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Josua - Kapitel 11

Josua erobert den nördlichen Teil des Landes

1 Als aber Jabin, der König zu Hazor, solches hörte, sandte er Botschaft zu Jobab, dem König zu Madon, und zum König von Simron und zum König zu Achsaph 2 und zu den Königen, die gegen Mitternacht, auf dem Gebirge und in der Ebene südlich von Genezaret und in den Tälern und in den Gegenden zu Dor am Meere wohnten, 3 und zu den Kanaanitern gegen Morgen und Abend, zu dem Amoriter, Hetiter, Pheresiter und Jebusiter auf dem Gebirge und zu dem Heviter unten am Berge Hermon im Lande Mizpa. 4 Und diese zogen aus mit ihrem ganzen Heer, ein großes Volk, so zahlreich wie der Sand des Meeres, mit sehr viel Rossen und Wagen. 5 Alle diese Könige versammelten sich und kamen und lagerten sich miteinander am Wasser Merom, um mit Israel zu streiten. 6 Und der HERR sprach zu Josua: Fürchte dich nicht vor ihnen, denn morgen um diese Zeit gebe ich sie alle erschlagen vor den Kindern Israel hin; ihre Rosse sollst du lähmen und ihre Wagen mit Feuer verbrennen. 7 Und Josua und alles Kriegsvolk mit ihm kam plötzlich über sie am Wasser Merom und fiel über sie her; 8 und der HERR gab sie in die Hand Israels; und sie schlugen sie und jagten sie bis zu der großen Stadt Zidon und bis zu den warmen Quellen und bis zum Tal Mizpa, gegen Morgen; und sie schlugen sie, bis ihnen nicht einer übrigblieb. 1 9 Da tat ihnen Josua, wie der HERR ihm gesagt hatte: ihre Rosse lähmte er, und ihre Wagen verbrannte er mit Feuer. 10 Und Josua kehrte um zu derselben Zeit und eroberte Hazor und schlug seinen König mit dem Schwert; denn Hazor war zuvor die Hauptstadt aller dieser Königreiche; 11 und er schlug alle Leute, die darin waren, mit der Schärfe des Schwertes und vollstreckte den Bann an ihnen und ließ nichts übrigbleiben, was Odem hatte, und verbrannte Hazor mit Feuer. 2 12 Dazu gewann Josua alle Städte dieser Könige samt allen ihren Königen und schlug sie mit der Schärfe des Schwertes und vollstreckte den Bann an ihnen; wie Mose, der Knecht des HERRN, geboten hatte. 13 Aber keine der Städte, die auf ihrem Hügel standen, verbrannte Israel; ausgenommen Hazor, das allein verbrannte Josua. 14 Und die Kinder Israel teilten unter sich alle Beute dieser Städte und das Vieh; aber alle Menschen schlugen sie mit der Schärfe des Schwertes, bis sie dieselben vertilgt hatten, und ließen nichts übrigbleiben, was Odem hatte. 15 Wie der HERR seinem Knecht Mose und wie Mose Josua geboten, also tat Josua, so daß nichts fehlte an allem, was der HERR dem Mose geboten hatte. 16 Also nahm Josua dieses ganze Land ein: das Gebirge und alles, was gegen Mittag liegt, und das ganze Land Gosen und die Täler und die Ebene und das Gebirge Israel mit seinen Tälern; 3 17 von dem kahlen Gebirge an, welches gegen Seir aufsteigt, bis gen Baal-Gad im Tal des Libanon, unten am Berge Hermon. Und alle ihre Könige ergriff er und schlug sie und tötete sie. 18 Lange Zeit führte Josua Krieg mit allen diesen Königen. 19 Und es war keine Stadt, die sich den Kindern Israel friedlich ergab, ausgenommen die Heviter, welche zu Gibeon wohnten; sie gewannen dieselben alle im Kampf. 4 20 Denn es geschah von dem HERRN, daß ihr Herz verstockt wurde, mit den Kindern Israel zu streiten, auf daß an ihnen der Bann vollstreckt würde und ihnen keine Gnade widerführe, sondern daß sie vertilgt würden; wie der HERR dem Mose geboten hatte. 5 21 Und Josua kam zu jener Zeit und rottete die Enakiter aus von dem Gebirge, von Hebron, von Debir, von Anab, von dem ganzen Gebirge Juda und dem ganzen Gebirge Israel, und er vollstreckte an ihnen samt ihren Städten den Bann. 6, 7 22 Und er ließ keinen dieser Enakiter übrigbleiben im Lande der Kinder Israel, außer zu Gaza, zu Gat und zu Asdod; daselbst blieb ein Rest übrig. 8 23 Also nahm Josua das ganze Land ein, genau so, wie der HERR zu Mose geredet hatte, und gab es Israel zum Erbe, einem jeden Stamm seinen Teil; und das Land ruhte aus vom Kriege. 9 

