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Josua - Kapitel 17

Das Erbteil des halben Stammes Manasse

1 Auch dem Stamme Manasse fiel das Los (denn er ist der Erstgeborene Josephs), nämlich Machir, dem Erstgebornen Manasses, dem Vater Gileads; demselben ward Gilead und Basan zuteil, weil er ein Kriegsmann war. (4. Mose 26.29) (Josua 13.31) 2 Aber den übrigen Kindern Manasse nach ihren Geschlechtern fiel das Los auch, nämlich den Kindern Abiesers, den Kindern Heleks, den Kindern Asriels, den Kindern Sichems, den Kindern Hephers und den Kindern Semidas. Das sind die männlichen Nachkommen Manasses, des Sohnes Josephs, nach ihren Geschlechtern. 3 Aber Zelophchad, der Sohn Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, hatte keine Söhne, sondern nur Töchter, und ihre Namen sind diese: Machla, Noah, Hogla, Milka und Tirza. (4. Mose 26.33) (4. Mose 27.1) 4 Diese traten vor den Priester Eleasar und vor Josua, den Sohn Nuns, und vor die Obersten und sprachen: Der HERR hat Mose geboten, daß er uns unter unsern Brüdern ein Erbteil geben solle. Und man gab ihnen ein Erbteil unter den Brüdern ihres Vaters, nach dem Befehle des HERRN. 5 Und so fielen auf Manasse zehn Teile, außer dem Lande Gilead und Basan, das jenseits des Jordan liegt. 6 Denn die Töchter Manasses empfingen ein Erbteil unter seinen Söhnen; aber das Land Gilead ward den übrigen Manassitern zuteil. 7 Und Manasses Grenze lief von Asser an gen Mikmetat, das vor Sichem liegt, und geht zur Rechten bis zu den Einwohnern von En-Tappuach. 8 Denn das Land Tappuach ward Manasse zuteil; aber Tappuach, an der Grenze Manasses, ward den Kindern Ephraim zugeteilt. 9 Darnach kommt die Grenze herab gegen Nahal-Kana, südlich vom Bache. (Diese Städte gehören zu Ephraim mitten unter den Städten Manasses). Aber die Grenze von Manasse ist nördlich vom Bach und endigt am Meer. (Josua 16.9) 10 Dem Ephraim wurde das Land gegen Mittag und dem Manasse dasjenige gegen Mitternacht zuteil. Und das Meer ist seine Grenze; an Asser stößt es gegen Mitternacht und an Issaschar gegen Morgen. 11 Es gehörten aber zu Manasse in dem Gebiete von Issaschar und Asser: Beth-Sean und seine Dörfer, Jibleam und seine Dörfer, die Einwohner zu Dor und seine Dörfer, die Einwohner zu En-Dor und seine Dörfer, die Einwohner zu Taanach und seine Dörfer, die Einwohner zu Megiddo und seine Dörfer, die drei Anhöhen. (Richter 1.27) (1. Samuel 28.7) 12 Aber die Kinder Manasse konnten diese Städte nicht einnehmen, sondern es gelang den Kanaanitern, in demselben Lande zu bleiben. (Josua 15.63) 13 Als aber die Kinder Israel mächtig wurden, machten sie die Kanaaniter fronpflichtig; aber vertrieben haben sie dieselben nicht. (Josua 16.10) 14 Es redeten aber die Kinder Joseph mit Josua und sprachen: Warum hast du mir nur ein Los und einen Anteil zum Erbbesitz gegeben, da ich doch ein großes Volk bin, wie mich denn der HERR bisher gesegnet hat? 15 Da sprach Josua zu ihnen: Wenn du doch ein großes Volk bist, so ziehe hinauf in den Wald und rode dir daselbst aus, in dem Lande der Pheresiter und Rephaiter, weil dir das Gebirge Ephraim zu eng ist! 16 Da sprachen die Kinder Joseph: Das Gebirge wird nicht hinreichen für uns; es sind aber eiserne Wagen bei allen Kanaanitern, die in der Ebene wohnen, zu Beth-Sean und in seinen Dörfern und in der Ebene Jesreel. 17 Da sprach Josua zum Hause Josephs, zu Ephraim und Manasse: Du bist ein großes Volk und hast eine große Kraft, du sollst nicht nur ein Los haben; 18 sondern das Gebiet soll dein sein, wo der Wald ist; den rode dir aus, und es sollen die Ausgänge des Waldes dein sein; denn du sollst die Kanaaniter vertreiben, eben weil sie eiserne Wagen haben und mächtig sind!

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)