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Josua - Kapitel 13

Gott ordnet die Verteilung an

1 Als nun Josua alt und wohlbetagt war, sprach der HERR zu ihm: Du bist alt und wohlbetagt geworden, aber es bleibt noch sehr viel Land einzunehmen. 2 Dies aber ist das Land, das noch einzunehmen bleibt: nämlich das ganze Gebiet der Philister und das ganze Gessuri: 3 vom Sihor an, der östlich von Ägypten fließt, bis an das Gebiet von Ekron, nach Norden zu, was zu den Kanaanitern gerechnet wird, die fünf Fürsten der Philister, nämlich der Gaziter, der Asdoditer, der Askaloniter, der Gatiter, der Ekroniter; auch die Avviter gegen Mittag. 4 Das ganze Land der Kanaaniter, und Maara der Zidonier, bis gen Aphek, bis an die Grenze der Amoriter; 5 dazu das Land der Gibliter und der ganze Libanon, gegen Aufgang der Sonne, von Baal-Gad an, unten am Berge Hermon, bis man gen Hamat kommt: 6 alle, die auf dem Gebirge wohnen, vom Libanon an bis an die warmen Quellen, und alle Zidonier. Ich will sie vor den Kindern Israel vertreiben; verlose sie nur zum Erbteil unter Israel, wie ich dir geboten habe. (Josua 11.8) 7 So teile nun dieses Land zum Erbe aus unter die neun Stämme und den halben Stamm Manasse!

Das Erbe der zweieinhalb Stämme im Ostjordanland

8 Denn die Rubeniter und Gaditer und der andere halbe Stamm Manasse haben ihr Erbteil empfangen, welches ihnen Mose jenseits des Jordan gegen Aufgang gab; wie ihnen Mose, der Knecht des HERRN, gegeben: (Josua 13.15) 9 von Aroer an, das am Ufer des Baches Arnon liegt, und der Stadt, die in der Mitte des Tales ist, und die ganze Ebene Medeba 10 bis gen Dibon und alle Städte Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon regierte, bis an die Landmarke der Kinder Ammon; 11 dazu Gilead, das Gebiet der Gessuriter und Maachatiter und der ganze Berg Hermon und ganz Basan bis gen Salcha; 12 das ganze Reich Ogs in Basan, der zu Astarot und Edrei regierte, welcher noch von den Rephaitern, die Mose schlug und vertrieb, übriggeblieben war. 13 Die Kinder Israel aber vertrieben die Gessuriter und Maachatiter nicht, sondern Gessur und Maachat wohnten unter den Kindern Israel bis auf diesen Tag. 14 Nur dem Stamme Levi gab er kein Erbteil; denn die Feueropfer des HERRN, des Gottes Israels, sind ihr Erbteil, wie er ihnen versprochen hat. (Josua 13.33) 15 Mose gab dem Stamm der Kinder Ruben nach ihren Geschlechtern, (4. Mose 32.1) 16 so daß zu ihrem Gebiet gehörte: Aroer, das am Ufer des Baches Arnon liegt, samt der Stadt mitten im Tale und der ganzen Ebene bei Medeba; 17 Hesbon und alle seine Städte, die in der Ebene liegen: Dibon, Bamot-Baal und Beth-Baal-Meon, 18 Jahza, Kedemot und Mephaat, 19 Kirjataim, Sibma, Zeret-Sahar, auf dem Berge des Tales, 20 Beth-Peor, die Abhänge des Pisga und Beth-Jesimot; 21 und alle Städte auf der Ebene und das ganze Reich Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon regierte, welchen Mose schlug, samt den Fürsten Midians: Evi, Rekem, Zur, Chur und Reba, den Gewaltigen des Königs Sihon, die im Lande wohnten. 22 Auch Bileam, den Sohn Beors, den Wahrsager, töteten die Kinder Israel mit dem Schwert zu den übrigen Erschlagenen hinzu. (4. Mose 22.5) (4. Mose 31.8) 23 Und die Grenze der Kinder Ruben bildete der Jordan und sein Gestade. Das ist das Erbteil der Kinder Ruben nach ihren Geschlechtern; die Städte und ihre Dörfer. 24 Dem Stamm der Kinder Gad nach ihren Geschlechtern gab Mose, 25 so daß zu ihrem Gebiet gehörte: Jaeser und alle Städte in Gilead und das halbe Land der Kinder Ammon bis gen Aroer, welches vor Rabba liegt. 26 Und es reichte von Hesbon bis gen Ramat-Mizpe und Betonim, und von Mahanaim bis an das Gebiet von Debir; 27 im Tal aber: Beth-Haram, Beth-Nimra, Sukkot und Zaphon, die noch übrig waren von dem Reich Sihons, des Königs zu Hesbon; und den Jordan zur Grenze bis an das Ende des Sees Genezaret, was jenseits des Jordan, gegen Aufgang liegt. 28 Das ist das Erbteil der Kinder Gad nach ihren Geschlechtern; die Städte und ihre Dörfer. 29 Und Mose gab dem halben Stamm Manasse; und es ward dem halben Stamme der Kinder Manasse nach ihren Geschlechtern zuteil, 30 so daß ihr Gebiet reichte von Mahanaim an: ganz Basan, das ganze Reich Ogs, des Königs zu Basan, und alle Flecken Jairs, die in Basan liegen, nämlich sechzig Städte; (Richter 10.3-4) 31 und das halbe Gilead, Astarot, Edrei, die Städte des Königreichs Ogs zu Basan, gab er den Kindern Machirs, des Sohnes Manasses, dem halben Teil der Kinder Machirs, nach ihren Geschlechtern. 32 So viel hatte Mose ausgeteilt auf der Ebene Moabs, jenseits des Jordan, östlich von Jericho. 33 Aber dem Stamm Levi gab Mose kein Erbteil; denn der HERR, der Gott Israels, ist ihr Erbteil, wie er ihnen versprochen hat. (4. Mose 18.20-21)

