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Josua - Kapitel 11

Josua erobert den nördlichen Teil des Landes

1 Als aber Jabin, der König zu Hazor, solches hörte, sandte er Botschaft zu Jobab, dem König zu Madon, und zum König von Simron und zum König zu Achsaph 2 und zu den Königen, die gegen Mitternacht, auf dem Gebirge und in der Ebene südlich von Genezaret und in den Tälern und in den Gegenden zu Dor am Meere wohnten, 3 und zu den Kanaanitern gegen Morgen und Abend, zu dem Amoriter, Hetiter, Pheresiter und Jebusiter auf dem Gebirge und zu dem Heviter unten am Berge Hermon im Lande Mizpa. 4 Und diese zogen aus mit ihrem ganzen Heer, ein großes Volk, so zahlreich wie der Sand des Meeres, mit sehr viel Rossen und Wagen. 5 Alle diese Könige versammelten sich und kamen und lagerten sich miteinander am Wasser Merom, um mit Israel zu streiten. 6 Und der HERR sprach zu Josua: Fürchte dich nicht vor ihnen, denn morgen um diese Zeit gebe ich sie alle erschlagen vor den Kindern Israel hin; ihre Rosse sollst du lähmen und ihre Wagen mit Feuer verbrennen. 7 Und Josua und alles Kriegsvolk mit ihm kam plötzlich über sie am Wasser Merom und fiel über sie her; 8 und der HERR gab sie in die Hand Israels; und sie schlugen sie und jagten sie bis zu der großen Stadt Zidon und bis zu den warmen Quellen und bis zum Tal Mizpa, gegen Morgen; und sie schlugen sie, bis ihnen nicht einer übrigblieb. (Josua 13.6) 9 Da tat ihnen Josua, wie der HERR ihm gesagt hatte: ihre Rosse lähmte er, und ihre Wagen verbrannte er mit Feuer. 10 Und Josua kehrte um zu derselben Zeit und eroberte Hazor und schlug seinen König mit dem Schwert; denn Hazor war zuvor die Hauptstadt aller dieser Königreiche; 11 und er schlug alle Leute, die darin waren, mit der Schärfe des Schwertes und vollstreckte den Bann an ihnen und ließ nichts übrigbleiben, was Odem hatte, und verbrannte Hazor mit Feuer. (4. Mose 21.2) 12 Dazu gewann Josua alle Städte dieser Könige samt allen ihren Königen und schlug sie mit der Schärfe des Schwertes und vollstreckte den Bann an ihnen; wie Mose, der Knecht des HERRN, geboten hatte. 13 Aber keine der Städte, die auf ihrem Hügel standen, verbrannte Israel; ausgenommen Hazor, das allein verbrannte Josua. 14 Und die Kinder Israel teilten unter sich alle Beute dieser Städte und das Vieh; aber alle Menschen schlugen sie mit der Schärfe des Schwertes, bis sie dieselben vertilgt hatten, und ließen nichts übrigbleiben, was Odem hatte. 15 Wie der HERR seinem Knecht Mose und wie Mose Josua geboten, also tat Josua, so daß nichts fehlte an allem, was der HERR dem Mose geboten hatte. 16 Also nahm Josua dieses ganze Land ein: das Gebirge und alles, was gegen Mittag liegt, und das ganze Land Gosen und die Täler und die Ebene und das Gebirge Israel mit seinen Tälern; (Josua 10.41) 17 von dem kahlen Gebirge an, welches gegen Seir aufsteigt, bis gen Baal-Gad im Tal des Libanon, unten am Berge Hermon. Und alle ihre Könige ergriff er und schlug sie und tötete sie. 18 Lange Zeit führte Josua Krieg mit allen diesen Königen. 19 Und es war keine Stadt, die sich den Kindern Israel friedlich ergab, ausgenommen die Heviter, welche zu Gibeon wohnten; sie gewannen dieselben alle im Kampf. (Josua 9.15) 20 Denn es geschah von dem HERRN, daß ihr Herz verstockt wurde, mit den Kindern Israel zu streiten, auf daß an ihnen der Bann vollstreckt würde und ihnen keine Gnade widerführe, sondern daß sie vertilgt würden; wie der HERR dem Mose geboten hatte. (5. Mose 7.2) 21 Und Josua kam zu jener Zeit und rottete die Enakiter aus von dem Gebirge, von Hebron, von Debir, von Anab, von dem ganzen Gebirge Juda und dem ganzen Gebirge Israel, und er vollstreckte an ihnen samt ihren Städten den Bann. (4. Mose 13.22) (5. Mose 1.28) 22 Und er ließ keinen dieser Enakiter übrigbleiben im Lande der Kinder Israel, außer zu Gaza, zu Gat und zu Asdod; daselbst blieb ein Rest übrig. (1. Samuel 17.4) 23 Also nahm Josua das ganze Land ein, genau so, wie der HERR zu Mose geredet hatte, und gab es Israel zum Erbe, einem jeden Stamm seinen Teil; und das Land ruhte aus vom Kriege. (Josua 14.15)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)