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Josua - Kapitel 17

Das Erbteil des halben Stammes Manasse

1 Auch dem Stamme Manasse fiel das Los (denn er ist der Erstgeborene Josephs), nämlich Machir, dem Erstgebornen Manasses, dem Vater Gileads; demselben ward Gilead und Basan zuteil, weil er ein Kriegsmann war. (4. Mose 26.29) (Josua 13.31) 2 Aber den übrigen Kindern Manasse nach ihren Geschlechtern fiel das Los auch, nämlich den Kindern Abiesers, den Kindern Heleks, den Kindern Asriels, den Kindern Sichems, den Kindern Hephers und den Kindern Semidas. Das sind die männlichen Nachkommen Manasses, des Sohnes Josephs, nach ihren Geschlechtern. 3 Aber Zelophchad, der Sohn Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, hatte keine Söhne, sondern nur Töchter, und ihre Namen sind diese: Machla, Noah, Hogla, Milka und Tirza. (4. Mose 26.33) (4. Mose 27.1) 4 Diese traten vor den Priester Eleasar und vor Josua, den Sohn Nuns, und vor die Obersten und sprachen: Der HERR hat Mose geboten, daß er uns unter unsern Brüdern ein Erbteil geben solle. Und man gab ihnen ein Erbteil unter den Brüdern ihres Vaters, nach dem Befehle des HERRN. 5 Und so fielen auf Manasse zehn Teile, außer dem Lande Gilead und Basan, das jenseits des Jordan liegt. 6 Denn die Töchter Manasses empfingen ein Erbteil unter seinen Söhnen; aber das Land Gilead ward den übrigen Manassitern zuteil. 7 Und Manasses Grenze lief von Asser an gen Mikmetat, das vor Sichem liegt, und geht zur Rechten bis zu den Einwohnern von En-Tappuach. 8 Denn das Land Tappuach ward Manasse zuteil; aber Tappuach, an der Grenze Manasses, ward den Kindern Ephraim zugeteilt. 9 Darnach kommt die Grenze herab gegen Nahal-Kana, südlich vom Bache. (Diese Städte gehören zu Ephraim mitten unter den Städten Manasses). Aber die Grenze von Manasse ist nördlich vom Bach und endigt am Meer. (Josua 16.9) 10 Dem Ephraim wurde das Land gegen Mittag und dem Manasse dasjenige gegen Mitternacht zuteil. Und das Meer ist seine Grenze; an Asser stößt es gegen Mitternacht und an Issaschar gegen Morgen. 11 Es gehörten aber zu Manasse in dem Gebiete von Issaschar und Asser: Beth-Sean und seine Dörfer, Jibleam und seine Dörfer, die Einwohner zu Dor und seine Dörfer, die Einwohner zu En-Dor und seine Dörfer, die Einwohner zu Taanach und seine Dörfer, die Einwohner zu Megiddo und seine Dörfer, die drei Anhöhen. (Richter 1.27) (1. Samuel 28.7) 12 Aber die Kinder Manasse konnten diese Städte nicht einnehmen, sondern es gelang den Kanaanitern, in demselben Lande zu bleiben. (Josua 15.63) 13 Als aber die Kinder Israel mächtig wurden, machten sie die Kanaaniter fronpflichtig; aber vertrieben haben sie dieselben nicht. (Josua 16.10) 14 Es redeten aber die Kinder Joseph mit Josua und sprachen: Warum hast du mir nur ein Los und einen Anteil zum Erbbesitz gegeben, da ich doch ein großes Volk bin, wie mich denn der HERR bisher gesegnet hat? 15 Da sprach Josua zu ihnen: Wenn du doch ein großes Volk bist, so ziehe hinauf in den Wald und rode dir daselbst aus, in dem Lande der Pheresiter und Rephaiter, weil dir das Gebirge Ephraim zu eng ist! 16 Da sprachen die Kinder Joseph: Das Gebirge wird nicht hinreichen für uns; es sind aber eiserne Wagen bei allen Kanaanitern, die in der Ebene wohnen, zu Beth-Sean und in seinen Dörfern und in der Ebene Jesreel. 17 Da sprach Josua zum Hause Josephs, zu Ephraim und Manasse: Du bist ein großes Volk und hast eine große Kraft, du sollst nicht nur ein Los haben; 18 sondern das Gebiet soll dein sein, wo der Wald ist; den rode dir aus, und es sollen die Ausgänge des Waldes dein sein; denn du sollst die Kanaaniter vertreiben, eben weil sie eiserne Wagen haben und mächtig sind!

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und ein männliches Kind gebiert, so wird sie unrein sein sieben Tage; wie in den Tagen der Unreinheit ihrer Krankheit wird sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll 33 Tage im Blute der Reinigung bleiben; nichts Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer Unreinheit; und 66 Tage soll sie im Blute der Reinigung daheim bleiben. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für einen Sohn oder für eine Tochter, so soll sie ein einjähriges Lamm bringen zum Brandopfer, und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft zu dem Priester. (3. Mose 5.7) 7 Und er soll es vor Jehova darbringen und Sühnung für sie tun, und sie wird rein sein von dem Flusse ihres Blutes. Das ist das Gesetz der Gebärenden bei einem männlichen oder bei einem weiblichen Kinde. 8 Und wenn ihre Hand das zu einem Schafe Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für sie tun, und sie wird rein sein. (Lukas 2.24)