Josua - Kapitel 11
Josua erobert den nördlichen Teil des Landes
1 Als aber Jabin, der König zu Hazor, solches hörte, sandte er Botschaft zu Jobab, dem König zu Madon, und zum König von Simron und zum König zu Achsaph 2 und zu den Königen, die gegen Mitternacht, auf dem Gebirge und in der Ebene südlich von Genezaret und in den Tälern und in den Gegenden zu Dor am Meere wohnten, 3 und zu den Kanaanitern gegen Morgen und Abend, zu dem Amoriter, Hetiter, Pheresiter und Jebusiter auf dem Gebirge und zu dem Heviter unten am Berge Hermon im Lande Mizpa. 4 Und diese zogen aus mit ihrem ganzen Heer, ein großes Volk, so zahlreich wie der Sand des Meeres, mit sehr viel Rossen und Wagen. 5 Alle diese Könige versammelten sich und kamen und lagerten sich miteinander am Wasser Merom, um mit Israel zu streiten. 6 Und der HERR sprach zu Josua: Fürchte dich nicht vor ihnen, denn morgen um diese Zeit gebe ich sie alle erschlagen vor den Kindern Israel hin; ihre Rosse sollst du lähmen und ihre Wagen mit Feuer verbrennen. 7 Und Josua und alles Kriegsvolk mit ihm kam plötzlich über sie am Wasser Merom und fiel über sie her; 8 und der HERR gab sie in die Hand Israels; und sie schlugen sie und jagten sie bis zu der großen Stadt Zidon und bis zu den warmen Quellen und bis zum Tal Mizpa, gegen Morgen; und sie schlugen sie, bis ihnen nicht einer übrigblieb. 1 9 Da tat ihnen Josua, wie der HERR ihm gesagt hatte: ihre Rosse lähmte er, und ihre Wagen verbrannte er mit Feuer. 10 Und Josua kehrte um zu derselben Zeit und eroberte Hazor und schlug seinen König mit dem Schwert; denn Hazor war zuvor die Hauptstadt aller dieser Königreiche; 11 und er schlug alle Leute, die darin waren, mit der Schärfe des Schwertes und vollstreckte den Bann an ihnen und ließ nichts übrigbleiben, was Odem hatte, und verbrannte Hazor mit Feuer. 2 12 Dazu gewann Josua alle Städte dieser Könige samt allen ihren Königen und schlug sie mit der Schärfe des Schwertes und vollstreckte den Bann an ihnen; wie Mose, der Knecht des HERRN, geboten hatte. 13 Aber keine der Städte, die auf ihrem Hügel standen, verbrannte Israel; ausgenommen Hazor, das allein verbrannte Josua. 14 Und die Kinder Israel teilten unter sich alle Beute dieser Städte und das Vieh; aber alle Menschen schlugen sie mit der Schärfe des Schwertes, bis sie dieselben vertilgt hatten, und ließen nichts übrigbleiben, was Odem hatte. 15 Wie der HERR seinem Knecht Mose und wie Mose Josua geboten, also tat Josua, so daß nichts fehlte an allem, was der HERR dem Mose geboten hatte. 16 Also nahm Josua dieses ganze Land ein: das Gebirge und alles, was gegen Mittag liegt, und das ganze Land Gosen und die Täler und die Ebene und das Gebirge Israel mit seinen Tälern; 3 17 von dem kahlen Gebirge an, welches gegen Seir aufsteigt, bis gen Baal-Gad im Tal des Libanon, unten am Berge Hermon. Und alle ihre Könige ergriff er und schlug sie und tötete sie. 18 Lange Zeit führte Josua Krieg mit allen diesen Königen. 19 Und es war keine Stadt, die sich den Kindern Israel friedlich ergab, ausgenommen die Heviter, welche zu Gibeon wohnten; sie gewannen dieselben alle im Kampf. 4 20 Denn es geschah von dem HERRN, daß ihr Herz verstockt wurde, mit den Kindern Israel zu streiten, auf daß an ihnen der Bann vollstreckt würde und ihnen keine Gnade widerführe, sondern daß sie vertilgt würden; wie der HERR dem Mose geboten hatte. 5 21 Und Josua kam zu jener Zeit und rottete die Enakiter aus von dem Gebirge, von Hebron, von Debir, von Anab, von dem ganzen Gebirge Juda und dem ganzen Gebirge Israel, und er vollstreckte an ihnen samt ihren Städten den Bann. 6, 7 22 Und er ließ keinen dieser Enakiter übrigbleiben im Lande der Kinder Israel, außer zu Gaza, zu Gat und zu Asdod; daselbst blieb ein Rest übrig. 8 23 Also nahm Josua das ganze Land ein, genau so, wie der HERR zu Mose geredet hatte, und gab es Israel zum Erbe, einem jeden Stamm seinen Teil; und das Land ruhte aus vom Kriege. 92. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 10, 11, 123 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 13, 14, 15 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 16
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 17, 18, 1913 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 20, 21 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 22, 23 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 24, 25
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 26, 27, 28
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 29, 30, 31
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 32 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 33
Querverweise
1 Josua 13.6: alle, die auf dem Gebirge wohnen, vom Libanon an bis an die warmen Quellen, und alle Zidonier. Ich will sie vor den Kindern Israel vertreiben; verlose sie nur zum Erbteil unter Israel, wie ich dir geboten habe.
