1Dann fiel das Los für die Kinder Joseph: vom Jordan bei Jericho an, von den Wassern von Jericho ostwärts; die Wüste, die sich von Jericho hinaufzieht auf das Gebirge nach Bethel;2und die Grenze geht von Bethel heraus gen Lus und reicht bis an die Grenze der Architer, bis Atarot,3und zieht sich herab westlich zu der Grenze der Japhletiter, bis an die Grenze des untern Beth-Horon und bis gen Geser, und ihr Ende bildet das Meer.4Das haben die Kinder Josephs, Manasse und Ephraim, zum Erbteil empfangen.5Dies ist aber das Gebiet der Kinder Ephraim nach ihren Geschlechtern: Die östliche Grenze ihres Erbteils reicht von Atarot-Addar bis an das obere Beth-Horon6und läuft hinaus bis zum Meer, indem sie Mikmetat nördlich liegen läßt. Darnach wendet sich die Grenze östlich nach Taanat-Silo und läuft daran vorbei bis östlich von Janoach7und kommt herab von Janoach gen Atarot und Naarat und stößt an Jericho und endet am Jordan.8Von Tappuach geht die Grenze westlich gegen Nahal-Kana und endigt am Meer. Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Ephraim nach ihren Geschlechtern;9dazu die Städte, welche für die Kinder Ephraim abgesondert sind mitten in dem Erbteil der Kinder Manasse, alle diese Städte samt ihren Dörfern.(Josua 17.9)10Sie vertrieben aber die Kanaaniter nicht, die zu Geser wohnten. Also wohnten die Kanaaniter unter Ephraim bis auf diesen Tag und wurden fronpflichtig.(1. Könige 9.16)
1Jahwe befahl Mose, 2den Israeliten zu sagen: "Wenn ein Mann oder eine Frau das besondere Gelübde eines Nasiräers ablegt, um sich Jahwe zu weihen, (1. Samuel 1.11)3dann soll er sich von Wein und Bier enthalten. Er soll nichts trinken, was aus Wein oder Bier zubereitet wurde, auch keinen Traubensaft. Er darf weder frische noch getrocknete Weintrauben essen. (Lukas 1.15)4Während seiner ganzen Weihezeit darf er nichts zu sich nehmen, was vom Weinstock stammt, nicht einmal Kerne oder Schalen. 5Während der ganzen Zeit seines Gelübdes darf er sich Haar und Bart nicht schneiden. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er sein Haupthaar frei wachsen lassen. (Richter 13.5)6Die ganze Zeit, für die er sich Jahwe geweiht hat, darf er sich keinem Toten nähern. 7Nicht einmal an seinem Vater, seiner Mutter, seinem Bruder oder seiner Schwester darf er sich verunreinigen, wenn sie sterben, denn die Weihe seines Gottes ist über ihm. (3. Mose 21.11)8Während der ganzen Zeit seiner Weihe ist der Nasiräer Jahwe geweiht. 9Wenn nun jemand ganz plötzlich neben ihm stirbt und sein geweihtes Haupt dadurch unrein wird, dann soll er am siebten Tag, an dem er wieder rein wird, seine Haare abschneiden. (4. Mose 19.11)10Am achten Tag soll er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. (3. Mose 5.7)11Der Priester soll die eine als Sünd- und die andere als Brandopfer darbringen und so Sühne für den Betroffenen erwirken, weil er sich wegen des Toten versündigt hat. Dann soll er dessen Haupt an diesem Tag wieder heiligen. 12Der Betreffende muss sich noch einmal für die gleiche Zeit Jahwe weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer bringen, denn die erste Zeit ist verfallen, weil seine Weihe unrein gemacht worden ist. 13So lautet das Nasiräergesetz: Wenn die Zeit seiner Weihe um ist, soll man ihn an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. 14Dort soll er Jahwe seine Gabe übergeben: ein einjähriges männliches Lamm als Brandopfer, ein einjähriges weibliches Lamm als Sündopfer und einen Schafbock als Freudenopfer. Alle Tiere müssen ohne Fehler sein. 15Dazu einen Korb mit ungesäuerten Broten, es sollen Lochbrote von Feinmehl sein, das vor dem Backen mit Öl vermengt wurde, und Fladenbrote, die mit Öl bestrichen wurden, und die dazugehörigen Speis- und Trankopfer. 16Das alles soll der Priester zu Jahwe bringen und sowohl das Sünd- als auch das Brandopfer vollziehen. 17Den Schafbock soll er Jahwe als Freudenopfer darbringen, samt dem Korb mit den ungesäuerten Broten. Dann soll er das Speis- und Trankopfer darbringen. 18Der Nasiräer soll am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung sein geweihtes Haar abschneiden und in das Feuer werfen, das unter dem Freudenopfer brennt. (Apostelgeschichte 18.18)19Der Priester aber soll das gekochte Schulterstück des Schafbocks nehmen, ein ungesäuertes Lochbrot und ein Fladenbrot aus dem Korb und alles auf die Hände des Nasiräers legen, dem das Weihezeichen geschoren wurde. 20Der Priester soll sie dann selbst in die Hand nehmen und vor Jahwe hin und her schwingen. Es ist eine heilige Gabe für den Priester, samt der geweihten Brust und der als Abgabe bestimmten Keule. Danach darf der Nasiräer wieder Wein trinken. (3. Mose 7.29)21Das ist das Gesetz für den Nasiräer, der ein Gelübde ablegt, für seine Opfergabe, die er Jahwe bringt, abgesehen von dem, was er sonst noch aufbringen kann. Seinem Gelübde gemäß soll er handeln. So entspricht es dem Gesetz seiner Weihe."22 Jahwe befahl Mose, 23Aaron und seinen Söhnen zu sagen: "So sollt ihr die Israeliten segnen. Sagt: (3. Mose 9.22-23)24Jahwe segne dich / und behüte dich! (Psalm 121.1)25Möge sein Angesicht über dir leuchten / und er dir gnädig sein! (Psalm 80.4)26Jahwe blicke dich freundlich an / und gebe dir Frieden!(Psalm 69.17-18)27So sollen sie meinen Namen auf die Israeliten legen, und ich werde sie segnen."