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Josua - Kapitel 15

Das Erbteil des Stammes Juda

1 Und das Los des Stammes der Kinder Juda nach ihren Geschlechtern lag an der Grenze von Zin gegen Mittag, am südlichen Ende. (4. Mose 34.3-5) 2 Und ihre südliche Grenze beginnt am Ende des Salzmeeres, bei der Zunge, die mittagwärts reicht, 3 und zieht sich hinaus gegen Mittag zur Höhe von Akrabbim und hinüber gen Zin und wieder von Mittag gen Kadesch-Barnea hinauf und nach Hezron hin und gen Adar hinauf und wendet sich gegen Karka; 4 dann geht sie hinüber nach Azmon und hinaus an den Bach Ägyptens, so daß das Meer das Ende der Grenze bildet. Das sei eure südliche Grenze! 5 Aber die östliche Grenze ist das Salzmeer bis zur Mündung des Jordan. Die Grenze des nördlichen Teils aber beginnt bei der Zunge des Meeres an der Mündung des Jordan 6 und geht hinauf gen Beth-Hogla und zieht sich von Mitternacht gen Beth-Araba und kommt herauf zum Stein Bohan, (Josua 18.17) 7 des Sohnes Rubens, und geht von dem Tal Achor hinauf gen Debir und wendet sich nördlich gegen Gilgal, welches der Anhöhe Adummim gegenüber liegt, das südlich an dem Bache liegt. Darnach geht sie zu dem Wasser En-Semes und kommt hinaus zum Brunnen Rogel, (2. Samuel 17.17) 8 geht darnach hinauf zum Tal des Sohnes Hinnoms, an der Seite der Jebusiter gegen Mittag, das ist Jerusalem; und sie kommt herauf zur Spitze des Berges, der westlich vor dem Tal Hinnom liegt und nördlich an das Ende des Tales Rephaim stößt. (2. Chronik 28.3) 9 Darnach kommt sie von der Spitze desselben Berges zu der Quelle des Wassers Nephtoach und kommt heraus zu den Städten des Gebirges Ephron und neigt sich gen Baala, das ist Kirjat-Jearim. (Josua 15.60) 10 Und die Grenze wendet sich herum von Baala gegen Abend zum Gebirge Seir und geht hinüber nach dem nördlichen Bergrücken Jearim, das ist Kesalon, und kommt herab gen Beth-Semes und geht nach Timna; 11 sodann läuft die Grenze weiter nördlich bis zum Bergrücken von Ekron und zieht sich gen Sikron und geht über den Berg Baala und kommt heraus gen Jabneel; also daß das Meer das Ende dieser Grenze bildet. 12 Die Grenze aber gegen Abend ist das große Meer und sein Gestade. Das ist die Grenze der Kinder Juda, nach ihren Geschlechtern, ringsum. 13 Aber Kaleb, dem Sohn Jephunnes, gab er sein Teil unter den Kindern Juda nach dem Befehl des HERRN an Josua, nämlich die Stadt Arba, des Vaters Enaks, das ist Hebron. (Josua 14.6) (Richter 1.10) 14 Und Kaleb vertrieb von dannen die drei Söhne Enaks, Sesai, Achiman und Talmai, die Enakskinder, 15 und zog von dannen hinauf zu den Einwohnern von Debir. Debir aber hieß vor Zeiten Kirjat-Sepher. 16 Und Kaleb sprach: Wer Kirjat-Sepher schlägt und erobert, dem will ich meine Tochter Achsa zum Eheweib geben! 17 Da gewann sie Otniel, der Sohn Kenas, des Bruders Kalebs; und er gab ihm seine Tochter Achsa zum Eheweib. 