1Und das Los des Stammes der Kinder Juda nach ihren Geschlechtern lag an der Grenze von Zin gegen Mittag, am südlichen Ende.(4. Mose 34.3-5)2Und ihre südliche Grenze beginnt am Ende des Salzmeeres, bei der Zunge, die mittagwärts reicht,3und zieht sich hinaus gegen Mittag zur Höhe von Akrabbim und hinüber gen Zin und wieder von Mittag gen Kadesch-Barnea hinauf und nach Hezron hin und gen Adar hinauf und wendet sich gegen Karka;4dann geht sie hinüber nach Azmon und hinaus an den Bach Ägyptens, so daß das Meer das Ende der Grenze bildet. Das sei eure südliche Grenze!5Aber die östliche Grenze ist das Salzmeer bis zur Mündung des Jordan. Die Grenze des nördlichen Teils aber beginnt bei der Zunge des Meeres an der Mündung des Jordan6und geht hinauf gen Beth-Hogla und zieht sich von Mitternacht gen Beth-Araba und kommt herauf zum Stein Bohan,(Josua 18.17)7des Sohnes Rubens, und geht von dem Tal Achor hinauf gen Debir und wendet sich nördlich gegen Gilgal, welches der Anhöhe Adummim gegenüber liegt, das südlich an dem Bache liegt. Darnach geht sie zu dem Wasser En-Semes und kommt hinaus zum Brunnen Rogel,(2. Samuel 17.17)8geht darnach hinauf zum Tal des Sohnes Hinnoms, an der Seite der Jebusiter gegen Mittag, das ist Jerusalem; und sie kommt herauf zur Spitze des Berges, der westlich vor dem Tal Hinnom liegt und nördlich an das Ende des Tales Rephaim stößt.(2. Chronik 28.3)9Darnach kommt sie von der Spitze desselben Berges zu der Quelle des Wassers Nephtoach und kommt heraus zu den Städten des Gebirges Ephron und neigt sich gen Baala, das ist Kirjat-Jearim.(Josua 15.60)10Und die Grenze wendet sich herum von Baala gegen Abend zum Gebirge Seir und geht hinüber nach dem nördlichen Bergrücken Jearim, das ist Kesalon, und kommt herab gen Beth-Semes und geht nach Timna;11sodann läuft die Grenze weiter nördlich bis zum Bergrücken von Ekron und zieht sich gen Sikron und geht über den Berg Baala und kommt heraus gen Jabneel; also daß das Meer das Ende dieser Grenze bildet.12Die Grenze aber gegen Abend ist das große Meer und sein Gestade. Das ist die Grenze der Kinder Juda, nach ihren Geschlechtern, ringsum.13Aber Kaleb, dem Sohn Jephunnes, gab er sein Teil unter den Kindern Juda nach dem Befehl des HERRN an Josua, nämlich die Stadt Arba, des Vaters Enaks, das ist Hebron.(Josua 14.6)(Richter 1.10)14Und Kaleb vertrieb von dannen die drei Söhne Enaks, Sesai, Achiman und Talmai, die Enakskinder,15und zog von dannen hinauf zu den Einwohnern von Debir. Debir aber hieß vor Zeiten Kirjat-Sepher.16Und Kaleb sprach: Wer Kirjat-Sepher schlägt und erobert, dem will ich meine Tochter Achsa zum Eheweib geben!17Da gewann sie Otniel, der Sohn Kenas, des Bruders Kalebs; und er gab ihm seine Tochter Achsa zum Eheweib.18Und es begab sich, als sie einzog, trieb sie ihn an, von ihrem Vater einen Acker zu fordern. Und sie sprang vom Esel. Da sprach Kaleb zu ihr:19Was hast du? Sie sprach: Gib mir einen Segen, denn du hast mir ein dürres Land gegeben; gib mir auch Wasserquellen! Da gab er ihr Wasserquellen, die obern und die untern.20Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Juda nach ihren Geschlechtern.21Und die äußersten Städte des Stammes der Kinder Juda, gegen die Grenze der Edomiter im Süden, waren diese: Kabzeel,22Eder, Jagur, Kina, Dimona, Adada,23Kedesch, Hazor, Jitnan, Siph, Telem,24Bealot, Hazor-Hadatta, Keriot-Hezron,25welches Hazor ist,26Amam, Sema, Molada,27Hazar-Gadda, Hesmon, Beth-Pelet,28Hazar-Schual, Beer-Seba, Bisjot-Ja,29Baala, Jjim, Ezem, Eltolad, Kesil,30Horma, Ziklag, Madmanna, Sansanna,31Lebaot, Silhim, Ain und Rimmon.32Das sind neunundzwanzig Städte und ihre Dörfer.33In den Tälern aber waren Estaol,(Richter 13.25)(Richter 16.31)34Zorea, Asna, Sanoach, En-Gannim,35Tappuach, Enam, Jarmut,36Adullam, Socho, Aseka, Saaraim, Aditaim, Gereda, Gederotaim;37das sind vierzehn Städte und ihre Dörfer.38Zenan, Hadasa, Migdal-Gad, Dilean,39Mizpe, Jokteel, Lachis, Bozkat, Eglon,40Kabbon, Lachmas, Kitlis, Gederot,41Beth-Dagon, Naama, Makkeda. Das sind sechzehn Städte und ihre Dörfer.42Libna, Eter, Asan, Jiphtach, Asna, Nezib,43Kegila, Achsib, Maresa.44Das sind neun Städte und ihre Dörfer.