.10Da warf ihnen Josua das Los zu Silo, vor dem HERRN, und teilte daselbst das Land aus unter die Kinder Israel, einem jeden sein Teil.
Das Erbteil des Stammes Benjamin
11Und das Los fiel für den Stamm der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern und das für sie erloste Gebiet kam zwischen die Kinder Juda und die Kinder Joseph zu liegen.12Und ihre nördliche Grenze begann am Jordan und zieht sich über den Bergrücken nördlich von Jericho und über das Gebirge abendwärts und endigt gegen die Wüste von Beth-Aven(Josua 7.2)13und geht von dort hinüber nach Lus, über den Bergrücken südlich von Lus, das ist Bethel; und kommt hinab gen Atarot-Addar an den Berg, der gegen Mittag liegt, an dem untern Beth-Horon.(1. Mose 12.8)(1. Mose 28.19)14Darnach zieht sie sich weiter und wendet sich um nach der Abendseite, südlich von dem Berge, der mittagwärts vor Beth-Horon liegt, und endigt bei Kirjat-Baal, das ist Kirjat-Jearim, die Stadt der Kinder Juda. Das ist die westliche Seite.(Josua 15.6-9)15Die Südseite aber beginnt am Ende von Kirjat-Jearim; und die Grenze setzt sich fort gegen Abend bis zum Wasserbrunnen Nephtoach16und geht hinab bis an das Ende des Berges, der vor dem Tal des Sohnes Hinnom ist, welches im Tal Rephaim gegen Mitternacht liegt, und zieht sich durch das Tal Hinnom hinab an der Südseite der Jebusiter und kommt hinab zum Brunnen Rogel;17und zieht sich gegen Mitternacht und läuft gen En-Semes und weiter gen Gelilot, das der Anhöhe Adummim gegenüberliegt, und kommt herab zum Stein Bohans, des Sohnes Rubens,18und geht hinüber zu dem Bergrücken gegenüber der nördlichen Ebene und kommt hinab auf die Ebene19und geht an die Seite von Beth-Hogla, das gegen Mitternacht liegt, und die Grenze endigt an der nördlichen Zunge des Salzmeeres, am südlichen Ende des Jordan; das ist die südliche Grenze.20Aber der Jordan begrenzt es auf der Seite gegen Morgen. Das ist das Erbteil der Kinder Benjamin und seine Grenzen, wie sie ihre Geschlechter ringsum einschließen.21Die Städte aber des Stammes der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern sind diese: Jericho,22Beth-Hogla, Emek-Keziz, Beth-Araba,23Zemaraim, Bethel, Avvim, Parah,24Ophra, Kephar-Ammoni, Ophni und Geba. Das sind zwölf Städte und ihre Dörfer.25Gibeon, Rama, Beerot, Mizpe,26Kephira, Moza, Reckem, Jirpeel, Thareala,27Zela, Eleph und Jebusi, das ist Jerusalem, Gibeat und Kirjat.28Das sind vierzehn Städte und ihre Dörfer. Das ist das Erbteil der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern.(Josua 15.63)(Richter 1.21)
1Am Ende jedes siebten Jahres sollst du einen Schuldenerlass gewähren. (2. Mose 23.10-11)2Das soll folgendermaßen geschehen: Jeder Gläubiger soll seinem Schuldner die Rückzahlung erlassen. Er soll seinen Nächsten und Bruder nicht zur Bezahlung anhalten, sobald das Erlassjahr Jahwes ausgerufen ist. 3Einen Ausländer darfst du drängen. Aber was du deinem Bruder geliehen hast, sollst du ihm überlassen. 4Eigentlich sollte es gar keinen Armen bei dir geben, denn Jahwe wird dich reich segnen in dem Land, das er dir zum Erbbesitz gibt. 5Doch nur dann, wenn du wirklich auf Jahwe, deinen Gott, hörst, wenn du das Gesetz hältst, das ich dir heute gebe, und danach lebst, 6wird Jahwe, dein Gott, dich segnen, wie er es versprochen hat. Dann wirst du vielen Völkern leihen, brauchst aber selbst nichts zu borgen, du wirst über viele Völker herrschen, sie aber nicht über dich. (5. Mose 28.12)7Wenn aber in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, in irgendeiner Ortschaft einer deiner Brüder verarmt, dann sollst du dein Herz nicht hart werden lassen und deine Hand nicht vor ihm verschließen, (1. Johannes 3.17)8sondern sie ihm großzügig öffnen und ihm leihen, so viel er braucht. (Lukas 6.34-35)9Hüte dich davor, dass dir der böse Gedanke in den Sinn kommt: "Bald kommt ja das siebte Jahr, das Erlassjahr!", und du dann deinen armen Bruder unfreundlich ansiehst und ihm nichts gibst. Wenn er Jahwe gegen dich anruft, würde es dir zur Sünde werden. 10Gib ihm bereitwillig und sei nicht missmutig, wenn du ihm gibst. Denn dafür wird Jahwe, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem, was du unternimmst. 11Die Armen werden niemals ganz aus deinem Land verschwinden. Darum befehle ich dir: Unterstütze deinen armen und bedürftigen Bruder in deinem Land!(Jesaja 58.7)(Matthäus 26.11)(Jakobus 1.2)(Jakobus 2.15)12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, dann soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als frei entlassen. (2. Mose 21.2)13Und wenn du ihn freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen. 14Von deinem Kleinvieh, deinem Korn und Wein sollst du ihm mitgeben, was er tragen kann. Du sollst ihm von dem geben, womit Jahwe, dein Gott, dich gesegnet hat. 15Denk daran, dass auch du Sklave in Ägypten warst und dass Jahwe, dein Gott, dich befreit hat. Darum gebe ich dir heute dieses Gebot. (5. Mose 5.15)16Wenn dein Sklave aber sagt, dass er nicht von dir weggehen will, weil er dich und deine Familie liebt, weil es ihm gut bei dir geht, 17dann sollst du eine Ahle durch sein Ohr in die Tür stechen. Dann wird er für immer dein Sklave sein. Auch deine Sklavin sollst du so behandeln. 18Es soll dir nicht schwerfallen, wenn du ihn freilassen musst. Denn er hat dir sechs Jahre lang doppelt so viel wie ein Tagelöhner eingebracht. Und Jahwe, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.19 Jede männliche Erstgeburt von deinen Rindern, Schafen und Ziegen sollst du Jahwe, deinem Gott, weihen. Mit dem Erstgeborenen deines Rindes sollst du nicht arbeiten und das Erstgeborene von Schaf oder Ziege nicht scheren. (2. Mose 13.2)20Vor Jahwe, deinem Gott, sollst du sie verzehren, du und deine Familie, und zwar jedes Jahr an dem Ort, den Jahwe auswählen wird. (5. Mose 14.23)21Wenn das Tier jedoch ein Gebrechen hat, dass es lahm oder blind ist oder sonst einen Makel aufweist, darfst du es Jahwe, deinem Gott, nicht opfern. (3. Mose 22.20)22Du kannst es wie eine Gazelle oder einen Hirsch an deinem Ort verzehren, ob du rein oder unrein bist. (5. Mose 12.15)(5. Mose 12.22)23Nur sein Blut darfst du nicht essen. Du musst es wie Wasser auf die Erde fließen lassen.(3. Mose 3.17)(5. Mose 12.16)(5. Mose 12.23-24)