Johannes - Kapitel 9
Die Heilung eines Blindgeborenen
1 Und da er vorbeiging, sah er einen Menschen, der blind war von Geburt an. 2 Und seine Jünger fragten ihn und sprachen: Rabbi, wer hat gesündigt, dieser oder seine Eltern, daß er blind geboren ist? (Lukas 13.2) 3 Jesus antwortete: Weder dieser hat gesündigt, noch seine Eltern; sondern damit die Werke Gottes an ihm offenbar würden! (Johannes 11.4) 4 Ich muß die Werke dessen wirken, der mich gesandt hat, solange es Tag ist; es kommt die Nacht, wo niemand wirken kann. (Jeremia 13.16) (Johannes 5.17) 5 Solange ich in der Welt bin, bin ich das Licht der Welt. (Johannes 8.12) (Johannes 12.35) 6 Als er solches gesagt, spie er auf die Erde und machte einen Teig mit dem Speichel und strich ihm den Teig auf die Augen (Markus 8.23) 7 und sprach zu ihm: Gehe hin, wasche dich im Teiche Siloah (das heißt übersetzt: Gesandt)! Da ging er hin und wusch sich und kam sehend. 8 Die Nachbarn nun, und die ihn zuvor als Bettler gesehen hatten, sprachen: Ist das nicht der, welcher dasaß und bettelte? 9 Etliche sagten: Er ist's! andere aber: Nein, aber er sieht ihm ähnlich! Er selbst sagte: Ich bin's! 10 Da sprachen sie zu ihm: Wie sind dir deine Augen aufgetan worden? 11 Er antwortete und sprach: Der Mensch, der Jesus heißt, machte einen Teig und bestrich meine Augen und sprach zu mir: Gehe hin zum Teich Siloah und wasche dich! Als ich aber hinging und mich wusch, wurde ich sehend. 12 Da sprachen sie zu ihm: Wo ist der? Er spricht: Ich weiß es nicht!Verhör des Geheilten durch die Pharisäer
13 Da führten sie ihn, den Blindgewesenen, zu den Pharisäern. 14 Es war aber Sabbat, als Jesus den Teig machte und ihm die Augen öffnete. 15 Nun fragten ihn wiederum auch die Pharisäer, wie er sehend geworden sei. Er sprach zu ihnen: Einen Teig hat er auf meine Augen gelegt, und ich wusch mich und bin nun sehend! 16 Da sprachen etliche von den Pharisäern: Dieser Mensch ist nicht von Gott, weil er den Sabbat nicht hält! Andere sprachen: Wie kann ein sündiger Mensch solche Zeichen tun? Und es entstand eine Spaltung unter ihnen. 17 Da sprachen sie wiederum zu dem Blinden: Was sagst du von ihm, daß er dir die Augen aufgetan hat? Er sprach: Er ist ein Prophet! 18 Nun glaubten die Juden nicht von ihm, daß er blind gewesen und sehend geworden sei, bis sie die Eltern des Sehendgewordenen gerufen hatten. 19 Und sie fragten sie und sprachen: Ist das euer Sohn, von welchem ihr sagt, daß er blind geboren ist? Wie ist er denn jetzt sehend? 20 Seine Eltern antworteten ihnen und sprachen: Wir wissen, daß dieser unser Sohn ist und daß er blind geboren ist; 21 wieso er aber jetzt sieht, das wissen wir nicht; und wer ihm die Augen aufgetan hat, wissen wir auch nicht. Fraget ihn! Er ist alt genug, er mag selbst für sich reden! 22 Das sagten seine Eltern deshalb, weil sie die Juden fürchteten; denn die Juden waren schon übereingekommen, daß, wenn einer ihn als den Christus anerkennen würde, er aus der Synagoge ausgestoßen werden solle. (Johannes 7.13) (Johannes 12.42) 23 Darum sprachen seine Eltern: Er ist alt genug; fragt ihn selbst! 24 Da riefen sie zum zweitenmal den Menschen, der blind gewesen war, und sprachen zu ihm: Gib Gott die Ehre! Wir wissen, daß dieser Mensch ein Sünder ist. 25 Da antwortete jener und sprach: Ob er ein Sünder ist, weiß ich nicht; eins weiß ich, daß ich blind war und jetzt sehend bin! 26 Sie sprachen wiederum zu ihm: Was hat er mit dir gemacht? Wie tat er dir die Augen auf? 27 Er antwortete ihnen: Ich habe es euch schon gesagt, und ihr habt nicht darauf gehört; was wollt ihr es noch einmal hören? Wollt auch ihr seine Jünger werden? 28 Sie schmähten ihn und sprachen: Du bist sein Jünger! Wir aber sind Moses Jünger. 29 Wir wissen, daß Gott mit Mose geredet hat, von diesem aber wissen wir nicht, woher er ist. 30 Da antwortete der Mensch und sprach zu ihnen: Das ist doch verwunderlich, daß ihr nicht wisset, woher er ist, und er hat doch meine Augen aufgetan. 31 Wir wissen, daß Gott nicht auf Sünder hört; sondern wenn jemand gottesfürchtig ist und seinen Willen tut, den hört er. (Psalm 66.18) (Jesaja 1.15) (Sprüche 15.29) 32 Seit die Welt steht, ist nicht gehört worden, daß jemand einem Blindgeborenen die Augen aufgetan hat. 33 Wäre dieser nicht von Gott, so könnte er nichts tun! 34 Sie antworteten und sprachen zu ihm: Du bist ganz in Sünden geboren und willst uns lehren? Und sie stießen ihn hinaus.Blinde sehen und Sehende werden blind
35 Jesus hörte, daß sie ihn ausgestoßen hatten, und als er ihn fand, sprach er zu ihm: Glaubst du an den Sohn Gottes? 36 Er antwortete und sprach: Wer ist es, Herr, auf daß ich an ihn glaube? 37 Und Jesus sprach zu ihm: Du hast ihn gesehen, und der mit dir redet, der ist es! (Johannes 4.26) 38 Er aber sprach: Ich glaube, Herr! und fiel vor ihm nieder. 39 Und Jesus sprach: Ich bin zum Gericht in diese Welt gekommen, auf daß die, welche nicht sehen, sehend werden und die, welche sehen, blind werden. (Matthäus 13.11-15) 40 Solches hörten etliche der Pharisäer, die bei ihm waren, und sprachen zu ihm: Sind denn auch wir blind? 41 Jesus sprach zu ihnen: Wäret ihr blind, so hättet ihr keine Sünde; nun ihr aber saget: Wir sind sehend! so bleibt eure Sünde. (Sprüche 26.12) (Johannes 15.22)3. Mose - Kapitel 25
Sabbatjahr und Erlassjahr
1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
Einlösung von Grundbesitz
25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Verbot des Zinsnehmens
35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.
Einlösung von Schuldsklaven
39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.