(Josua 19.29)45Ekron, mit seinen Dörfern und Höfen.(1. Samuel 5.10)46Von Ekron und bis an das Meer alles, was an Asdod grenzt und ihre Dörfer:47Asdod mit seinen Dörfern und Höfen, Gaza mit seinen Höfen und Dörfern, bis an den Bach Ägyptens, und das große Meer ist seine Grenze.(4. Mose 34.6)(Richter 1.18)(1. Samuel 5.1)48Auf dem Gebirge aber waren Samir, Jattir, Socho,49Danna, Kirjat-Sanna, welches Debir ist,50Anab, Estemo, Anim, Gosen, Holon, Gilo.51Das sind elf Städte und ihre Dörfer.52Arab, Duma, Esean,53Janum, Beth-Tappuach, Apheka, Humta,54Kirjat-Arba, das ist Hebron, Zior. Das sind neun Städte und ihre Dörfer.55Maon, Karmel, Siph, Juta, Jesreel,56Jokdeam, Sanoach, Kain, Gibea, Timna.57Das sind zehn Städte und ihre Dörfer.58Halhul, Beth-Zur, Gedor, Maarat, Beth-Anot und Eltekon.59Das sind sechs Städte und ihre Dörfer.60Kirjat-Baal, das ist Kirjat-Jearim, und Rabba. Das sind zwei Städte und ihre Dörfer.(Josua 9.17)(Josua 18.14)61In der Wüste aber waren Beth-Araba, Middin,62Sechacha, Nibsan und die Salzstadt und Engedi. Das sind sechs Städte und ihre Dörfer.63Die Kinder Juda aber konnten die Jebusiter, welche zu Jerusalem wohnten, nicht vertreiben. Also wohnten die Jebusiter mit den Kindern Juda zu Jerusalem bis auf diesen Tag.(Josua 18.18)(2. Samuel 5.6)
1Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -2Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld;3wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.4Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.5So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.6Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.7So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;8wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -9Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -10So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,11so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.12Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.(1. Mose 31.39)13Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.14Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;15wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.(5. Mose 22.28-29)16Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.
20Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden.(2. Mose 23.9)(3. Mose 19.33-34)(5. Mose 10.18-19)(5. Mose 24.17-18)(5. Mose 27.19)21Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.(Jesaja 1.17)22Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.23Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;24und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -(3. Mose 25.36)(5. Mose 23.20)(5. Mose 24.10)25Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -(5. Mose 24.12-13)26Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
Pflichten gegen Gott
27denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -(2. Mose 21.6)(Prediger 10.20)(Apostelgeschichte 23.5)28Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.(2. Mose 13.2)(2. Mose 13.13)(5. Mose 18.4)29Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.(3. Mose 22.27)30Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -(3. Mose 7.24)(3. Mose 11.40)(3. Mose 17.15)(3. Mose 22.8)(5. Mose 14.21)(Hesekiel 44.31)31Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.