2 4. Mose 21.2: Da tat Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dieses Volk in meine Hand gibst, so will ich an ihren Städten den Bann vollstrecken!
3 Josua 10.41: Und Josua schlug sie von Kadesch-Barnea an bis Gaza, und das ganze Land Gosen bis Gibeon.
4 Josua 9.15: Und Josua machte Frieden mit ihnen und richtete einen Bund mit ihnen auf, daß sie am Leben bleiben sollten; und die Obersten der Gemeinde schwuren ihnen.
5 5. Mose 7.2: und wenn sie der HERR, dein Gott, vor dir hingibt, daß du sie schlägst, so sollst du an ihnen den Bann vollstrecken; du sollst keinen Bund mit ihnen machen und ihnen keine Gnade erzeigen.
6 4. Mose 13.22: Sie gingen auch hinauf in die Mittagsgegend und kamen bis gen Hebron; daselbst waren Achiman, Sesai und Talmai, Kinder Enaks. Hebron aber war sieben Jahre vor Zoan in Ägypten erbaut worden.
7 5. Mose 1.28: Wohin sollen wir ziehen? Unsere Brüder haben unser Herz verzagt gemacht, indem sie sagten: Das Volk ist größer und höher gewachsen als wir, die Städte sind groß und bis an den Himmel befestigt; dazu haben wir Enakskinder daselbst gesehen!
8 1. Samuel 17.4: Da trat aus dem Lager der Philister ein Zweikämpfer hervor, namens Goliath von Gat, sechs Ellen und eine Spanne hoch.
9 Josua 14.15: Aber Hebron hieß vor Zeiten Kirjat-Arba. Der war der größte Mann unter den Enakitern. Und das Land ruhte aus vom Kriege.
10 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;
11 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen.
12 Jeremia 34.14: Nach Verlauf von sieben Jahren soll jedermann seinen hebräischen Bruder, der sich dir verkauft hat, freilassen; sechs Jahre soll er dir dienen, dann sollst du ihn frei von dir ausgehen lassen! Aber eure Väter gehorchten nicht und neigten ihre Ohren nicht zu mir.
13 2. Mose 22.7-8: Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.
14 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.
15 5. Mose 1.17: keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern ihr sollt den Kleinen hören wie den Großen und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes. Wird euch aber eine Sache zu schwer sein, so lasset sie an mich gelangen, daß ich sie höre!
16 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.
17 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht.
18 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten!
19 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: «Du sollst nicht töten»; wer aber tötet, der wird dem Gericht verfallen sein.
20 4. Mose 35.6: Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,
21 5. Mose 19.4: Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.
22 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo gesagt: Joab ist zum Zelte des HERRN geflohen und siehe, er steht am Altar! Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Geh, erschlage ihn!
23 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er gesagt hat; erschlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Grund vergossen hat, von mir und meines Vaters Hause wendest
24 5. Mose 24.7: Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.
25 1. Timotheus 1.10: Unzüchtigen, Knabenschändern, Menschenräubern, Lügnern, Meineidigen und was sonst der gesunden Lehre zuwider ist,
26 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater und seine Mutter verachtet! Und alles Volk soll sagen: Amen!
27 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in der dichtesten Finsternis.
28 Matthäus 15.4: Denn Gott hat geboten: «Ehre deinen Vater und deine Mutter!» Und: «Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.»
29 3. Mose 24.19-20: Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat:
30 5. Mose 19.21: Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
31 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: «Auge um Auge und Zahn um Zahn!»
32 1. Mose 9.5: Für euer Blut aber, für eure Seelen, will ich Rechenschaft fordern, von der Hand aller Tiere will ich sie fordern und von des Menschen Hand, von seines Bruders Hand will ich des Menschen Seele fordern.
33 Lukas 19.8: Zachäus aber trat hin und sprach zum Herrn: Siehe, Herr, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und wenn ich jemand betrogen habe, so gebe ich es vierfältig zurück.