1Dann fiel das Los für die Kinder Joseph: vom Jordan bei Jericho an, von den Wassern von Jericho ostwärts; die Wüste, die sich von Jericho hinaufzieht auf das Gebirge nach Bethel;2und die Grenze geht von Bethel heraus gen Lus und reicht bis an die Grenze der Architer, bis Atarot,3und zieht sich herab westlich zu der Grenze der Japhletiter, bis an die Grenze des untern Beth-Horon und bis gen Geser, und ihr Ende bildet das Meer.4Das haben die Kinder Josephs, Manasse und Ephraim, zum Erbteil empfangen.5Dies ist aber das Gebiet der Kinder Ephraim nach ihren Geschlechtern: Die östliche Grenze ihres Erbteils reicht von Atarot-Addar bis an das obere Beth-Horon6und läuft hinaus bis zum Meer, indem sie Mikmetat nördlich liegen läßt. Darnach wendet sich die Grenze östlich nach Taanat-Silo und läuft daran vorbei bis östlich von Janoach7und kommt herab von Janoach gen Atarot und Naarat und stößt an Jericho und endet am Jordan.8Von Tappuach geht die Grenze westlich gegen Nahal-Kana und endigt am Meer. Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Ephraim nach ihren Geschlechtern;9dazu die Städte, welche für die Kinder Ephraim abgesondert sind mitten in dem Erbteil der Kinder Manasse, alle diese Städte samt ihren Dörfern.(Josua 17.9)10Sie vertrieben aber die Kanaaniter nicht, die zu Geser wohnten. Also wohnten die Kanaaniter unter Ephraim bis auf diesen Tag und wurden fronpflichtig.(1. Könige 9.16)
1Ein Lied für den Aufstieg zum Tempel. Von David.Wäre Jahwe nicht bei uns gewesen, / so soll Israel sagen, 2wäre Jahwe nicht bei uns gewesen, / als Menschen gegen uns standen, 3dann hätten sie uns wutentbrannt / lebendig verschlungen. 4Dann hätten uns die Fluten fortgeschwemmt, / ein Wildbach uns überströmt, (Psalm 42.8)(Psalm 69.16)5unser Leben wäre fortgerissen / durch das tobende Wasser. 6Gelobt sei Jahwe, / der uns nicht ihren Zähnen / als Beute überließ. 7Wie ein Vogel aus dem Netz des Fängers sind wir entkommen; / das Netz ist zerrissen, und wir sind frei. 8Unsere Hilfe kommt von Jahwe, / der Himmel und Erde gemacht hat. (Psalm 121.2)