Josua - Kapitel 14
Die Verteilung des Landes westlich des Jordan
1 Das ist es aber, was die Kinder Israel im Lande Kanaan geerbt haben, was Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns, und die obersten Väter der Stämme der Kinder Israel unter sie ausgeteilt haben, 1 2 als sie es durch das Los unter sie teilten, wie der HERR durch Mose geboten hatte, es den neunundeinhalb Stämmen zu geben. 2 3 Denn den zwei Stämmen und dem halben Stamm hatte Mose ihr Erbteil jenseits des Jordan gegeben; den Leviten aber hatte er kein Erbteil unter ihnen gegeben. 3 4 Denn die Kinder Joseph bildeten zwei Stämme, Manasse und Ephraim. Darum gaben sie den Leviten keinen Teil am Landbesitz, sondern nur Städte, um darin zu wohnen, und ihre Weideplätze für ihr Vieh und ihre Güter. 4 5 Wie der HERR dem Mose geboten hatte, also taten die Kinder Israel und teilten das Land.Hebron wird Kaleb als Erbteil zugesprochen
6 Da traten die Kinder Juda zu Josua in Gilgal, und Kaleb, der Sohn Jephunnes, der Kenisiter, sprach zu ihm: Du weißt, was der HERR zu Mose, dem Mann Gottes, meinet und deinetwegen zu Kadesch-Barnea gesagt hat. 5, 6 7 Ich war vierzig Jahre alt, als mich Mose, der Knecht des HERRN, von Kadesch-Barnea aussandte, das Land auszukundschaften, und ich brachte ihm Bericht, so wie es mir ums Herz war. 7, 8 8 Aber meine Brüder, die mit mir hinaufgezogen waren, machten dem Volk das Herz verzagt; ich aber folgte dem HERRN, meinem Gott, gänzlich nach. 9 Da schwur mir Mose an demselben Tag und sprach: Das Land, darauf du mit deinem Fuß getreten bist, soll dein und deiner Kinder Erbteil sein ewiglich, weil du dem HERRN, meinem Gott, gänzlich nachgefolgt bist! 10 Und nun siehe, der HERR hat mich leben lassen, wie er geredet hat. Und es sind nunmehr fünfundvierzig Jahre, seit der HERR solches zu Mose sagte, als Israel in der Wüste wandelte. Und nun siehe, ich bin heute fünfundachtzig Jahre alt 11 und bin noch heute so stark, wie ich war an dem Tage, als mich Mose aussandte; wie meine Kraft damals war, also ist sie auch jetzt, zu streiten und aus und einzuziehen. 9 12 Und nun, so gib mir dieses Gebirge, davon der HERR geredet hat an jenem Tage; denn du hörtest an demselben Tage, daß die Enakiter darauf wohnen und daß es große und feste Städte hat; vielleicht wird der HERR mit mir sein, daß ich sie vertreibe, wie der HERR geredet hat! 10 13 Da segnete ihn Josua und gab also Kaleb, dem Sohn Jephunnes, Hebron zum Erbteil. 11, 12 14 Daher ward Hebron das Erbteil Kalebs, des Sohnes Jephunnes, des Kenisiters, bis auf diesen Tag, weil er dem HERRN, dem Gott Israels, gänzlich nachgefolgt war. 15 Aber Hebron hieß vor Zeiten Kirjat-Arba. Der war der größte Mann unter den Enakitern. Und das Land ruhte aus vom Kriege. 132. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 14, 15, 163 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 17, 18, 19 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 20
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 21, 22, 2313 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 24, 25 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 26, 27 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 28, 29
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 30, 31, 32
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 33, 34, 35
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 36 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 37
Querverweise
1 4. Mose 34.17: Das sind die Namen der Männer, die das Land unter euch zum Erbe austeilen sollen: Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns.
2 4. Mose 26.55: Doch soll das Land durch das Los verteilt werden. Nach dem Namen der Stämme ihrer Väter sollen sie ihr Erbteil empfangen;
3 Josua 13.14: Nur dem Stamme Levi gab er kein Erbteil; denn die Feueropfer des HERRN, des Gottes Israels, sind ihr Erbteil, wie er ihnen versprochen hat.
