zurückEinzelansichtvor

Josua - Kapitel 11

Josua erobert den nördlichen Teil des Landes

1 Als aber Jabin, der König zu Hazor, solches hörte, sandte er Botschaft zu Jobab, dem König zu Madon, und zum König von Simron und zum König zu Achsaph 2 und zu den Königen, die gegen Mitternacht, auf dem Gebirge und in der Ebene südlich von Genezaret und in den Tälern und in den Gegenden zu Dor am Meere wohnten, 3 und zu den Kanaanitern gegen Morgen und Abend, zu dem Amoriter, Hetiter, Pheresiter und Jebusiter auf dem Gebirge und zu dem Heviter unten am Berge Hermon im Lande Mizpa. 4 Und diese zogen aus mit ihrem ganzen Heer, ein großes Volk, so zahlreich wie der Sand des Meeres, mit sehr viel Rossen und Wagen. 5 Alle diese Könige versammelten sich und kamen und lagerten sich miteinander am Wasser Merom, um mit Israel zu streiten. 6 Und der HERR sprach zu Josua: Fürchte dich nicht vor ihnen, denn morgen um diese Zeit gebe ich sie alle erschlagen vor den Kindern Israel hin; ihre Rosse sollst du lähmen und ihre Wagen mit Feuer verbrennen. 7 Und Josua und alles Kriegsvolk mit ihm kam plötzlich über sie am Wasser Merom und fiel über sie her; 8 und der HERR gab sie in die Hand Israels; und sie schlugen sie und jagten sie bis zu der großen Stadt Zidon und bis zu den warmen Quellen und bis zum Tal Mizpa, gegen Morgen; und sie schlugen sie, bis ihnen nicht einer übrigblieb. (Josua 13.6) 9 Da tat ihnen Josua, wie der HERR ihm gesagt hatte: ihre Rosse lähmte er, und ihre Wagen verbrannte er mit Feuer. 10 Und Josua kehrte um zu derselben Zeit und eroberte Hazor und schlug seinen König mit dem Schwert; denn Hazor war zuvor die Hauptstadt aller dieser Königreiche; 11 und er schlug alle Leute, die darin waren, mit der Schärfe des Schwertes und vollstreckte den Bann an ihnen und ließ nichts übrigbleiben, was Odem hatte, und verbrannte Hazor mit Feuer. (4. Mose 21.2) 12 Dazu gewann Josua alle Städte dieser Könige samt allen ihren Königen und schlug sie mit der Schärfe des Schwertes und vollstreckte den Bann an ihnen; wie Mose, der Knecht des HERRN, geboten hatte. 13 Aber keine der Städte, die auf ihrem Hügel standen, verbrannte Israel; ausgenommen Hazor, das allein verbrannte Josua. 14 Und die Kinder Israel teilten unter sich alle Beute dieser Städte und das Vieh; aber alle Menschen schlugen sie mit der Schärfe des Schwertes, bis sie dieselben vertilgt hatten, und ließen nichts übrigbleiben, was Odem hatte. 15 Wie der HERR seinem Knecht Mose und wie Mose Josua geboten, also tat Josua, so daß nichts fehlte an allem, was der HERR dem Mose geboten hatte. 16 Also nahm Josua dieses ganze Land ein: das Gebirge und alles, was gegen Mittag liegt, und das ganze Land Gosen und die Täler und die Ebene und das Gebirge Israel mit seinen Tälern; (Josua 10.41) 17 von dem kahlen Gebirge an, welches gegen Seir aufsteigt, bis gen Baal-Gad im Tal des Libanon, unten am Berge Hermon. Und alle ihre Könige ergriff er und schlug sie und tötete sie. 18 Lange Zeit führte Josua Krieg mit allen diesen Königen. 19 Und es war keine Stadt, die sich den Kindern Israel friedlich ergab, ausgenommen die Heviter, welche zu Gibeon wohnten; sie gewannen dieselben alle im Kampf. (Josua 9.15) 20 Denn es geschah von dem HERRN, daß ihr Herz verstockt wurde, mit den Kindern Israel zu streiten, auf daß an ihnen der Bann vollstreckt würde und ihnen keine Gnade widerführe, sondern daß sie vertilgt würden; wie der HERR dem Mose geboten hatte. (5. Mose 7.2) 21 Und Josua kam zu jener Zeit und rottete die Enakiter aus von dem Gebirge, von Hebron, von Debir, von Anab, von dem ganzen Gebirge Juda und dem ganzen Gebirge Israel, und er vollstreckte an ihnen samt ihren Städten den Bann. (4. Mose 13.22) (5. Mose 1.28) 22 Und er ließ keinen dieser Enakiter übrigbleiben im Lande der Kinder Israel, außer zu Gaza, zu Gat und zu Asdod; daselbst blieb ein Rest übrig. (1. Samuel 17.4) 23 Also nahm Josua das ganze Land ein, genau so, wie der HERR zu Mose geredet hatte, und gab es Israel zum Erbe, einem jeden Stamm seinen Teil; und das Land ruhte aus vom Kriege. (Josua 14.15)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.