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Josua - Kapitel 12

Die besiegten Könige

1 Dies sind die Könige des Landes, welche die Kinder Israel schlugen und deren Land sie einnahmen jenseits des Jordan, gegen Aufgang der Sonne, von dem Bache Arnon an bis zum Berg Hermon, und die ganze Ebene gegen Morgen: 2 Sihon, der König der Amoriter, der zu Hesbon wohnte und herrschte von Aroer an, das am Ufer des Baches Arnon liegt, und über die Mitte des Tales und über das halbe Gilead und bis an den Bach Jabbok, der die Grenze der Kinder Ammon ist, (4. Mose 21.24) 3 und über die Ebene bis an den See Genezaret gegen Morgen und bis an das Meer der Ebene, nämlich das Salzmeer gegen Morgen am Wege gen Beth-Jesimot; und von Teman an unterhalb der Abhänge des Pisga. 4 Dann das Gebiet des Königs Og zu Basan, der noch von den Rephaitern übrig war und zu Astarot und Edrei wohnte, (4. Mose 21.33) (5. Mose 3.11) 5 welcher herrschte über den Berg Hermon und über Salcha und über ganz Basan, bis an die Grenze der Gessuriter und Maachiter, und über das halbe Gilead, bis zum Gebiet Sihons, des Königs zu Hesbon. 6 Mose, der Knecht des HERRN, und die Kinder Israel schlugen sie. Und Mose, der Knecht des HERRN, gab sie den Rubenitern, Gaditern und dem halben Stamme Manasse zum Besitz. (4. Mose 32.33) 7 Folgendes aber sind die Könige des Landes, die Josua und die Kinder Israel schlugen diesseits des Jordan, gegen Westen, von Baal-Gad an im Tale des Libanon bis an das kahle Gebirge, welches gegen Seir aufsteigt. Und Josua gab es den Stämmen Israels zum Besitz, einem jeden seinen Teil, 8 auf den Gebirgen, in den Tälern, in der Ebene, an den Abhängen, in den Wüsten und gegen Mittag, die Hetiter, Amoriter, Kanaaniter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter: (Josua 11.3) 9 Der König von Jericho, der König von Ai, das zur Seite von Bethel liegt, (Josua 6.2) (Josua 8.29) 10 der König von Jerusalem, der König von Hebron, (Josua 10.1) (Josua 10.3) 11 der König von Jarmut, der König von Lachis, (Josua 10.3) 12 der König von Eglon, der König von Geser, (Josua 10.3) (Josua 10.26) (Josua 10.33) 13 der König von Debir, der König von Geder, (Josua 10.39) (Richter 1.11) 14 der König von Horma, der König von Arad, (4. Mose 21.1) (Richter 1.17) 15 der König von Libna, (Josua 10.29-30) 16 der König von Adullam, der König von Makkeda, (Josua 10.28) 17 der König von Bethel, der König von Tappuach, der König von Hepher, 18 der König von Aphek, der König von Lascharon, (Josua 15.53) (1. Samuel 4.1) 19 der König von Madon, (Josua 11.1) (Josua 11.10) 20 der König von Hazor, der König von Simron-Meron, der König von Achsaph, (Josua 11.1) 21 der König von Taanach, der König von Megiddo, 22 der König von Kedesch, der König von Jokneam am Karmel, 23 der König von Dor, auf der Höhe von Dor, der König der Heiden zu Gilgal, der König von Tirza. (Josua 11.2) 24 Zusammen einunddreißig Könige.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.