4 Josua 21.1: Da traten die obersten Väter unter den Leviten zu Eleasar, dem Priester, und zu Josua, dem Sohne Nuns, und zu den Familienhäuptern der Stämme der Kinder Israel
5 4. Mose 14.24: Aber meinen Knecht Kaleb, in dem ein anderer Geist ist, und der mir völligen Gehorsam geleistet hat, den will ich in das Land bringen, in das er gegangen ist, und sein Same soll es erblich besitzen.
6 5. Mose 1.36: Nur Kaleb, der Sohn Jephunnes, soll es sehen; und ich will ihm und seinen Kindern das Land geben, das er betreten hat, weil er dem HERRN völlig nachgefolgt ist.
7 4. Mose 13.6: Kaleb, der Sohn Jephunnes, vom Stamme Juda.
8 4. Mose 13.30: Kaleb aber beschwichtigte das Volk gegen Mose und sprach: Lasset uns hinaufziehen und das Land einnehmen, denn wir können es überwältigen!
9 5. Mose 34.7: Und Mose war hundertundzwanzig Jahre alt, da er starb: seine Augen waren nicht schwach geworden, und seine Kraft war nicht gewichen.
10 Josua 11.21: Und Josua kam zu jener Zeit und rottete die Enakiter aus von dem Gebirge, von Hebron, von Debir, von Anab, von dem ganzen Gebirge Juda und dem ganzen Gebirge Israel, und er vollstreckte an ihnen samt ihren Städten den Bann.
11 Josua 15.13: Aber Kaleb, dem Sohn Jephunnes, gab er sein Teil unter den Kindern Juda nach dem Befehl des HERRN an Josua, nämlich die Stadt Arba, des Vaters Enaks, das ist Hebron.
12 Josua 21.11-12: So gaben sie ihnen nun die Stadt Arbas, des Vaters Enaks, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda und ihre Weideplätze um sie her.
13 Josua 11.23: Also nahm Josua das ganze Land ein, genau so, wie der HERR zu Mose geredet hatte, und gab es Israel zum Erbe, einem jeden Stamm seinen Teil; und das Land ruhte aus vom Kriege.
14 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;
15 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen.
16 Jeremia 34.14: Nach Verlauf von sieben Jahren soll jedermann seinen hebräischen Bruder, der sich dir verkauft hat, freilassen; sechs Jahre soll er dir dienen, dann sollst du ihn frei von dir ausgehen lassen! Aber eure Väter gehorchten nicht und neigten ihre Ohren nicht zu mir.
17 2. Mose 22.7-8: Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.
18 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.
19 5. Mose 1.17: keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern ihr sollt den Kleinen hören wie den Großen und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes. Wird euch aber eine Sache zu schwer sein, so lasset sie an mich gelangen, daß ich sie höre!
20 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.
21 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht.
22 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten!
23 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: «Du sollst nicht töten»; wer aber tötet, der wird dem Gericht verfallen sein.
24 4. Mose 35.6: Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,
25 5. Mose 19.4: Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.
26 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo gesagt: Joab ist zum Zelte des HERRN geflohen und siehe, er steht am Altar! Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Geh, erschlage ihn!
27 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er gesagt hat; erschlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Grund vergossen hat, von mir und meines Vaters Hause wendest
28 5. Mose 24.7: Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.
29 1. Timotheus 1.10: Unzüchtigen, Knabenschändern, Menschenräubern, Lügnern, Meineidigen und was sonst der gesunden Lehre zuwider ist,
30 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater und seine Mutter verachtet! Und alles Volk soll sagen: Amen!
31 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in der dichtesten Finsternis.
32 Matthäus 15.4: Denn Gott hat geboten: «Ehre deinen Vater und deine Mutter!» Und: «Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.»
33 3. Mose 24.19-20: Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat:
34 5. Mose 19.21: Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
35 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: «Auge um Auge und Zahn um Zahn!»
36 1. Mose 9.5: Für euer Blut aber, für eure Seelen, will ich Rechenschaft fordern, von der Hand aller Tiere will ich sie fordern und von des Menschen Hand, von seines Bruders Hand will ich des Menschen Seele fordern.
37 Lukas 19.8: Zachäus aber trat hin und sprach zum Herrn: Siehe, Herr, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und wenn ich jemand betrogen habe, so gebe ich es vierfältig zurück.