Johannes - Kapitel 2
Die Hochzeit von Kana
1 Und am dritten Tage war eine Hochzeit zu Kana in Galiläa, und die Mutter Jesu war dort. 2 Aber auch Jesus wurde samt seinen Jüngern zur Hochzeit geladen. 3 Und als es an Wein mangelte, spricht die Mutter Jesu zu ihm: Sie haben keinen Wein. 4 Jesus spricht zu ihr: Weib, was habe ich mit dir zu schaffen? Meine Stunde ist noch nicht gekommen! (Johannes 19.26) 5 Seine Mutter spricht zu den Dienern: Was er euch sagen wird, das tut! 6 Es waren aber daselbst sechs steinerne Wasserkrüge, nach der Sitte der jüdischen Reinigung, wovon jeder zwei oder drei Eimer faßte. (Markus 7.3-4) 7 Jesus spricht zu ihnen: Füllet die Krüge mit Wasser! Und sie füllten sie bis obenan. 8 Und er spricht zu ihnen: Schöpfet nun und bringet es dem Speisemeister! Und sie brachten es. 9 Als aber der Speisemeister das Wasser, das zu Wein geworden war, gekostet hatte (und er wußte nicht, woher es war; die Diener aber, die das Wasser geschöpft hatten, wußten es), ruft der Speisemeister den Bräutigam 10 und spricht zu ihm: Jedermann setzt zuerst den guten Wein vor, und wenn sie trunken geworden sind, alsdann den geringern; du hast den guten Wein bis jetzt behalten! 11 Diesen Anfang der Zeichen machte Jesus zu Kana in Galiläa und offenbarte seine Herrlichkeit, und seine Jünger glaubten an ihn. (Johannes 1.14) 12 Darnach zog er hinab nach Kapernaum, er und seine Mutter und seine Brüder und seine Jünger, und sie blieben nicht viele Tage daselbst. (Matthäus 13.55) (Johannes 7.3)Die erste Tempelreinigung
13 Und das Passah der Juden war nahe, und Jesus zog hinauf nach Jerusalem. (Matthäus 20.18) (Markus 11.1) (Lukas 19.28) (Johannes 5.1) 14 Und er fand im Tempel die Verkäufer von Ochsen und Schafen und Tauben und die Wechsler, die dasaßen. 15 Und er machte eine Geißel aus Stricken und trieb sie alle zum Tempel hinaus, samt den Schafen und Ochsen, und den Wechslern verschüttete er das Geld und stieß die Tische um 16 und sprach zu denen, welche die Tauben feilboten: Traget das von dannen! Machet nicht meines Vaters Haus zu einem Kaufhaus! 17 Es dachten aber seine Jünger daran, daß geschrieben steht: «Der Eifer um dein Haus verzehrt mich.» 18 Da antworteten die Juden und sprachen zu ihm: Was für ein Zeichen zeigst du uns, weil du solches tun darfst? (Matthäus 21.3) 19 Jesus antwortete und sprach zu ihnen: Brechet diesen Tempel ab, und in drei Tagen will ich ihn aufrichten! (Matthäus 26.61) (Matthäus 27.40) 20 Da sprachen die Juden: In sechsundvierzig Jahren ist dieser Tempel erbaut worden, und du willst ihn in drei Tagen aufrichten? 21 Er aber redete von dem Tempel seines Leibes. (1. Korinther 6.19) 22 Als er nun von den Toten auferstanden war, dachten seine Jünger daran, daß er solches gesagt hatte, und glaubten der Schrift und dem Worte, das Jesus gesprochen hatte. (Hosea 6.2) 23 Als er aber am Passahfeste in Jerusalem war, glaubten viele an seinen Namen, da sie seine Zeichen sahen, die er tat; 24 Jesus selbst aber vertraute sich ihnen nicht an, weil er alle kannte, 25 und weil er nicht bedurfte, daß jemand über einen Menschen Zeugnis gäbe; denn er wußte selbst, was im Menschen war. (Markus 2.8)3. Mose - Kapitel 27
Ablösung von Gelübden und Weihegaben
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)