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3. Mose - Kapitel 21

1 Jahwe sagte zu Mose: Gib den Priestern, den Nachkommen Aarons, Folgendes weiter: "Kein Priester darf sich verunreinigen, indem er einen Toten aus seinem Volk berührt. (Hesekiel 44.20) 2 Ausgenommen davon sind nur seine Mutter und sein Vater, sein Sohn und seine Tochter, sein Bruder 3 und seine unverheiratete Schwester, wenn sie in seinem Haushalt lebt. 4 Als Herr unter seinen Volksleuten darf er sich nicht unrein machen. Er würde dadurch entweiht. 5 Priester dürfen sich weder den Kopf kahl scheren noch den Bart stutzen oder Einschnitte am Körper machen. (3. Mose 19.27-28) 6 Sie sollen ihrem Gott geheiligt sein und den Namen ihres Gottes nicht entweihen. Denn sie bringen die Feueropfer Jahwes dar, die Speise ihres Gottes, und müssen deshalb heilig sein. 7 Sie dürfen keine Prostituierte oder Vergewaltigte heiraten, auch keine von ihrem Mann verstoßene Frau, denn ein Priester ist seinem Gott geweiht. 8 Du sollst ihn als Gott geweiht ansehen, denn er bringt die Opferspeise deines Gottes dar. Er soll heilig für dich sein, denn ich bin heilig, ich bin Jahwe, der euch für sich geheiligt hat. 9 Wenn die Tochter eines Priesters sich durch sexuelle Unmoral entweiht, so entweiht sie ihren Vater. Sie soll im Feuer verbrannt werden. 10 Der Hohe Priester, auf dessen Kopf das Salböl gegossen wurde und den man bei seiner Einsetzung mit den entsprechenden Gewändern bekleidet hat, darf auch bei einem Trauerfall sein Haupthaar nicht ungepflegt herunterhängen lassen und seine Kleidung zerreißen. (2. Mose 29.7) (3. Mose 10.6) 11 Er darf zu keinem Leichnam gehen, auch wenn es sein Vater oder seine Mutter ist, damit er sich nicht verunreinigt. 12 In diesem Fall soll er das Heiligtum nicht verlassen, denn sonst würde er das Heiligtum seines Gottes entweihen. Die Weihe des Salböls Gottes ist ja auf ihm. Ich bin Jahwe! 13 Er darf nur eine Frau heiraten, die noch unberührt ist. 14 Eine Witwe, eine Verstoßene, eine Vergewaltigte oder eine Prostituierte darf er nicht zur Frau nehmen. Es muss eine unberührte junge Frau aus seinem eigenen Volk sein. 15 Sonst würde er seine Nachkommen unter seinem Volk entweihen. Denn ich bin Jahwe, der ihn heiligt!" 16 Jahwe sagte zu Mose: 17 "Gib Aaron Folgendes weiter: Sollte einer deiner künftigen Nachkommen mit einem Gebrechen behaftet sein, darf er nicht zum Altar kommen, um die Speise seines Gottes zu opfern. 18 Denn keiner, der ein Gebrechen hat, darf in meine Nähe kommen: kein Blinder oder Lahmer, keiner, der eine Scharte hat oder missgebildet ist, 19 keiner, der Arm oder Bein gebrochen hat, 20 kein Buckliger oder Kleinwüchsiger, keiner, der eine Augen- oder Hautkrankheit hat, auch keiner mit zerquetschten Hoden. 21 Von den Nachkommen des Priesters Aaron darf keiner, der ein Gebrechen hat, herantreten, um die Feueropfer Jahwes darzubringen. Er hat ein Gebrechen und soll nicht herantreten, um die Speise seines Gottes zu opfern. 22 Doch von den Opfern, die seinem Gott gebracht werden, darf er essen, sowohl vom Heiligen, als auch dem Höchstheiligen. 23 Aber weil er ein Gebrechen hat, darf er nicht zum Vorhang kommen und sich auch dem Altar nicht nähern, damit er meine heiligen Dinge nicht entweiht. Denn ich bin Jahwe, der sie heiligt!" 24 Mose sagte dies Aaron und allen Israeliten.