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Josua - Kapitel 14

Die Verteilung des Landes westlich des Jordan

1 Das ist es aber, was die Kinder Israel im Lande Kanaan geerbt haben, was Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns, und die obersten Väter der Stämme der Kinder Israel unter sie ausgeteilt haben, (4. Mose 34.17) 2 als sie es durch das Los unter sie teilten, wie der HERR durch Mose geboten hatte, es den neunundeinhalb Stämmen zu geben. (4. Mose 26.55) 3 Denn den zwei Stämmen und dem halben Stamm hatte Mose ihr Erbteil jenseits des Jordan gegeben; den Leviten aber hatte er kein Erbteil unter ihnen gegeben. (Josua 13.14) 4 Denn die Kinder Joseph bildeten zwei Stämme, Manasse und Ephraim. Darum gaben sie den Leviten keinen Teil am Landbesitz, sondern nur Städte, um darin zu wohnen, und ihre Weideplätze für ihr Vieh und ihre Güter. (Josua 21.1) 5 Wie der HERR dem Mose geboten hatte, also taten die Kinder Israel und teilten das Land.

Hebron wird Kaleb als Erbteil zugesprochen

6 Da traten die Kinder Juda zu Josua in Gilgal, und Kaleb, der Sohn Jephunnes, der Kenisiter, sprach zu ihm: Du weißt, was der HERR zu Mose, dem Mann Gottes, meinet und deinetwegen zu Kadesch-Barnea gesagt hat. (4. Mose 14.24) (5. Mose 1.36) 7 Ich war vierzig Jahre alt, als mich Mose, der Knecht des HERRN, von Kadesch-Barnea aussandte, das Land auszukundschaften, und ich brachte ihm Bericht, so wie es mir ums Herz war. (4. Mose 13.6) (4. Mose 13.30) 8 Aber meine Brüder, die mit mir hinaufgezogen waren, machten dem Volk das Herz verzagt; ich aber folgte dem HERRN, meinem Gott, gänzlich nach. 9 Da schwur mir Mose an demselben Tag und sprach: Das Land, darauf du mit deinem Fuß getreten bist, soll dein und deiner Kinder Erbteil sein ewiglich, weil du dem HERRN, meinem Gott, gänzlich nachgefolgt bist! 10 Und nun siehe, der HERR hat mich leben lassen, wie er geredet hat. Und es sind nunmehr fünfundvierzig Jahre, seit der HERR solches zu Mose sagte, als Israel in der Wüste wandelte. Und nun siehe, ich bin heute fünfundachtzig Jahre alt 11 und bin noch heute so stark, wie ich war an dem Tage, als mich Mose aussandte; wie meine Kraft damals war, also ist sie auch jetzt, zu streiten und aus und einzuziehen. (5. Mose 34.7) 12 Und nun, so gib mir dieses Gebirge, davon der HERR geredet hat an jenem Tage; denn du hörtest an demselben Tage, daß die Enakiter darauf wohnen und daß es große und feste Städte hat; vielleicht wird der HERR mit mir sein, daß ich sie vertreibe, wie der HERR geredet hat! (Josua 11.21) 13 Da segnete ihn Josua und gab also Kaleb, dem Sohn Jephunnes, Hebron zum Erbteil. (Josua 15.13) (Josua 21.11-12) 14 Daher ward Hebron das Erbteil Kalebs, des Sohnes Jephunnes, des Kenisiters, bis auf diesen Tag, weil er dem HERRN, dem Gott Israels, gänzlich nachgefolgt war. 15 Aber Hebron hieß vor Zeiten Kirjat-Arba. Der war der größte Mann unter den Enakitern. Und das Land ruhte aus vom Kriege. (Josua 11.23)

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4. Mose - Kapitel 19

Verordnungen für das Opfer der roten Kuh und das Reinigungswasser

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Dies ist die Satzung des Gesetzes, das Jehova geboten hat, indem er sprach: Rede zu den Kindern Israel, daß sie dir eine rote junge Kuh bringen, ohne Fehl, an der kein Gebrechen, auf welche kein Joch gekommen ist; (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 und ihr sollt sie Eleasar, dem Priester, geben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie vor ihm schlachten. 4 Und Eleasar, der Priester, nehme von ihrem Blute mit seinem Finger und sprenge von ihrem Blute siebenmal gegen die Vorderseite des Zeltes der Zusammenkunft hin. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 Und man soll die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mist soll man verbrennen. 6 Und der Priester soll Cedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen. (3. Mose 14.6) 7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager gehen; und der Priester wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, und sie soll für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werden zum Wasser der Reinigung; es ist eine Entsündigung. 10 Und der die Asche der jungen Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis an den Abend. Und es soll den Kindern Israel und dem Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, zur ewigen Satzung sein. 11 Wer einen Toten anrührt, irgend eine Leiche eines Menschen, der wird sieben Tage unrein sein. 12 Selbiger soll sich am dritten Tage damit entsündigen, und am siebten Tage wird er rein sein; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tage, so wird er am siebten Tage nicht rein sein. 13 Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgend eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jehovas verunreinigt; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm. (3. Mose 15.31) 14 Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Jeder, der ins Zelt geht, und jeder, der im Zelte ist, wird sieben Tage unrein sein. 15 Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein. - 16 Und jeder, der auf freiem Felde einen mit dem Schwerte Erschlagenen oder einen Gestorbenen oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab anrührt, wird sieben Tage unrein sein. 17 Und man soll für den Unreinen von dem Staube des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges Wasser darauf tun in ein Gefäß; 18 und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ihn in das Wasser tauchen, und soll auf das Zelt sprengen und auf alle Geräte und auf die Personen, die daselbst sind, und auf den, der das Gebein oder den Erschlagenen oder den Gestorbenen oder das Grab angerührt hat. 19 Und zwar soll der Reine auf den Unreinen sprengen am dritten Tage und am siebten Tage, und ihn am siebten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein. - 20 Und wenn jemand unrein wird, und sich nicht entsündigt, selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum Jehovas verunreinigt: das Wasser der Reinigung ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein. 21 Und es soll ihnen zur ewigen Satzung sein. Und wer das Wasser der Reinigung sprengt, soll seine Kleider waschen; und wer das Wasser der Reinigung anrührt, wird unrein sein bis an den Abend. 22 Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein sein; und wer ihn anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.