1Und das Los des Stammes der Kinder Juda nach ihren Geschlechtern lag an der Grenze von Zin gegen Mittag, am südlichen Ende.(4. Mose 34.3-5)2Und ihre südliche Grenze beginnt am Ende des Salzmeeres, bei der Zunge, die mittagwärts reicht,3und zieht sich hinaus gegen Mittag zur Höhe von Akrabbim und hinüber gen Zin und wieder von Mittag gen Kadesch-Barnea hinauf und nach Hezron hin und gen Adar hinauf und wendet sich gegen Karka;4dann geht sie hinüber nach Azmon und hinaus an den Bach Ägyptens, so daß das Meer das Ende der Grenze bildet. Das sei eure südliche Grenze!5Aber die östliche Grenze ist das Salzmeer bis zur Mündung des Jordan. Die Grenze des nördlichen Teils aber beginnt bei der Zunge des Meeres an der Mündung des Jordan6und geht hinauf gen Beth-Hogla und zieht sich von Mitternacht gen Beth-Araba und kommt herauf zum Stein Bohan,(Josua 18.17)7des Sohnes Rubens, und geht von dem Tal Achor hinauf gen Debir und wendet sich nördlich gegen Gilgal, welches der Anhöhe Adummim gegenüber liegt, das südlich an dem Bache liegt. Darnach geht sie zu dem Wasser En-Semes und kommt hinaus zum Brunnen Rogel,(2. Samuel 17.17)8geht darnach hinauf zum Tal des Sohnes Hinnoms, an der Seite der Jebusiter gegen Mittag, das ist Jerusalem; und sie kommt herauf zur Spitze des Berges, der westlich vor dem Tal Hinnom liegt und nördlich an das Ende des Tales Rephaim stößt.(2. Chronik 28.3)9Darnach kommt sie von der Spitze desselben Berges zu der Quelle des Wassers Nephtoach und kommt heraus zu den Städten des Gebirges Ephron und neigt sich gen Baala, das ist Kirjat-Jearim.(Josua 15.60)10Und die Grenze wendet sich herum von Baala gegen Abend zum Gebirge Seir und geht hinüber nach dem nördlichen Bergrücken Jearim, das ist Kesalon, und kommt herab gen Beth-Semes und geht nach Timna;11sodann läuft die Grenze weiter nördlich bis zum Bergrücken von Ekron und zieht sich gen Sikron und geht über den Berg Baala und kommt heraus gen Jabneel; also daß das Meer das Ende dieser Grenze bildet.12Die Grenze aber gegen Abend ist das große Meer und sein Gestade. Das ist die Grenze der Kinder Juda, nach ihren Geschlechtern, ringsum.13Aber Kaleb, dem Sohn Jephunnes, gab er sein Teil unter den Kindern Juda nach dem Befehl des HERRN an Josua, nämlich die Stadt Arba, des Vaters Enaks, das ist Hebron.(Josua 14.6)(Richter 1.10)14Und Kaleb vertrieb von dannen die drei Söhne Enaks, Sesai, Achiman und Talmai, die Enakskinder,15und zog von dannen hinauf zu den Einwohnern von Debir. Debir aber hieß vor Zeiten Kirjat-Sepher.16Und Kaleb sprach: Wer Kirjat-Sepher schlägt und erobert, dem will ich meine Tochter Achsa zum Eheweib geben!17Da gewann sie Otniel, der Sohn Kenas, des Bruders Kalebs; und er gab ihm seine Tochter Achsa zum Eheweib.18Und es begab sich, als sie einzog, trieb sie ihn an, von ihrem Vater einen Acker zu fordern. Und sie sprang vom Esel. Da sprach Kaleb zu ihr:19Was hast du? Sie sprach: Gib mir einen Segen, denn du hast mir ein dürres Land gegeben; gib mir auch Wasserquellen! Da gab er ihr Wasserquellen, die obern und die untern.20Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Juda nach ihren Geschlechtern.21Und die äußersten Städte des Stammes der Kinder Juda, gegen die Grenze der Edomiter im Süden, waren diese: Kabzeel,22Eder, Jagur, Kina, Dimona, Adada,23Kedesch, Hazor, Jitnan, Siph, Telem,24Bealot, Hazor-Hadatta, Keriot-Hezron,25welches Hazor ist,26Amam, Sema, Molada,27Hazar-Gadda, Hesmon, Beth-Pelet,28Hazar-Schual, Beer-Seba, Bisjot-Ja,29Baala, Jjim, Ezem, Eltolad, Kesil,30Horma, Ziklag, Madmanna, Sansanna,31Lebaot, Silhim, Ain und Rimmon.32Das sind neunundzwanzig Städte und ihre Dörfer.33In den Tälern aber waren Estaol,(Richter 13.25)(Richter 16.31)34Zorea, Asna, Sanoach, En-Gannim,35Tappuach, Enam, Jarmut,36Adullam, Socho, Aseka, Saaraim, Aditaim, Gereda, Gederotaim;37das sind vierzehn Städte und ihre Dörfer.38Zenan, Hadasa, Migdal-Gad, Dilean,39Mizpe, Jokteel, Lachis, Bozkat, Eglon,40Kabbon, Lachmas, Kitlis, Gederot,41Beth-Dagon, Naama, Makkeda. Das sind sechzehn Städte und ihre Dörfer.42Libna, Eter, Asan, Jiphtach, Asna, Nezib,43Kegila, Achsib, Maresa.44Das sind neun Städte und ihre Dörfer.(Josua 19.29)45Ekron, mit seinen Dörfern und Höfen.(1. Samuel 5.10)46Von Ekron und bis an das Meer alles, was an Asdod grenzt und ihre Dörfer:47Asdod mit seinen Dörfern und Höfen, Gaza mit seinen Höfen und Dörfern, bis an den Bach Ägyptens, und das große Meer ist seine Grenze.(4. Mose 34.6)(Richter 1.18)(1. Samuel 5.1)48Auf dem Gebirge aber waren Samir, Jattir, Socho,49Danna, Kirjat-Sanna, welches Debir ist,50Anab, Estemo, Anim, Gosen, Holon, Gilo.51Das sind elf Städte und ihre Dörfer.52Arab, Duma, Esean,53Janum, Beth-Tappuach, Apheka, Humta,54Kirjat-Arba, das ist Hebron, Zior. Das sind neun Städte und ihre Dörfer.55Maon, Karmel, Siph, Juta, Jesreel,56Jokdeam, Sanoach, Kain, Gibea, Timna.57Das sind zehn Städte und ihre Dörfer.58Halhul, Beth-Zur, Gedor, Maarat, Beth-Anot und Eltekon.59Das sind sechs Städte und ihre Dörfer.60Kirjat-Baal, das ist Kirjat-Jearim, und Rabba. Das sind zwei Städte und ihre Dörfer.(Josua 9.17)(Josua 18.14)61In der Wüste aber waren Beth-Araba, Middin,62Sechacha, Nibsan und die Salzstadt und Engedi. Das sind sechs Städte und ihre Dörfer.63Die Kinder Juda aber konnten die Jebusiter, welche zu Jerusalem wohnten, nicht vertreiben. Also wohnten die Jebusiter mit den Kindern Juda zu Jerusalem bis auf diesen Tag.(Josua 18.18)(2. Samuel 5.6)
1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2"Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11)(5. Mose 15.1)4Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen."8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27)10Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2)(Lukas 4.19)11Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6)15Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5)(1. Könige 5.5)19Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8)22Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen.23Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13)24Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4)26Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1)33Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz.35Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20)37Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.39Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2)40sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53)(Epheser 6.9)44Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen.47Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43)54Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"