18 Und es begab sich, als sie einzog, trieb sie ihn an, von ihrem Vater einen Acker zu fordern. Und sie sprang vom Esel. Da sprach Kaleb zu ihr: 19 Was hast du? Sie sprach: Gib mir einen Segen, denn du hast mir ein dürres Land gegeben; gib mir auch Wasserquellen! Da gab er ihr Wasserquellen, die obern und die untern. 20 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Juda nach ihren Geschlechtern. 21 Und die äußersten Städte des Stammes der Kinder Juda, gegen die Grenze der Edomiter im Süden, waren diese: Kabzeel, 22 Eder, Jagur, Kina, Dimona, Adada, 23 Kedesch, Hazor, Jitnan, Siph, Telem, 24 Bealot, Hazor-Hadatta, Keriot-Hezron, 25 welches Hazor ist, 26 Amam, Sema, Molada, 27 Hazar-Gadda, Hesmon, Beth-Pelet, 28 Hazar-Schual, Beer-Seba, Bisjot-Ja, 29 Baala, Jjim, Ezem, Eltolad, Kesil, 30 Horma, Ziklag, Madmanna, Sansanna, 31 Lebaot, Silhim, Ain und Rimmon. 32 Das sind neunundzwanzig Städte und ihre Dörfer. 33 In den Tälern aber waren Estaol, (Richter 13.25) (Richter 16.31) 34 Zorea, Asna, Sanoach, En-Gannim, 35 Tappuach, Enam, Jarmut, 36 Adullam, Socho, Aseka, Saaraim, Aditaim, Gereda, Gederotaim; 37 das sind vierzehn Städte und ihre Dörfer. 38 Zenan, Hadasa, Migdal-Gad, Dilean, 39 Mizpe, Jokteel, Lachis, Bozkat, Eglon, 40 Kabbon, Lachmas, Kitlis, Gederot, 41 Beth-Dagon, Naama, Makkeda. Das sind sechzehn Städte und ihre Dörfer. 42 Libna, Eter, Asan, Jiphtach, Asna, Nezib, 43 Kegila, Achsib, Maresa. 44 Das sind neun Städte und ihre Dörfer. (Josua 19.29) 45 Ekron, mit seinen Dörfern und Höfen. (1. Samuel 5.10) 46 Von Ekron und bis an das Meer alles, was an Asdod grenzt und ihre Dörfer: 47 Asdod mit seinen Dörfern und Höfen, Gaza mit seinen Höfen und Dörfern, bis an den Bach Ägyptens, und das große Meer ist seine Grenze. (4. Mose 34.6) (Richter 1.18) (1. Samuel 5.1) 48 Auf dem Gebirge aber waren Samir, Jattir, Socho, 49 Danna, Kirjat-Sanna, welches Debir ist, 50 Anab, Estemo, Anim, Gosen, Holon, Gilo. 51 Das sind elf Städte und ihre Dörfer. 52 Arab, Duma, Esean, 53 Janum, Beth-Tappuach, Apheka, Humta, 54 Kirjat-Arba, das ist Hebron, Zior. Das sind neun Städte und ihre Dörfer. 55 Maon, Karmel, Siph, Juta, Jesreel, 56 Jokdeam, Sanoach, Kain, Gibea, Timna. 57 Das sind zehn Städte und ihre Dörfer. 58 Halhul, Beth-Zur, Gedor, Maarat, Beth-Anot und Eltekon. 59 Das sind sechs Städte und ihre Dörfer. 60 Kirjat-Baal, das ist Kirjat-Jearim, und Rabba. Das sind zwei Städte und ihre Dörfer. (Josua 9.17) (Josua 18.14) 61 In der Wüste aber waren Beth-Araba, Middin, 62 Sechacha, Nibsan und die Salzstadt und Engedi. Das sind sechs Städte und ihre Dörfer. 63 Die Kinder Juda aber konnten die Jebusiter, welche zu Jerusalem wohnten, nicht vertreiben. Also wohnten die Jebusiter mit den Kindern Juda zu Jerusalem bis auf diesen Tag. (Josua 18.18) (2. Samuel 5.6)

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."