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Johannes - Kapitel 19

Geißelung, Verspottung und Verurteilung

1 Da nahm Pilatus Jesus und ließ ihn geißeln. 2 Und die Kriegsknechte flochten eine Krone von Dornen und setzten sie ihm auf das Haupt und legten ihm ein Purpurkleid um, traten vor ihn hin und sprachen: 3 Sei gegrüßt, du König der Juden! und gaben ihm Backenstreiche. 4 Da ging Pilatus wieder hinaus und sprach zu ihnen: Seht, ich führe ihn zu euch heraus, damit ihr erkennet, daß ich keine Schuld an ihm finde! 5 Also kam Jesus heraus und trug die Dornenkrone und das Purpurkleid. Und er spricht zu ihnen: Sehet, welch ein Mensch! 6 Als ihn nun die Hohenpriester und die Diener sahen, schrieen sie und sprachen: Kreuzige, kreuzige ihn! Pilatus spricht zu ihnen: Nehmt ihr ihn hin und kreuziget ihn! Denn ich finde keine Schuld an ihm. 7 Die Juden antworteten ihm: Wir haben ein Gesetz, und nach unserm Gesetz muß er sterben, weil er sich selbst zu Gottes Sohn gemacht hat. (3. Mose 24.16) (Johannes 10.33) 8 Als Pilatus dieses Wort hörte, fürchtete er sich noch mehr 9 und ging wieder in das Amthaus hinein und sprach zu Jesus: Woher bist du? Aber Jesus gab ihm keine Antwort. 10 Da spricht Pilatus zu ihm: Mit mir redest du nicht? Weißt du nicht, daß ich Macht habe, dich freizulassen, und Macht habe, dich zu kreuzigen? 11 Jesus antwortete: Du hättest gar keine Macht über mich, wenn sie dir nicht von oben herab gegeben wäre; darum hat der, welcher mich dir überantwortet hat, größere Schuld! 12 Von da an suchte Pilatus ihn freizugeben. Aber die Juden schrieen und sprachen: Lässest du diesen frei, so bist du nicht des Kaisers Freund; denn wer sich selbst zum König macht, der ist wider den Kaiser! (Apostelgeschichte 17.7) 13 Als nun Pilatus diese Worte hörte, führte er Jesus hinaus und setzte sich auf den Richterstuhl, an der Stätte, die Steinpflaster genannt wird, auf hebräisch aber Gabbatha. 14 Es war aber Rüsttag für das Passah, um die sechste Stunde. Und er sprach zu den Juden: Seht, das ist euer König. 15 Sie aber schrieen: Fort, fort mit ihm! Kreuzige ihn! Pilatus spricht zu ihnen: Euren König soll ich kreuzigen? Die Hohenpriester antworteten: Wir haben keinen König, als den Kaiser! (Johannes 18.37) 16 Da überantwortete er ihnen Jesus, daß er gekreuzigt würde. Sie nahmen aber Jesus und führten ihn hin.