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; 10, 11 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. 12 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; 13, 14 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, 15 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. 16, 17 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, 18 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. 19 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. 20 
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. 21 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. 22 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; 23 
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. 24, 25 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 26 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

Querverweise

1 Josua 13.6: alle, die auf dem Gebirge wohnen, vom Libanon an bis an die warmen Quellen, und alle Zidonier. Ich will sie vor den Kindern Israel vertreiben; verlose sie nur zum Erbteil unter Israel, wie ich dir geboten habe.

2 4. Mose 21.2: Da tat Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dieses Volk in meine Hand gibst, so will ich an ihren Städten den Bann vollstrecken!

3 Josua 10.41: Und Josua schlug sie von Kadesch-Barnea an bis Gaza, und das ganze Land Gosen bis Gibeon.

4 Josua 9.15: Und Josua machte Frieden mit ihnen und richtete einen Bund mit ihnen auf, daß sie am Leben bleiben sollten; und die Obersten der Gemeinde schwuren ihnen.

5 5. Mose 7.2: und wenn sie der HERR, dein Gott, vor dir hingibt, daß du sie schlägst, so sollst du an ihnen den Bann vollstrecken; du sollst keinen Bund mit ihnen machen und ihnen keine Gnade erzeigen.

6 4. Mose 13.22: Sie gingen auch hinauf in die Mittagsgegend und kamen bis gen Hebron; daselbst waren Achiman, Sesai und Talmai, Kinder Enaks. Hebron aber war sieben Jahre vor Zoan in Ägypten erbaut worden.

7 5. Mose 1.28: Wohin sollen wir ziehen? Unsere Brüder haben unser Herz verzagt gemacht, indem sie sagten: Das Volk ist größer und höher gewachsen als wir, die Städte sind groß und bis an den Himmel befestigt; dazu haben wir Enakskinder daselbst gesehen!

8 1. Samuel 17.4: Da trat aus dem Lager der Philister ein Zweikämpfer hervor, namens Goliath von Gat, sechs Ellen und eine Spanne hoch.

9 Josua 14.15: Aber Hebron hieß vor Zeiten Kirjat-Arba. Der war der größte Mann unter den Enakitern. Und das Land ruhte aus vom Kriege.

10 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln;

11 5. Mose 15.1: Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses:

12 3. Mose 23.27: Am zehnten Tag in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag, da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und eure Seelen demütigen und dem HERRN Feueropfer darbringen;

13 Jesaja 61.2: zu predigen ein Gnadenjahr des HERRN und einen Tag der Rache unsres Gottes, zu trösten alle Traurigen;

14 Lukas 4.19: zu predigen das angenehme Jahr des Herrn.»

15 1. Thessalonicher 4.6: daß niemand zuweit greife und seinen Bruder im Handel übervorteile; denn der Herr ist ein Rächer für das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.

16 3. Mose 26.5: Und die Dreschzeit wird reichen bis zur Weinlese, und die Weinlese bis zur Saatzeit, und ihr werdet euch von eurem Brot satt essen und sollt sicher wohnen in eurem Lande.

17 1. Könige 5.5: Siehe, nun habe ich gedacht, dem Namen des HERRN, meines Gottes, ein Haus zu bauen, wie der HERR zu meinem Vater David gesagt hat, indem er sprach: Dein Sohn, den ich an deiner Statt auf den Thron setzen werde, der soll meinem Namen ein Haus bauen!

18 5. Mose 28.8: Der HERR wird dem Segen gebieten, daß er mit dir sei in deinen Scheunen und in allem Geschäft deiner Hand, und er wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.

19 Psalm 39.13: Blicke weg von mir, daß ich mich erheitere, ehe ich dahinfahre und nicht mehr sei!

20 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Löser: Naemi, die aus dem Gefilde Moab zurückgekommen ist, bietet das Stück Feld feil, das unserm Bruder Elimelech gehörte.

21 4. Mose 35.1: Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:

22 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.

23 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.

24 3. Mose 25.53: Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.

25 Epheser 6.9: Und ihr Herren, erzeiget ihnen dasselbe und lasset das Drohen, da ihr wisset, daß auch ihr einen Herrn im Himmel habt und daß bei ihm kein Ansehen der Person gilt.

26 3. Mose 25.43: Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.