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Josua - Kapitel 12

Die besiegten Könige

1 Dies sind die Könige des Landes, welche die Kinder Israel schlugen und deren Land sie einnahmen jenseits des Jordan, gegen Aufgang der Sonne, von dem Bache Arnon an bis zum Berg Hermon, und die ganze Ebene gegen Morgen: 2 Sihon, der König der Amoriter, der zu Hesbon wohnte und herrschte von Aroer an, das am Ufer des Baches Arnon liegt, und über die Mitte des Tales und über das halbe Gilead und bis an den Bach Jabbok, der die Grenze der Kinder Ammon ist, (4. Mose 21.24) 3 und über die Ebene bis an den See Genezaret gegen Morgen und bis an das Meer der Ebene, nämlich das Salzmeer gegen Morgen am Wege gen Beth-Jesimot; und von Teman an unterhalb der Abhänge des Pisga. 4 Dann das Gebiet des Königs Og zu Basan, der noch von den Rephaitern übrig war und zu Astarot und Edrei wohnte, (4. Mose 21.33) (5. Mose 3.11) 5 welcher herrschte über den Berg Hermon und über Salcha und über ganz Basan, bis an die Grenze der Gessuriter und Maachiter, und über das halbe Gilead, bis zum Gebiet Sihons, des Königs zu Hesbon. 6 Mose, der Knecht des HERRN, und die Kinder Israel schlugen sie. Und Mose, der Knecht des HERRN, gab sie den Rubenitern, Gaditern und dem halben Stamme Manasse zum Besitz. (4. Mose 32.33) 7 Folgendes aber sind die Könige des Landes, die Josua und die Kinder Israel schlugen diesseits des Jordan, gegen Westen, von Baal-Gad an im Tale des Libanon bis an das kahle Gebirge, welches gegen Seir aufsteigt. Und Josua gab es den Stämmen Israels zum Besitz, einem jeden seinen Teil, 8 auf den Gebirgen, in den Tälern, in der Ebene, an den Abhängen, in den Wüsten und gegen Mittag, die Hetiter, Amoriter, Kanaaniter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter: (Josua 11.3) 9 Der König von Jericho, der König von Ai, das zur Seite von Bethel liegt, (Josua 6.2) (Josua 8.29) 10 der König von Jerusalem, der König von Hebron, (Josua 10.1) (Josua 10.3) 11 der König von Jarmut, der König von Lachis, (Josua 10.3) 12 der König von Eglon, der König von Geser, (Josua 10.3) (Josua 10.26) (Josua 10.33) 13 der König von Debir, der König von Geder, (Josua 10.39) (Richter 1.11) 14 der König von Horma, der König von Arad, (4. Mose 21.1) (Richter 1.17) 15 der König von Libna, (Josua 10.29-30) 16 der König von Adullam, der König von Makkeda, (Josua 10.28) 17 der König von Bethel, der König von Tappuach, der König von Hepher, 18 der König von Aphek, der König von Lascharon, (Josua 15.53) (1. Samuel 4.1) 19 der König von Madon, (Josua 11.1) (Josua 11.10) 20 der König von Hazor, der König von Simron-Meron, der König von Achsaph, (Josua 11.1) 21 der König von Taanach, der König von Megiddo, 22 der König von Kedesch, der König von Jokneam am Karmel, 23 der König von Dor, auf der Höhe von Dor, der König der Heiden zu Gilgal, der König von Tirza. (Josua 11.2) 24 Zusammen einunddreißig Könige.

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5. Mose - Kapitel 21

1 Wenn man in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir zum Erbbesitz gibt, einen Erschlagenen auf dem freien Feld findet, ohne dass man weiß, wer ihn erschlagen hat, 2 dann sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und die Strecke bis zu den Städten im Umkreis abmessen. 3 In der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen die Ältesten eine junge Kuh heraussuchen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist und die noch nicht am Joch gezogen hat. 4 Die Ältesten jener Stadt sollen das Kalb zu einem immerfließenden Bach führen, an dem nichts gesät und kein Ackerbau getrieben werden kann, und ihr dort das Genick brechen. 5 Dann sollen die Priester aus dem Stamm Levi herzutreten. Denn sie hat Jahwe, dein Gott, ausgewählt, ihm zu dienen und in seinem Namen zu segnen. Nach ihrem Spruch soll bei jedem Rechtsstreit und jeder Körperverletzung verfahren werden. (5. Mose 17.8-9) 6 In ihrer Gegenwart sollen die Ältesten der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, die Hände waschen, und zwar über dem Kalb, dem am Bach das Genick gebrochen wurde. (Matthäus 27.24) 7 Dabei sollen sie bezeugen: "Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen und unsere Augen haben es nicht gesehen. - 8 Jahwe, vergib deinem Volk Israel, das du erlöst hast, und lass nicht unschuldig vergossenes Blut in deinem Volk Israel bleiben." Dann ist die Blutschuld für sie gesühnt. 9 So kannst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen und tun, was vor Jahwe richtig ist. (4. Mose 35.33) 10 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und Jahwe, dein Gott, sie in deine Hand gibt, kann es sein, dass du Gefangene machst. 11 Wenn du unter ihnen eine schöne Frau siehst, die dir gefällt, und du willst sie heiraten, 12 dann darfst du sie mit nach Hause nehmen. Sie soll sich den Kopf scheren und ihre Nägel beschneiden. 13 Sie soll die Kleider ablegen, die sie als Gefangene trug, und einen Monat lang um ihren Vater und ihre Mutter weinen. Dann kannst du zu ihr kommen, mit ihr schlafen und sie deine Frau sein lassen. 14 Sollte sie dir nicht mehr gefallen, musst du sie freigeben. Du darfst sie nicht als Sklavin verkaufen oder selbst als Sklavin behalten, weil du ihr Gewalt angetan hast. 15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht liebt, und beide ihm Söhne gebären, und wenn der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau ist, (1. Mose 29.30) 16 dann darf er bei der Verteilung des Erbes den Sohn der geliebten Frau nicht als Erstgeborenen behandeln zum Nachteil des Sohnes der ungeliebten, der doch der Erstgeborene ist. 17 Er muss den wirklichen Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, anerkennen und ihm den doppelten Anteil am Erbe geben. Denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gebührt das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf seinen Vater und seine Mutter nicht mehr hört und selbst dann nicht gehorcht, wenn sie ihn züchtigen, 19 dann sollen seine Eltern ihn zu den Ältesten der Stadt, ans Tor ihres Ortes, bringen 20 und zu ihnen sagen: "Unser Sohn hier ist störrisch und widerspenstig, er hört nicht auf uns, er ist ein Verschwender und Säufer." 21 Dann sollen ihn alle Leute der Stadt zu Tode steinigen. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. Ganz Israel soll davon hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12) 22 Wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begeht und hingerichtet wird und du ihn an einen Pfahl hängst, 23 dann darf seine Leiche nicht über Nacht am Pfahl bleiben. Du musst ihn noch am selben Tag begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht. Du sollst das Land nicht unrein werden lassen, das Jahwe, dein Gott, dir gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)