Die Kreuzigung Jesu Christi

17 Und er trug sein Kreuz selbst und ging hinaus zur sogenannten Schädelstätte, welche auf hebräisch Golgatha heißt. 18 Dort kreuzigten sie ihn und mit ihm zwei andere zu beiden Seiten, Jesus aber in der Mitte. 19 Pilatus aber schrieb eine Überschrift und heftete sie an das Kreuz; und es war geschrieben: Jesus, der Nazarener, der König der Juden. 20 Diese Überschrift lasen viele Juden; denn der Ort, wo Jesus gekreuzigt wurde, war nahe bei der Stadt, und es war in hebräischer, lateinischer und griechischer Sprache geschrieben. 21 Da sprachen die Hohenpriester der Juden zu Pilatus: Schreibe nicht: Der König der Juden, sondern daß jener gesagt habe: Ich bin König der Juden. 22 Pilatus antwortete: Was ich geschrieben habe, das habe ich geschrieben! 23 Als nun die Kriegsknechte Jesus gekreuzigt hatten, nahmen sie seine Kleider und machten vier Teile, für jeden Kriegsknecht einen Teil; dazu den Leibrock. Der Leibrock aber war ohne Naht, von oben bis unten in einem Stück gewoben. 24 Da sprachen sie zueinander: Laßt uns den nicht zertrennen, sondern darum losen, wem er gehören soll; auf daß die Schrift erfüllt würde, die da spricht: Sie haben meine Kleider unter sich geteilt und über mein Gewand das Los geworfen. Solches taten die Kriegsknechte. 25 Es standen aber bei dem Kreuze Jesu seine Mutter und die Schwester seiner Mutter, Maria, des Klopas Frau, und Maria Magdalena. 26 Als nun Jesus die Mutter sah und den Jünger dabei stehen, den er lieb hatte, spricht er zu seiner Mutter: Weib, siehe, dein Sohn! (Johannes 13.23) 27 Darauf spricht er zu dem Jünger: Siehe, deine Mutter! Und von der Stunde an nahm sie der Jünger zu sich. 28 Nach diesem, da Jesus wußte, daß schon alles vollbracht war, damit die Schrift erfüllt würde, spricht er: Mich dürstet! (Psalm 22.16) 29 Es stand da ein Gefäß voll Essig; sie aber füllten einen Schwamm mit Essig, legten ihn um einen Ysop und hielten es ihm an den Mund. (Psalm 69.22) 30 Als nun Jesus den Essig genommen hatte, sprach er: Es ist vollbracht! Und er neigte das Haupt und übergab den Geist.

Die Geschehnisse nach Jesu Tod

31 Die Juden nun, damit die Leichname nicht während des Sabbats am Kreuze blieben (es war nämlich Rüsttag, und jener Sabbattag war groß), baten Pilatus, daß ihnen die Beine zerschlagen und sie herabgenommen würden. (3. Mose 23.7) (5. Mose 21.23) 32 Da kamen die Kriegsknechte und brachen dem ersten die Beine, ebenso dem andern, der mit ihm gekreuzigt worden war. 33 Als sie aber zu Jesus kamen und sahen, daß er schon gestorben war, zerschlugen sie ihm die Beine nicht, 34 sondern einer der Kriegsknechte durchbohrte seine Seite mit einem Speer, und alsbald floß Blut und Wasser heraus. 35 Und der das gesehen hat, der hat es bezeugt, und sein Zeugnis ist wahr, und er weiß, daß er die Wahrheit sagt, auf daß auch ihr glaubet. 36 Denn solches ist geschehen, damit die Schrift erfüllt würde: «Es soll ihm kein Bein zerbrochen werden!» 37 Und abermals spricht eine andere Schrift: «Sie werden den ansehen, welchen sie durchstochen haben.» (Offenbarung 1.7)

Die Grablegung Jesu

38 Darnach bat Joseph von Arimathia (der ein Jünger Jesu war, doch heimlich, aus Furcht vor den Juden), den Pilatus, daß er den Leib Jesu abnehmen dürfe. Und Pilatus erlaubte es. Da kam er und nahm den Leib Jesu herab. (Johannes 7.13) 39 Es kam aber auch Nikodemus, der vormals bei Nacht zu Jesus gekommen war, und brachte eine Mischung von Myrrhe und Aloe, etwa hundert Pfund. (Johannes 3.2) 40 Also nahmen sie den Leib Jesu und banden ihn samt den Spezereien in leinene Tücher, wie die Juden zu begraben pflegen. 41 Es war aber an dem Ort, wo Jesus gekreuzigt worden war, ein Garten und in dem Garten eine neue Gruft, in welche noch niemand gelegt worden war. 42 Dahin nun legten sie Jesus, wegen des Rüsttages der Juden, weil die Gruft nahe war.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)