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Johannes - Kapitel 18

Das Leiden und Sterben Jesu Christi

1 Als Jesus solches gesprochen hatte, ging er mit seinen Jüngern hinaus über den Winterbach Kidron. Dort war ein Garten, in welchen Jesus samt seinen Jüngern eintrat.

Die Gefangennahme Jesu

2 Aber auch Judas, der ihn verriet, kannte den Ort; denn Jesus versammelte sich oft daselbst mit seinen Jüngern. (Lukas 21.37) 3 Nachdem nun Judas die Rotte und von den Obersten und Pharisäern Diener bekommen hatte, kam er dorthin mit Fackeln und Lampen und mit Waffen. 4 Jesus aber, der alles wußte, was über ihn kommen sollte, ging hinaus und sprach zu ihnen: Wen suchet ihr? 5 Sie antworteten ihm: Jesus, den Nazarener! Spricht Jesus zu ihnen: Ich bin es! Es stand aber auch Judas, der ihn verriet, bei ihnen. 6 Als er nun zu ihnen sprach: Ich bin es! wichen sie alle zurück und fielen zu Boden. 7 Nun fragte er sie wiederum: Wen suchet ihr? Sie aber sprachen: Jesus, den Nazarener! 8 Jesus antwortete: Ich habe euch gesagt, daß ich es bin; suchet ihr denn mich, so lasset diese gehen! 9 auf daß das Wort erfüllt würde, das er gesagt hatte: Ich habe keinen verloren von denen, die du mir gegeben hast. (Johannes 17.12) 10 Da nun Simon Petrus ein Schwert hatte, zog er es und schlug nach dem Knecht des Hohenpriesters und hieb ihm das rechte Ohr ab; der Name des Knechtes aber war Malchus. 11 Da sprach Jesus zu Petrus: Stecke das Schwert in die Scheide! Soll ich den Kelch nicht trinken, den mir der Vater gegeben hat?

Jesus vor Hannas und Kajaphas. Die Verleugnung des Petrus

12 Die Rotte nun und ihr Oberst und die Diener der Juden griffen Jesus und banden ihn 13 und führten ihn zuerst zu Hannas; denn er war der Schwiegervater des Kajaphas, welcher in jenem Jahre Hoherpriester war. 14 Das war der Kajaphas, der den Juden geraten hatte, es sei besser, daß ein Mensch für das Volk sterbe. (Lukas 3.1-2) (Johannes 11.49-50) 15 Simon Petrus aber folgte Jesus nach, und ein anderer Jünger. Dieser Jünger war mit dem Hohenpriester bekannt und ging mit Jesus hinein in den Hof des Hohenpriesters. 16 Petrus aber stand draußen vor der Tür. Da ging der andere Jünger hinaus, der mit dem Hohenpriester bekannt war, und redete mit der Türhüterin und führte Petrus hinein. 17 Da spricht die Magd, die Türhüterin, zu Petrus: Bist nicht auch du einer von den Jüngern dieses Menschen? Petrus spricht: Ich bin's nicht! 18 Es standen aber die Knechte und Diener um ein Kohlenfeuer, das sie gemacht hatten (denn es war kalt) und wärmten sich; Petrus aber trat auch zu ihnen und wärmte sich. 19 Der Hohepriester nun fragte Jesus über seine Jünger und über seine Lehre. 20 Jesus antwortete ihm: Ich habe öffentlich zu der Welt geredet; ich habe stets in der Synagoge und im Tempel gelehrt, wo alle Juden zusammenkommen, und im Verborgenen habe ich nichts geredet. (Johannes 7.14) (Johannes 7.26) 21 Was fragst du mich? Frage die, welche gehört haben, was ich zu ihnen geredet habe! Siehe, diese wissen, was ich gesagt habe. 22 Als er aber solches sagte, gab einer der Diener, die dabeistanden, Jesus einen Backenstreich und sprach: Antwortest du dem Hohenpriester also? 23 Jesus erwiderte ihm: Habe ich unrecht geredet, so beweise, was daran unrecht war; habe ich aber recht geredet, was schlägst du mich? 24 Da sandte ihn Hannas gebunden zum Hohenpriester Kajaphas. 25 Simon Petrus aber stand da und wärmte sich. Sie sprachen zu ihm: Bist nicht auch du einer seiner Jünger? Er leugnete und sprach: Ich bin's nicht! 26 Da sagte einer von den Knechten des Hohenpriesters, ein Verwandter dessen, dem Petrus das Ohr abgehauen hatte: Sah ich dich nicht im Garten bei ihm? 27 Da leugnete Petrus abermals, und alsbald krähte der Hahn.

Jesus vor Pilatus

28 Sie führten nun Jesus von Kajaphas in das Amthaus. Es war aber noch früh. Und sie selbst betraten das Amthaus nicht, damit sie nicht unrein würden, sondern das Passah essen könnten. 29 Da ging Pilatus zu ihnen hinaus und fragte: Was für eine Klage erhebt ihr wider diesen Menschen? 30 Sie antworteten und sprachen zu ihm: Wäre er kein Übeltäter, so hätten wir ihn dir nicht überantwortet! 31 Da sprach Pilatus zu ihnen: So nehmet ihr ihn und richtet ihn nach eurem Gesetz! Die Juden sprachen zu ihm: Wir dürfen niemand töten! (Johannes 19.6-7) 32 auf daß Jesu Wort erfüllt würde, das er sagte, als er andeutete, welches Todes er sterben sollte. (Matthäus 20.19) (Johannes 12.32-33) 33 Nun ging Pilatus wieder ins Amthaus hinein und rief Jesus und fragte ihn: Bist du der König der Juden? 34 Jesus antwortete: Redest du das von dir selbst, oder haben es dir andere von mir gesagt? 35 Pilatus antwortete: Bin ich denn ein Jude? Dein Volk und die Hohenpriester haben dich mir überantwortet! Was hast du getan? 36 Jesus antwortete: Mein Reich ist nicht von dieser Welt; wäre mein Reich von dieser Welt, so hätten meine Diener gekämpft, daß ich den Juden nicht ausgeliefert würde; nun aber ist mein Reich nicht von hier. 37 Da sprach Pilatus zu ihm: So bist du also ein König? Jesus antwortete: Du sagst es; ich bin ein König. Ich bin dazu geboren und dazu in die Welt gekommen, daß ich der Wahrheit Zeugnis gebe; jeder, der aus der Wahrheit ist, hört meine Stimme. (1. Timotheus 6.13) 38 Spricht Pilatus zu ihm: Was ist Wahrheit? Und nachdem er das gesagt hatte, ging er wieder hinaus zu den Juden und spricht zu ihnen: Ich finde keine Schuld an ihm! 39 Ihr habt aber eine Gewohnheit, daß ich euch am Passahfest einen freigebe; wollt ihr nun, daß ich euch den König der Juden freigebe? 40 Sie schrieen alle und sprachen: Nicht diesen, sondern Barabbas! Barabbas aber war ein Räuber.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.